Was ist beim Indoor Anbau zu beachten

7 Antworten

also erstmal brauchst du eine gute belüftung (sonst stinkt dir die ganze bude;) ) dann ist dass richtige licht sehr wichtig dann die richtigen düngesorten ( hesi reihe ist empfelendswert) und ein milbensicheres netzt um die pflanze herum würde sagen dass son pollen allergika netzt reichen dürfte hatte nämlich mal eine sehr schöne zimmer deko pflanze und dann anschließend hatte ich spinnenmilben dadran und konnte die pflanze anschließend wegwerfen:P

Es ist insgesamt ganz verboten auch zum Eigengebrauch darfst du nicht anbauen. Das sind bloss Geschichten. Wenn du mehr als 3 Lunten dabei hast (3 Joints=ungefähr 1.5g) giltst du als Dealer. Wenn die Polizei vor der Türsteht kannst du nicht mehr viel machen. Alles was darüber ist bekommste bestimmt einen Eintrag + 15 Euro Bussgeld pro gramm und es wird konfisziert.

@2270christoph: Was Du schreibst, ist kompletter Bockmist. Nach Deiner Lesart müsste die Strafverfolgungsbehörde beim entdeckten Eigenanbau für jeden Keimling oder für jede Jungpflanze im vegetativen Stadium 100 g zugrunde legen. In der Realität erhält der Grower aber von jeder ausgewachsenen (INdoor-)Pflanze lediglich 15-20 g konsumierbares Blütenmaterial. Aus diesem beschlagnahmten Blüten- und Blattmaterial wird der THC-Gehalt mittels einer gaschromatografischen Analyse errechnet und zur Grundlage für die anzuwendenden BtM-Paragafen gemacht.

Ich glaube, Du verwechselt die in den Bundesländern geltenden Eigenbedarfsgrenzen von 6 g (bei denen das Verfahren eingestellt werden kann) mit den THC-Gehaltsmengen, von denen abhängig gemacht wird, ob eine einfache Straftat zur Anklage kommt oder aber ein Verbrechen.

marijo2  26.06.2010, 12:44

Warum hast du diesen Kommentar nicht unter Christophs Antwort geschrieben - so wird er den vielleicht nie lesen...!

aXXLJ  26.06.2010, 13:10
@marijo2

Ich lass mich manchmal durcheinander bringen durch die Möglichkeit des Ein- und Ausblendens vom Kommentaren. Ob Christoph meinen Kommentar liest, ist angesichts seiner Hohlbauweise aber eher nebensächlich. Wichtiger ist, dass er von denjenigen gelesen und verstanden wird, die (sehr) viel weniger hohl sind.

All die verschwendete Energie für unsachdienliche oder falsche Antworten. Man könnte eine Muskelzerrung vom vielen Kopfschütteln bekommen...

Der Eigenanbau von Cannabis ist generell verboten. Selbst der Besitz von Samen könnte Dich in Schwierigkeiten bringen. Die sog. "Eigenbedarfsgrenze" für Cannabis ist von Bundesland zu Bundesland kaum noch verschieden und pendelt sich inzwischen überall bei 6 g Cannabis ein (in Berlin demnächst 15 g).

Bei Entdeckung eines Indoor-Grow wird ein Strafverfahren eingeleitet, die gesamte Anpflanzung und Hilfsmittel (Lampen, Testgeräte, Dünger) beschlagnahmt. Die Pflanzen werden per kostenpflichtiger Labor-Analyse auf ihren Wirkstoffgehalt geprüft. Als "geringe Menge" gilt dabei dann ein Gesamtgehalt von 7,5 g THC. Was über 7,5 g THC liegt kann als Verbrechens-Tatbestand gewertet werden. Als Ersttäter (also wenn Du nicht vorbestraft bist) geht man für einen kleinen Eigenbedarfs-Grow zwar nicht in den Knast, aber die Strafen können dennoch empfindlich ausfallen, wenn Du auf einen karrieregeilen Staatsanwalt und einen unwirschen Richter triffst.

Einen Link zur Gesetzgebung bei Cannabis-Anbau gibt es nicht, es sei denn Du willst Dich mit dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) beschäftigen. In dem Fall einfach mal googeln. Der Anbau von Cannabis kann (vorerst) nur zu wissenschaftlichen Zwecken vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) genehmigt werden, aber als Privatperson wirst Du eine solche Genehmigung niemals erhalten. Möglich, dass irgendwann der erste Kranke eine Anbaugenehmigung erhält, weil medizinisches Cannabis relativ teuer ist, aber das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht läuft noch. Ausgang ungewiss.

Was man tun und lassen sollte, wenn die Polizei vor der Tür steht, darüber gibt die GRÜNE HILFE e.V. Auskunft. Am besten hält man den Mund (bis auf die Angabe der persönlichen Daten) und verpflichtet einen sachkundigen Anwalt für Strafrecht/Betäubungsmittel. Schau Dir das Filmchen dazu an: http://www.youtube.com/watch?v=6ND7mt5eD-M

2270christoph  25.06.2010, 23:51

DAs der THC gehalt geprüft wird stimmt nicht. 6g....aös ob jemand, jemals so viel dabeihätte....

Pro pflanze berechnen die dir 100g. Egal wie groß sie sind.

Timu14  04.09.2013, 21:25
@Wuddy1109

DAs der THC gehalt geprüft wird stimmt nicht. 6g....aös ob jemand, jemals so viel dabeihätte....

Pro pflanze berechnen die dir 100g. Egal wie groß sie sind.

Falsch, der THC Gehalt wird im Labor ermittelt!

In deutschland ist es größtenteil entkrimminalisiert. Offiziel jedoch hält man es immer noch für eine killerdroge. Es kommt auch darauf an was du für einen staatsanwalt erwischt wenn die bei dir 10pflanzen finden.

ich würde sagen bis 5pflanzen wirst du freigesprochen , aber alles darüber könnte schon als was kommerzielles gelten.

aXXLJ  26.06.2010, 08:57

Null Ahnung...

marijo2  26.06.2010, 12:45
@aXXLJ

Echt peinlich, so was...