Gibt es verschiedene Festnahmen?

2 Antworten

Jede vorläufige Festnahme ist eine Festnahme (wie der Name ja schon sagt).

Wenn eine Person an einem Tatort von der Polizei angetroffen wird und als Täter in Betracht kommt, aber z. B. seine Identität nicht sofort geklärt werden kann, weil er z. B. keinen Ausweis dabei hat... oder wenn der Täter eine schwere Straftat begangen hat und die Polizei davon ausgeht, dass er sich einem Ermittlungsverfahren möglicherweise entziehen könnte (z. B. durch Flucht in‘s Ausland), dann wird die Person vorläufig festgenommen, um zu prüfen, wer die Person ist, ob sie weiterhin als Täter in Betracht kommt, und ob eventuell Gründe vorliegen, die Person zu inhaftieren. (Haftgrund).

Stellt sich heraus, dass die Person gar nicht der Täter ist... oder dass sie einen festen Wohnsitz in Deutschland hat und man davon ausgehen kann, dass sie für ein Ermittlungsverfahren erreichbar sein wird und auch keine weiteren Gefahren von ihr ausgehen, liegen keine Haftgründe vor und die Person muss wieder freigelassen werden.

Das kann unter Umständen nach nur wenigen Stunden passieren. Deswegen ist es erstmal eine „vorläufige Festnahme“.

Wenn jemand aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wird, ist diese Festnahme nicht vorläufig. Dann wurden die Haftgründe nämlich schon geprüft und bejaht. Die Person wird also einfach festgenommen.

Gruß, B.

Silas4 
Fragesteller
 02.12.2021, 08:49

Danke für die ausführliche Antwort.

Festgenommen ist halt das Normale festgenommen ä, vorläufig ist halt vorläufig das heißt der jenige ist verdächtig und geht in u-haft

PolNRW93  01.12.2021, 23:49

vorläufig festgenommen heißt noch nicht, dass jemand in U-Haft geht.