Gegen angebliche "fahrlässige Körperverletzung" bei harmlosen Auffahrunfall vorgehen?
Ich bin zurzeit 18 Jahre alt und meine Probezeit endet ende September. Nun zum Vorfall: Auf dem Heimweg von einem guten Freund bei Trockenheit und anschließender plötzlichen nässe habe ich einen Auffahrunfall verursacht, es war in einer 30er Zone und ich war gefühlt auch nicht wirklich schneller. Es war leichter Stop-Go Verkehr und plötzlich näherten wir uns unerwartet einer größeren Kolonne, die ich nicht gesehen habe, der Vordermann, in den ich letztendlich aufgefahren bin, bremste Stark (Skoda Octavia, Firmenfahrzeug mit Anhängerkupplung). Ich hatte zu der Zeit meine Augen kurz auf der Mittelkonsole und dachte, dass der Verkehr längst weiter gezogen ist.
Ich bin auf seine Anhängerkupplung aufgefahren, von außen KEIN Schaden an beiden Fahrzeugen erkennbar, bloß ein kleiner Riss nahe Kennzeichenhalterung. Der "anstregende" Herr bestand darauf, die Polizei zu rufen und diese dokumentierten alles und machten Fotos, sagten selber, dass kein Schaden zu erkennen ist und ich glücklicherweise nur die Anhängerkupplung getroffen hätte.
Plötzlich klagte der Herr über Rückenschmerzen, ich und meiner Empfindung nach der Polizist vermuten, dass dies nicht von dem Auffahrunfall stammen kann, sonst wäre da um einiges mehr zu sehen, bei dem vielen Plastikteilen.
Daraufhin klärte er mich über "fahrlässige Körperverletzung" etc. auf und dass im Falle von gut befreundeten Ärzten mit falschen Gutachten, die Möglichkeit besteht, dagegen vorzugehen. Der Polizist selbst meinte, dass er denkt, dass es möglich sein könnte, dass ich was von der Fahrerlaubnisbehörde höre, er selbst tut es eher nicht. Die 35€ Bußgeld sind mir bewusst und unumgänglich.
Nun bekam ich Post von der Polizei und darin steht:" Verkehrsunfall in Verbindung mit ...fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB)" und der übliche Bogen, um selbst Stellung zu nehmen.
Ich hab das Gefühl, dass die Polizisten auf meiner Seite standen, ich weiß nicht wieso.
Nun zu meinen FragenSollte ich im Formular schreiben, dass ich damit nicht einverstanden bin und an der Tatsache stark zweifle?
Es war um 15:35 Uhr und auf dem Fahrzeug war ein Bauunternehmen vermerkt, ich vermute, dass er von der Arbeit kommt und bloß Schmerzensgeld kassieren will und mein Leben zerstören möchte.
Was und wie genau soll ich dies am besten formulieren?
Kann mir bei einer fahrlässigen Körperverletzung eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar drohen?
Ich hab gelesen, dass es als A- oder auch B- Verstoß gelten kann, beim letzteren bräuchte ich jedoch zwei Verstöße.
Wird sowas in meiner Akte vermerkt?
Was soll ich am besten tun? Mir einen Anwalt sicher besorgen?
Ich hoffe, es ließt sich jemand mein Anliegen durch.
Mit freundlichen Grüßen Patrick
17 Antworten
Ich würde dir erstmal dringend empfehlen dich nicht weiter zu der Angelegenheit zu äußern und dich erst von einem Anwalt juristisch beraten zu lassen. Alles was du der Polizei sagst oder schreibst, kann und wird bei einem späteren gerichtlichen Verfahren gegen dich verwendet werden.
Das die Polizei erstmal die Anzeige so schreibt ist ganz normal, das müssen sie. Mache dir erstmal keine Sorgen wegen Schmerzensgeld etc., das ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit und dazu müsstest du erstmal strafrechtlich verurteilt werden, von heute auf morgen kommt da also erstmal nichts.
*stöhn*
Unfallfolgen stellt man häufiger erst eins bis zwei Tage später fest.
Ab 20 km/h kann es zu tödlichen Unfällen kommen - mit Sicherheit kann sich der Gegner da etwas getan haben und ein Polizist kann keine medizinischen Diagnosen von sich geben.
Dir kann es völlig schnuppe sein.
Wenn der Mann Schmerzensgeld o.ä. haben will, dann zahlt das Deine Haftpflichtversicherung.
Deine Beträge erhöhen sich deswegen nicht mehr.
Es ist unwahrscheinlich, dass Dir deshalb eine Verlängerung und ein Aufbauseminar droht.
Du hast einen Schaden verursacht, jetzt steh verdammt noch mal dazu.
Du, der Schaden und mögliches Schmerzensgeld, welches dann von der Haftpflicht übernommen wird, interessiert mich nicht so sehr. Was mir wichtig ist, dass ich für die "fahrlässige Körperverletzung" nicht ordentlich aufs Maul bekomme und mir meinem Probezeit verlängert wird, davon gehst du also sicher nicht aus?
Bei 20km/h und tödlich, ja sicherlich, ohne Auto oder bei einer sehr sehr unglücklichen Situation würd ich vermuten
Bei 20km/h und tödlich, ja sicherlich, ohne Auto oder bei einer sehr sehr unglücklichen Situation würd ich vermuten
Du lebst in einer sehr technikgläubigen Welt, richtig?
Ich bin mit 9 von einem ganz normalen Stuhl gefallen und hatte danach monatelang den Arm in Gips.
Ich halte diese 20 km/h die hier notwendig sein sollen, für völlig überzogen.
Tödlich geht schon vorher.
Nur bei Verstößen, die Punkte kosten, kommt eine Verlängerung.
Er hat einen Verkehrsverstoß begangen, aus der er einer fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt wird. Es kann sich dann um ein B-Delikt handeln, welches erstmal noch keine Auswirkungen hat.
Es geht ihm ja gar nicht darum, wie viel seine Versicherung zu zahlen hat.
Er hat im Straßenverkehr nicht die nötige Aufmerksamkeit gezeigt und muss dann wahrscheinlich mit Verlängerung seiner Probezeit rechnen.
Nö, wenn er sich anständig benimmt und seine Schuld einsieht nicht.
Mein Sohn hatte ziemlich den gleichen Unfall in der Probezeit - der hat aber sofort seine Schuld eingesehen und der "Verletzten" einen Blumenstrauß geschickt und gute Besserung gewünscht.
Das Verfahren wurde eingestellt, nur das Bußgeld mußte er zahlen.
Bei solchen Kleinigkeiten kommt es nicht zu Nachschulung oder Verlängerung der Probezeit.
Eine Verlängerung der Probezeit kommt nur dann, wenn es ein Straßenverkehrsverstoß war, der mit Punkten geahndet wird.
@Menuett Das klingt interessant für mich, hat er auch das Schreiben der Polizei erhalten? Was habt ihr danach gemacht?
Ja, natürlich.
Er hat beschrieben, was passiert ist ( und dabei hat er nichts beschönigt) und dass es ihm fürchterlich leid tut. Dem "Opfer" einen Blumenstrauß mit Karte geschickt.
Bußgeld von 35€ und gut war es.
Wenn das Verfahren nicht eingestellt worden wäre, wäre das sehr wahrscheinlich ein B-Verstoß gewesen.
Das ist allerdings jetzt im Register jetzt eingetragen. Bei einer Wiederholung wird Ihr Sohn nicht mit einer erneuten Einstellung rechnen könne.
Du hast eine Haftpflichtversicherung. Diese lehnt auch unberechtigte Ansprüche ab. Allerdings werden auch belegte Forderungen erstattet. Wenn er die Körperverletzung belegen kann, dann haftest du auch dafür, egal was deine Meinung dazu ist. Du bist aufgefahren! Was Strafrechtlich passiert kann dir nur ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.
Das wird wie du es drehst und wendest auf ein ärztliches Verfahren hinauslaufen
und nen Anwalt besorgen
Das heißt?
Brief oder Email schreiben und und sagen dass der Mann einfach abrupt abgebremst hat und du nicht reagieren konntest
stimmt. es hat ja eh angefangen zu regnen. der alte hat auf einmal gebremst und du konntest wegen der nassen fahrbahn nicht rechzeitig zum stehen kommen und bist an die anhängerkupplung gekommen
dass der Mann einfach abrupt abgebremst hat und du nicht reagieren konntest
Was für ein Unsinn, schon die allgemeine Betriebsgefahr macht ihn mindestens mitschuldig, selbst wenn dem Herrn ein noch so beklopptes Bremsen nachgewiesen werden kann.
Keine Aussage zur Sache und Anwalt konsultieren, der erst einmal Einsicht in die Ermittlungsunterlagen nimmt und üblicherweise eine direkte Einstellung zu erreichen vesucht.
die allgemeine Betriebsgefahr
Nein. Maximal dann wenn es eine abnehmbare Anhängerkupplung war. Aber selbst dazu kenne ich kein Urteil.
Keine Aussage zur Sache und Anwalt konsultieren, der erst einmal Einsicht in die Ermittlungsunterlagen nimmt und üblicherweise eine direkte Einstellung zu erreichen vesucht.
Die Akteneinsicht bekommt der Fragesteller auch ohne Anwalt hin.
Für den Anwalt muss der Fragesteller inkl. Einstellgebühr mit über 600 € rechnen.
Wollt Ihr den Fragesteller reinreiten?
War heute bei einem dank kostenloser Beratung durch den ADAC, der sagte, er macht alles für 300 fix und ich bin raus aus der Sache.
Du hast echt zuviel Geld, oder?
Relativ gesehen. wäre das günstig. Der Antwalt lässt sich dann die Akte kommen, gibt anschließend eine Einlassung ab mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens.
Möglicherweise kannst Du Dir die 300 € sparen, wenn Du erstmal eine Kopie der Akte hast. Zum Anwalt kannst Du dann immer noch, falls notwendig.
der alte wird sich denken dem Jungen Mann zieh ich jetzt das Geld aus der Tasche der hat ja keine Ahnung. der alte weiß wohl nicht dass es Internet gibt
Nö, das Verfahren bekommt er nicht mal groß mit.
Natürlich, er muss als Geschädigter nur die entsprechenden Anträge stellen, dann bekommt er die Informationen der Staatsanwaltschaft hinsichlich Ausgang des Verfahrens und etwaiger Hauptverhandlung.
tut mir echt leid für dich. bin selbst fahranfänger und ich find sowas ne sauerei von dem herrn da. wenn nur die anhängerkupplung beschädigt ist kann er doch niemals davon schmerzen am rücken haben. er wurde beim aufprall etwas in den sitz gepresst mehr nicht.
aber das leben wirds dir sicher nicht versauen. du solltest das auch auf jeden fall nicht so hinnehmen.
Nun Leben in dem Sinne versauen, dass meine Probezeit vielleicht verlängert wird, so kurz vor ende und ich ernsthaft ein Aufbauseminar bräuchte.
verstehe ich so was zieht einen echt runter aber Kopf hoch und schauen was passiert du bist 18 und in den besten jahren
wie kann die probezeit denn schon zu ende sein? die muss mindestens bis 19 gehen weil die 2 jahre geht
Direkt mit 17 den Lappen bekommen und werde auch heute in 10 Tagen 19 ;)
Also, wenn das so ist und Deine Probezeit in Kürze endet, dann würde diese Sache im Schlimmsten Fall zu einem B-Verstoß führen. Erst bei zwei B-Verstößen kommt es zur Verlängerung der Probezeit und zum Aufbauseminar.
Du bist Fahranfänger. Schön. Ist dir schon mal jemand ins Auto reingefahren und du hast ein paar Tage später deinen Kopf nicht mehr ohne massive Schmerzen bewegen können?
Nein? Na, dann viel Vergnügen wenn es mal so weit ist.
Außerdem: Du trennst gerade Straf- und Zivilrecht nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Zumal es schlimmer sein könnte: Statt fahrlässiger Körperverletzung könnte - aufgrund der Schilderungen im Ausgangsposting - es noch schlimmer ausgehen.
Zusammengefasst: Stop-n-Go, nicht bremsbereit, evtl. zu schnell da nur »gefühlt« 30 km/h, sich durch die Bedienung vom Radio (oder sonstwas) bewusst ablenkend... Da könnte man ja wenn man ganz böse ist fast schon von Vorsatz sprechen.
wo soll das vosatz sein? hast wohl zu viel assi tv geguckt
Und wenn er am Handy Pokemon gefangen hätte - Vorsatz ist das gesichert nicht.
Eine Verurteilung im Strafverfahren hat nichts damit zu tu wie das Zivilverfahren ausgeht.