Was ist der Unterschied zwischen einem Strafverteidiger und einem normalen Anwalt?

7 Antworten

Ein 'normaler Anwalt' übernimmt anwaltschaftliche Vertretungen. Das bedeutet im Grundsatz nur, dass er an Stelle seines Mandanten über dessen Vertretungsvollmacht in vornehmlich juristischen Dingen verfügt. Das kann vor Gericht sein, aber auch bloss in Vertragsverhandlungen oder was auch immer. Juristische Dinge können ja auch anderswo auftreten, nicht nur vor Gericht.

Ein Strafverteidiger übernimmt auch eine anwaltschaftliche Vertretung, nämlich jene seines Mandanten und zwar vor Gericht und eben in Strafangelegenheiten. Er muss also nicht nur über einen Jus-Abschluss verfügen, sondern auch eine Zulassung besitzen, dass er vor Gericht ziehen darf.

Jeder Pudel ist ein Hund. Aber nicht jeder Hund ein Pudel.

Rechtsanwälte übernehmen viele Aufgaben. Sie beraten Menschen, erstellen oder kontrollieren Verträge, sie vertreten Menschen in Zivilprozessen, aber eben auch in Strafprozessen, bei letzterem arbeiten sie eben als Strafverteidiger. Die meisten Rechtsanwälte machen alles, was anfällt, manche spezialisieren sich aber, machen bevorzugt Strafsachen (dann wenn der Staat gegen jemanden vorgeht) oder Familiensachen (z.b. Scheidung und Unterhalt) oder Arbeitsrecht (z.b. Kündigungsschutzklagen).

Als Beispiel für Straf- und Zivilrecht: ebay Betrug

Man erstattet Anzeige gegen den Betrüger, der Staat klagt den Betrüger an und er wird von einem Strafverteidiger vertreten (Strafrecht) und verurteilt. Will man aber sein Geld zurück haben, dann muss man selbst den Betrüger in einem Zivilverfahren anklagen, vertreten durch einen Zivilanwalt. Der Betrüger wird durch den gleichen Anwalt vertreten, aber hier eben nicht als Strafverteidiger, sondern als Anwalt im Zivilprozess.

Ein Rechtsanwalt kann, muss aber nicht als Strafverteidiger für Sie tätig werden. Anwälte, die sich auf die Strafverteidigung spezialisiert haben, bringen normalerweise eine besondere Motivation zur Verteidigung Ihrer Rechte mit sowie entsprechende Erfahrungen im Strafrecht.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie in der Wahl Ihres Verteidigers grundsätzlich relativ frei. Sie können einen Rechtsanwalt, jeden Rechtslehrer einer deutschen Hochschule, einen Rechtskundigen und in besonderen Fällen sogar einen Kammerrechtsbeistand oder eine andere Person Ihres Vertrauens als Verteidiger auswählen. Sie können sich zu jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens und in jeder Instanz von Ihrem Strafverteidiger vertreten lassen, auf besonderen Wunsch können sogar mehrere Strafverteidiger für Sie tätig werden (max. 3). In bestimmten Fällen ist die Beiordnung eines erfahrenen Strafverteidigers notwendig (gesetzlich vorgeschrieben), in vielen anderen Fällen ist die Hinzuziehung eines spezialisierten Strafverteidigers dringend anzuraten. Sollten Sie die rechtzeitige Hinzuziehung eines Wahlverteidigers versäumt haben, wird Ihnen unter Umständen ein Pflichtverteidiger zugewiesen. (Weitere Informationen zur Strafverteidigung im Straf- und Wirtschaftsstrafrecht finden Sie auf den Informationsseiten unserer Kanzlei.)

Quelle: strafrecht-bundesweit.de

Von der Ausbildung her gibt es keine Unterschiede. Beide besitzen 2 Staatsexamen und sind dadurch Volljuristen.

Ein „Normaler“ Anwalt, wie du es nennst, ist zum Strafverteidiger wohl der Oberbegriff. Unter diesen Oberbegriff Anwalt kannst du sammeln Fachanwälte, Strafverteidiger etc. das bedeutet, dass sie sich mit verschiedenen Bereichen des Rechts näher beschäftigen. Ein Strafverteidiger macht eben viel Strafrecht. Muss das aber nicht ausschließlich machen.

Ein Strafverteidiger ist (fast immer) Anwalt, aber nicht jeder Anwalt ist auch Strafverteidiger.

Ein Anwalt darf alles Rechtsbereiche betreuen; wenn er in einem Strafverfahren einen Angeklagten verteidigt, dann nennt man ihn halt Strafverteidiger.