Neuerteilung der fahrerlaubnis verweigert wegen laufenden Ermittlungen?
Ich habe eine mpu wegen btm machen müssen . 6x Abstinenz auf 12 monate nachgewiesen. Jetzt wollte ich den stand meiner im Januar beantragten neuerteilung erfahren. Beim Blick in meine akte stellte sich raus das gegen mich ermittlungen wegen anbau von cannabis zum Verkauf laufen.(nicht Konsum) ich selbst habe aber keine Ladung oder sonstiges von der Polizei erhalten sondern halt nur vom strassenverkehrsamt beim Einblick in die Akte erfahren. Dort sagte man mir das sie die Ermittlungen abwarten wollen. Das scheint mir aber nicht richtig zu sein da es sich um eine laufende Ermittlung handelt und ich nicht verurteilt und somit als unschuldig angesehen werden muss und ich wegen anbau zum Verkauf und nicht für eigenkonsum in Betracht komme . Ich kann ja meine abstinenz durch Zertifikat des Labors beweisen.
4 Antworten
Die Fahrerlaubnisbehörde hat das Recht, auch strafrechtliche Fakten bei ihrer Beurteilung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen (siehe unten).
Sie muss also nicht automatisch die Freigabe zur Neuerteilung geben, wenn Du bei den Screenings unauffällig gewesen ist. Ob die Entscheidung hier aufgrund der Ermittlungen wegen Drogenherstellung und -Verkauf rechtens ist, könnte man durch eine Klage dagegen klären. Da du aber bereits mit BTM auffällig warst, kann die Auslegung der Fahrerlaubnisbehörde, Dir erst eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu gewähren, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, durchaus zu rechtfertigen sein, da sich erst dann Deine Eignung für den Straßenverkehr beurteilen lässt.
§2 StVG (7) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, geeignet und befähigt ist und ob er bereits eine in- oder ausländische Fahrerlaubnis oder einen entsprechenden Führerschein besitzt. Sie hat dazu Auskünfte aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den Vorschriften dieses Gesetzes einzuholen. Sie kann außerdem insbesondere entsprechende Auskünfte aus ausländischen Registern oder von ausländischen Stellen einholen sowie die Beibringung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes verlangen.
Es geht nicht um die Drogen.
Gemäß § 3 Abs. 1, Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ein Führerscheininhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
Du bist ein Kleinkrimineller der kifft, das ist so ziemlich das Gegenteil
* wegen anbau zum Verkauf*
Das wird wohl erst mal ne Haftstrafe geben, da brauchst du eh keinen Führerschein.
Ermittlungen wegen Anbau von Cannabis zum Verkauf laufen.
Das ist ja richtig fies. Da will man den Menschen ein bisschen Freude in Ihrem trostlosen Leben machen und dann wird man dafür auch noch bestraft. Und jetzt nimmt man dir auch noch den Führerschein weg. Wie sollst Du jetzt zum Kunden kommen? Ich denke, die Antwort geht in Richtung juristische Trollfrage.