Kann "Unterlassene Hilfeleistung" zu "Fahrlässige Tötung" werden?

9 Antworten

Ja! Denn genau dies ist in dem Todesfall meiner Mutter zutreffend! In wie weit der Schuldige belangt wird werden wir sehen. Es ist erwiesen, dass sie noch leben könnte, er hätte nichts tun brauchen, nur die 112 wählen müssen. Durch sein Unterlassen hat er ihren Tod zu verantworten.

Ja, selbstverständlich. Sobald es einen Toten gibt, wird von §323c überhaupt nicht mehr geredet. Dann wird geprüft, wer für den Tod verantwortlich ist und daher wird dann gleich zunächst auf §211, dann §212, dann §222 geprüft. Also quasi von oben nach unten. Und dann bleibt das Barometer dort stehen, wo die Umstände zutreffen.

Es gibt den Rechtsbegriff "fahrlässige Tötung durch Unterlassen". Das betrifft aber nur, wie Adonismaximus (ziemlich anspruchsvoller Nick :-)) schon gesagt hat, Menschen, die in Garantenstellung gegenüber dem Opfer sind, Das meint: Eltern, Aufsichtpersonen, Verwandte die z.B. ein Kind in Obhut haben etc.

Nein kann es nicht. Auch Fahrlässigkeit beinhaltet eine Aktivität, in welcher Weise auch immer (Autofahren, oder Möbelstücke aus dem Fenster werfen etc.) die zum Tod eines Menschen führt. Das reine Nichtstun reicht nicht aus.

bigsur  05.06.2013, 12:18

das ist nicht ganz richtig, wenn ich mich recht erinnere steht geade eine Mutter vor Gericht (oder wurde bereits veruteilt) wegen Tötung durch Unterlassung.

Artus01  05.06.2013, 15:37
@bigsur

Das ist eine spezielle Angelegenheit wie Adonismaximus oben bereits geschrieben hat. Die Fragestellung ist dabei zu allgemein gehalten.

Spezialitäten wie hier:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/04/1-422-04.php

kann man nicht für allgemein gehaltene Fragen heranziehen.

Wenn du der Verursacher bist, also der Grund warum das Opfer hilfsbedürftig ist, dann kann die unterlassene Hilfeleistung bei Tot zu Totschlag (§ 212 StGB) oder Mord (§ 211 StGB) werden!

Wenn du nicht daran schuld bist das der verletzte hilfe bedürftig ist/war, dann bleibt es unterlassene Hilfeleistung