Körperverletzung mit Todesfolge oder "nur" Körperverletzung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es dürfte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge werden weil der die Todesursache in einem kausalen Zusammenhang mit dem Schlag zu sehen ist. Der tödliche Sturz wurde durch den Schlag ausgelöst.

Wenn es der Verteidigung jedoch gelingen könnte, den Sturz so darzstellen, dass er durch äußere Umstände zustande gekommen ist, der Schlag also nicht schuld daran war, wäre dann eine Verurteilung lediglich wegen Körperverletzung wahrscheinlich?

@kolom

Na ja, die äußeren Umstände können auch Schläge oder ein Schlag sein. Es dürfte durch Zeugen belegt sein dass der Schlag das auslösende Element für den Sturz war. Gab es nicht sogar ein Video davon?

Hi, Zu dem fall gab es aufreger und auch bei meiner freundin (Larissa Prieler). Er hatte zuvor getrunken und haschisch konsumiert als er sie erstochen hat. Urteil: er war nicht "zurechnungsfähig" und psychisch labil. Das wars, strafmilderung trifft ein. Bei ihr wurde das auch nur gut geredet, bzw mildernd. Auch wenn du die absicht hast, jemanden zu verletzen/töten und es zu einem "anderen unfall" (stolpern, fallen) kommt, wirds gut geredet selbst wenn du eh vorhattest, die person zu töten.

Unsinn, der Konsum von Alkohol oder ähnlichem führt nicht automatisch zu einer Schuldunfähigkeit oder einer verminderten Schuldfähigkeit. Ganz im Gegenteil. Die Herbeiführung eines Vollrauches ist als actio libera in causa sogar strafbar, vgl. § 323a Abs. 1 StGB. http://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html