Worin liegt der Unterschied zwischen Totschlag und Mord?

5 Antworten

Die Antworten hier sind jedenfalls mörderisch schlecht.

Mord ist eine Qualifikation des Totschlages (streitig). Selbstverständlich erfordern beide Delikte Vorsatz. Mit Planung hat er nichts zu tun. Zusätzlich zu der Tötung eines Menschen muss mindestens ein Mordmerkmal vorliegen.

Die Mordmerkmale können in bestimmten Motiven, Absichten oder grausamer rücksichtsloser Tatausführung liegen und in §  211 StGB nachgelesen werden.

Die Verwirklichung eines oder mehrerer Mordmerkmale lässt den Mord als einen besonders niederträchtigen, sozialethisch verwerflichen Totschlag erscheinen. Das rechtfertigt die erhöhte Strafandrohung.

Ich denke, dass die Frage von einem Schüler stammt und er eher nach einer Faustregel gefragt hat.

Planung impliziert immer mindestens eines der Mordmerkmale. Es wäre irgendwie sinnlos einen Mord zu planen und dem anderen eine Chance zu geben (Heimtücke). Oder wenn ich ihn nicht überraschen möchte, dann doch wenigstens leiden lassen (Grausamkeit). Es geht gar nicht anders. Entweder ich überrasche ihn, wenn er es nicht erwartet, oder ich sage ihm, dass ich ihn gleich umbringen werde und plane vorher wie ich sicherstelle, dass er mir dabei nicht entkommt. Vielleicht will ich auch gleich mehrere erwischen mit so einem Terroranschlag(Gemeingefährlichkeit). Das sind die objektiven Umstände die Planung impliziert, wenn ich einen Grund habe jemanden zu töten.

Die subjektiven Beweggründe die Planung impliziert sind diejenigen, dass ich ja einen Grund brauche überhaupt einen Mord zu planen. Die sind Mordlust, also pure Neugier, Geschlechtstrieb, weil ich es geil finde, Habgier, weil du was hast was ich nicht hab, oder um dich daran zu hindern etwas zu erzählen was nicht raus kommen soll. Aber vllt reicht es mir auch schon, dass du meine Frau schief angeschaut hast oder weil deine Hautfarbe komisch ist, das wären dann niedere Beweggründe.

Irgendwas davon muss eigentlich gegeben sein, wenn man einen Mord plant. Darum ist das als Faustregel gar nicht so abwegig.

Es gibt natürlich ausnahmen bei denen Mord nicht geplant ist, aber es ist unwahrscheinlich, dass man einfach mal so ungeplant beim Links abbiegen in den Weihnachtsmarkt mit einem LKW steuert und die Leute töten will. Es kommt vor, dass ich mit meinem Knüppel zufällig hinter dir laufe und dir auf die Rübe haue, einfach um zu sehen wie es ist. Oder, dass ich kurzer Hand meine Frau erschlage, weil ich glaube, dass sie mit einem anderen Mann telefoniert haben könnte, das wär ein niederer Beweggrund, das ist aber eher die Ausnahme, dass sowas reicht um in Mord zu eskalieren. Als Faustregel ist Planung aber wirklich nicht schlecht, natürlich hält sich das nicht für juristische Standards.

Totschlag hingegen passiert meistens aus dem Affekt, weil mir ein Beweggrund (kein niederer, sondern ein ernst zunehmender nach allgemeiner sittlicher Anschauung, wie Ehebruch) offen gelegt wird und ich kurzerhand entscheide zuzuhauen. Totschlag wird es dadurch, dass ich so fest zuhauen wollte, dass jemand stirbt oder dadurch, dass ich eigentlich nicht wollte, dass er stirbt aber eine Waffe gewählt habe bei der es offensichtlich war, dass er daran sterben kann/wird- Stuhl -> Kopf, Messer -> Brustkorb.

Oder als Unfall, wenn man zB bei einer körperlichen Auseinandersetzung zu einer solchen Waffe greift, die ein Ableben wahrscheinlich macht.

Als Faustregel ist der Totschlag tatsächlich schwerer auf Unfall und Affekt zu beschränken, da es eben auch Dinge wie Körperverletzung mit Todesfolge gibt. 




Mord ist Absicht, gepaart mit Heimtücke,  zur Vertuschung einer Straftat oder z.B. Geldgier. Strafe ist immer lebenslänglich. Totschlag ist Tötung aus Versehen oder zumindest ohne die Mordmerkmale. Dafür gibt es Freiheitsstrafe 

Das sind die Mordmerkmale:

  • Heimtücke
  • Habgier
  • Befriedigung des GEschlechtstriebs
  • Verschleierung einer Straftat
  • Vorsatz

Die Unterscheidung von Mord und Totschlag ist aber teilweise auch umstritten.

Bei einem Mord muss zumindest ein sogenanntes Mordmerkmal vorliegen. Dieselbe Frage wurde erst vor wenigen Tagen gestellt. Nun werden einige zwar wieder meinen, der Unterschied läge im Vorsatz, dem "Planen" oder in der Begehung der Tat im Affekt, das ist aber nicht korrekt. Sowohl für Mord als auch für Totschlag ist Vorsatz erforderlich.

Beispiel: Du schuldest mir Geld und zahlst es mir einfach nicht zurück.

Fall 1: Ich rufe Dich an:"Komm raus, entweder hast Du das Geld oder ich bring Dich um!" Du hast das Geld nicht, ich töte Dich. -> Totschlag

Fall 2: Ich lauere Dir auf und erschlage Dich hinterrücks. -> Mord (vermutlich), da Du arglos warst und ich heimtückisch gehandelt habe.

Aber beide setzen Vorsatz, also Tötungsabsicht voraus!