Gegen angebliche "fahrlässige Körperverletzung" bei harmlosen Auffahrunfall vorgehen?

17 Antworten

Ich würde dir erstmal dringend empfehlen dich nicht weiter zu der Angelegenheit zu äußern und dich erst von einem Anwalt juristisch beraten zu lassen. Alles was du der Polizei sagst oder schreibst, kann und wird bei einem späteren gerichtlichen Verfahren gegen dich verwendet werden. 

Das die Polizei erstmal die Anzeige so schreibt ist ganz normal, das müssen sie. Mache dir erstmal keine Sorgen wegen Schmerzensgeld etc., das ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit und dazu müsstest du erstmal strafrechtlich verurteilt werden, von heute auf morgen kommt da also erstmal nichts. 

Eine Verurteilung im Strafverfahren hat nichts damit zu tu wie das Zivilverfahren ausgeht.

@uni1234

Danke. Immerhin eine Antwort welche hier sauber differenziert.

@uni1234

Der Geschädigte könnte im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten und Anschluss beantragen. In dem Fall würde Schmerzensgeld gleich mit verhandelt.  

*stöhn*

Unfallfolgen stellt man häufiger erst eins bis zwei Tage später fest.

Ab 20 km/h kann es zu tödlichen Unfällen kommen - mit Sicherheit kann sich der Gegner da etwas getan haben und ein Polizist kann keine medizinischen Diagnosen von sich geben.

Dir kann es völlig schnuppe sein.

Wenn der Mann Schmerzensgeld o.ä. haben will, dann zahlt das Deine Haftpflichtversicherung.

Deine Beträge erhöhen sich deswegen nicht mehr.

Es ist unwahrscheinlich, dass Dir deshalb eine Verlängerung und ein Aufbauseminar droht.

Du hast einen Schaden verursacht, jetzt steh verdammt noch mal dazu.

Du, der Schaden und mögliches Schmerzensgeld, welches dann von der Haftpflicht übernommen wird, interessiert mich nicht so sehr. Was mir wichtig ist, dass ich für die "fahrlässige Körperverletzung" nicht ordentlich aufs Maul bekomme und mir meinem Probezeit verlängert wird, davon gehst du also sicher nicht aus?

Bei 20km/h und tödlich, ja sicherlich, ohne Auto oder bei einer sehr sehr unglücklichen Situation würd ich vermuten

@EliteSoap

Bei 20km/h und tödlich, ja sicherlich, ohne Auto oder bei einer sehr sehr unglücklichen Situation würd ich vermuten

Du lebst in einer sehr technikgläubigen Welt, richtig?

@Gaskutscher

Ich bin mit 9 von einem ganz normalen Stuhl gefallen und hatte danach monatelang den Arm in Gips.

Ich halte diese 20 km/h die hier notwendig sein sollen, für völlig überzogen.

Tödlich geht schon vorher.

@EliteSoap

Nur bei Verstößen, die Punkte kosten, kommt eine Verlängerung.

@Menuett

Er hat einen Verkehrsverstoß begangen, aus der er einer fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt wird. Es kann sich dann um ein B-Delikt handeln, welches erstmal noch keine Auswirkungen hat.

Es geht ihm ja gar nicht darum, wie viel seine Versicherung zu zahlen hat. 

Er hat im Straßenverkehr nicht die nötige Aufmerksamkeit gezeigt und muss dann wahrscheinlich mit Verlängerung seiner Probezeit rechnen.

@DerHans

Nö, wenn er sich anständig benimmt und seine Schuld einsieht nicht.

Mein Sohn hatte ziemlich den gleichen Unfall in der Probezeit - der hat aber sofort seine Schuld eingesehen und der "Verletzten" einen Blumenstrauß geschickt und gute Besserung gewünscht.

Das Verfahren wurde eingestellt, nur das Bußgeld mußte er zahlen.

Bei solchen Kleinigkeiten kommt es nicht zu Nachschulung oder Verlängerung der Probezeit.

Eine Verlängerung der Probezeit kommt nur dann, wenn es ein Straßenverkehrsverstoß war, der mit Punkten geahndet wird.

@Menuett

@Menuett Das klingt interessant für mich, hat er auch das Schreiben der Polizei erhalten? Was habt ihr danach gemacht?

@EliteSoap

Ja, natürlich.

Er hat beschrieben, was passiert ist ( und dabei hat er nichts beschönigt) und dass es ihm fürchterlich leid tut. Dem "Opfer" einen Blumenstrauß mit Karte geschickt.

Bußgeld von 35€ und gut war es.

@Menuett

Wenn das Verfahren nicht eingestellt worden wäre, wäre das sehr wahrscheinlich ein B-Verstoß gewesen.

@Menuett

Das ist allerdings jetzt im Register jetzt eingetragen. Bei einer Wiederholung wird Ihr Sohn nicht mit einer erneuten Einstellung rechnen könne.

Du hast eine Haftpflichtversicherung. Diese lehnt auch unberechtigte Ansprüche ab. Allerdings werden auch belegte Forderungen erstattet. Wenn er die Körperverletzung belegen kann, dann haftest du auch dafür, egal was deine Meinung dazu ist. Du bist aufgefahren! Was Strafrechtlich passiert kann dir nur ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

Das wird wie du es drehst und wendest auf ein ärztliches Verfahren hinauslaufen

und nen Anwalt besorgen

Das heißt?

Brief oder Email schreiben und und sagen dass der Mann einfach abrupt abgebremst hat und du nicht reagieren konntest

@verreisterNutzer

stimmt. es hat ja eh angefangen zu regnen. der alte hat auf einmal gebremst und du konntest wegen der nassen fahrbahn nicht rechzeitig zum stehen kommen und bist an die anhängerkupplung gekommen

@verreisterNutzer

dass der Mann einfach abrupt abgebremst hat und du nicht reagieren konntest

Was für ein Unsinn, schon die allgemeine Betriebsgefahr macht ihn mindestens mitschuldig, selbst wenn dem Herrn ein noch so beklopptes Bremsen nachgewiesen werden kann.

Keine Aussage zur Sache und Anwalt konsultieren, der erst einmal Einsicht in die Ermittlungsunterlagen nimmt und üblicherweise eine direkte Einstellung zu erreichen vesucht.

@toomuchtrouble

die allgemeine Betriebsgefahr

Nein. Maximal dann wenn es eine abnehmbare Anhängerkupplung war. Aber selbst dazu kenne ich kein Urteil.

Keine Aussage zur Sache und Anwalt konsultieren, der erst einmal Einsicht in die Ermittlungsunterlagen nimmt und üblicherweise eine direkte Einstellung zu erreichen vesucht.

Die Akteneinsicht bekommt der Fragesteller auch ohne Anwalt hin.

Für den Anwalt muss der Fragesteller inkl. Einstellgebühr mit über 600 € rechnen.

@KinderriegeI

Wollt Ihr den Fragesteller reinreiten?

@Xipolis

War heute bei einem dank kostenloser Beratung durch den ADAC, der sagte, er macht alles für 300 fix und ich bin raus aus der Sache.

@EliteSoap

Du hast echt zuviel Geld, oder?

@EliteSoap

Relativ gesehen. wäre das günstig. Der Antwalt lässt sich dann die Akte kommen, gibt anschließend eine Einlassung ab mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens.

Möglicherweise kannst Du Dir die 300 € sparen, wenn Du erstmal eine Kopie der Akte hast. Zum Anwalt kannst Du dann immer noch, falls notwendig.

der alte wird sich denken dem Jungen Mann zieh ich jetzt das Geld aus der Tasche der hat ja keine Ahnung. der alte weiß wohl nicht dass es Internet gibt

Nö, das Verfahren bekommt er nicht mal groß mit.

@Menuett

Natürlich, er muss als Geschädigter nur die entsprechenden Anträge stellen, dann bekommt er die Informationen der Staatsanwaltschaft hinsichlich Ausgang des Verfahrens und etwaiger Hauptverhandlung.

tut mir echt leid für dich. bin selbst fahranfänger und ich find sowas ne sauerei von dem herrn da. wenn nur die anhängerkupplung beschädigt ist kann er doch niemals davon schmerzen am rücken haben. er wurde beim aufprall etwas in den sitz gepresst mehr nicht. 

aber das leben wirds dir sicher nicht versauen. du solltest das auch auf jeden fall nicht so hinnehmen.

Nun Leben in dem Sinne versauen, dass meine Probezeit vielleicht verlängert wird, so kurz vor ende und ich ernsthaft ein Aufbauseminar bräuchte.

verstehe ich so was zieht einen echt runter aber Kopf hoch und schauen was passiert du bist 18 und in den besten jahren

@verreisterNutzer

wie kann die probezeit denn schon zu ende sein? die muss mindestens bis 19 gehen weil die 2 jahre geht

@KinderriegeI

Direkt mit 17 den Lappen bekommen und werde auch heute in 10 Tagen 19 ;)

@EliteSoap

Also, wenn das so ist und Deine Probezeit in Kürze endet, dann würde diese Sache im Schlimmsten Fall zu einem B-Verstoß führen. Erst bei zwei B-Verstößen kommt es zur Verlängerung der Probezeit und zum Aufbauseminar.

Du bist Fahranfänger. Schön. Ist dir schon mal jemand ins Auto reingefahren und du hast ein paar Tage später deinen Kopf nicht mehr ohne massive Schmerzen bewegen können?

Nein? Na, dann viel Vergnügen wenn es mal so weit ist.

Außerdem: Du trennst gerade Straf- und Zivilrecht nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Zumal es schlimmer sein könnte: Statt fahrlässiger Körperverletzung könnte - aufgrund der Schilderungen im Ausgangsposting - es noch schlimmer ausgehen.

Zusammengefasst: Stop-n-Go, nicht bremsbereit, evtl. zu schnell da nur »gefühlt« 30 km/h, sich durch die Bedienung vom Radio (oder sonstwas) bewusst ablenkend... Da könnte man ja wenn man ganz böse ist fast schon von Vorsatz sprechen.

@Gaskutscher

wo soll das vosatz sein? hast wohl zu viel assi tv geguckt

@Gaskutscher

Und wenn er am Handy Pokemon gefangen hätte - Vorsatz ist das gesichert nicht.