Was heißt weisungsgebunden?

6 Antworten

Das hängt davon ab, auf welche und wessen Weisung die Bindung sein soll, bzw. eben nicht zu existieren scheint.

Als freier Mitarbeiter arbeitet man im Auftragsverhältnis zum Auftraggeber. Wenn nichts näheres festgelegt ist, arbeitet man resultatorientiert und ist an entsprechende Fristen gebunden. Also mindestens diese Bindungen existieren.

Anderweitige Bindungen, bzw. Weisungen können beispielsweise der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Auftraggebers sein, die aus seinem Hausrecht entstehen. Du kannst also kaum morgens früher eintreten oder abends länger bleiben, als dir der Auftraggeber erlaubt. Also auch hier möglicherweise 'weisungsgebunden'.

Wenn du mehr wissen willst, solltest du die Art der freien Tätigkeit und die Art des Auftragsverhältnisses darlegen.

BeckiBeckstein 
Fragesteller
 09.11.2018, 15:15

Es handelt sich um eine live Show, zu deren Entstehung ich zuarbeite. weshalb die Zeiten immer 5h vor der Show festgelegt sind. Die Arbeitstage teilen wir uns am Vormonat untereinander ein, wenn man dann mal nicht kann muss man für Ersatz sorgen

HoskevonBerg  09.11.2018, 15:22
@BeckiBeckstein

Das ist vertraglich so vereinbart oder wie läuft das?

Bitterkraut  09.11.2018, 15:22
@BeckiBeckstein

Wem arbeitest du zu? Der Produktionsfirma? Einem Lieferanten derselben? Wer ist dein Auftraggeber?

Wir kriegen das hier vemutlich nicht genau raus. Wende dich mal an die IHK oder, da wird man dich über Freie Mitarbeit, Gewerbe, Scheinselbstständigkeit etc. genauer informieren.

tenno5034  09.11.2018, 15:28
@BeckiBeckstein

Dann ist man sowohl zeitlich, als auch bezüglich der Tätigkeit inhaltlich weisungsgebunden und sowieso bezüglich der Ersatzpflicht bei Verhinderung. Das ist ein einfaches Auftragsverhältnis. Die Weisungsbefugnis ergibt sich aus dem Auftragsverhältnis. Wenn dir also jemand stattdessen sagen würde, du müsstest Brötchen holen oder das Auto waschen, wäre das nicht mit dem Auftrag in Einklang zu bringen und es würde sich keine Weisungsbindung ableiten lassen.

Es gibt von der DRV 2 Formulare, einmal V0023 und V0050. Diese sollen den Status rechtssicher feststellen lassen.

Was fällt unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers?

  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Konkrete Arten, wie Arbeiten auszuführen sind
  • Entgelthöhe
  • Gleiche oder sehr ähnliche Aufgaben werden im Unternehmen von anderen Angestellten übernommen
  • Du kannst Arbeitsaufträge nicht ablehnen

Es gibt Selbständige mit einem Auftraggeber da werden einige Punkte erfüllt sein und die sind trotzdem selbständig. Es kommt immer auf die Summe an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Familiengerd  09.11.2018, 17:36
Was fällt unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers?

Was unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers fällt (soweit ihm nicht Grenzen durch Verträge, Vereinbarungen, Gesetze gesetzt sind), ist in der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" festgelegt:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung [Anmerk.: Hervorhebung durch mich] nach billigem Ermessen näher bestimmen [...].

Besonders aber fallen weder Fragen des Entgelts noch des Urlaubs unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers!

kevin1905  09.11.2018, 21:22
@Familiengerd

Wenn es keinen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt kann ich als Arbeitgeber bestimmen was ich einem Arbeitnehmer zahle. Entweder akzeptiert er dies im Rahmen des Arbeitsvertrags oder eben nicht.

Auch was den Urlaub angeht bin ich teilweise weisungsbefugt. Ich schließe meinen Laden zwischen Weihnachten und Neujahr (22.12.2018 bis 02.01.2019) Alle Angestellten MÜSSEN dort 4 Tage Urlaub nehmen.

Und es steht mir natürlich frei, über den gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsanspruch hinaus, Urlaubstage arbeitsvertraglich zu vereinbaren oder eben nach billigem Ermessen zu gewähren oder nicht.

Wenn ich hingegen einen Unternehmer mit einer Aufgabe betraue, wird der mir schon mitteilen, wie viel er dafür in Rechnung stellt. Auch hab ich keinen Einfluss auf dessen Urlaubsplanung.

Das nur zur Klarstellung! =)

Familiengerd  09.11.2018, 21:43
@kevin1905

Was Du zum Entgelt und zusätzlichen Urlaub anführst, hat mit dem Weisungsrecht im Sinne von § 106 GewO nichts zu tun, sondern mit der Unterbreitung eines Angebots!

Die Frage des Urlaubs ist etwas diffiziler. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber in dieser Sache kein Weisungsrecht - das ist unbestrittene Rechtsmeinung! Er kann allerdings unter mehreren bestimmten, engen Voraussetzungen (!) über einen Teil des Urlaubs verfügen (einfach so - nach eigenem Gutdünken - darf er keinen Betriebsurlaub anordnen).

Im Übrigen hab ich mir § 106 GewO - also die gesetzliche Regelung zu Weisungsrecht (an der auch Deine "Klarstellung" nichts ändert) - nicht "ausgedacht"!

Das bedeutet, dass du keine festen Arbeitszeiten hast, z.B., auch keine festen Arbeitstage. Es bedeutet, dass du Aufträge frei verhandeln oder ablehnen kannst. Es bedeutet nicht, dass du einen Auftrag, den du angenommen hast, nicht in der dafür vorgesehenen Zeit und Art und Weise zu erledigen hast. Oder dass du vereinbarte Termine nicht einhalten mußt.

Erzähl mal, was dich unsicher macht.

BeckiBeckstein 
Fragesteller
 09.11.2018, 15:07

Als wenn ich und meine Kollegen immer im Vormonat mögliche tage für den dienstplan schreiben müssen und man dann für diese Tage eingeteilt wird und man an den Tagen auch zu einer gewissen Zeit am Arbeitsplatz sein muss - das müsste dann ja weisungsgebunden sein oder?

Bitterkraut  09.11.2018, 15:17
@BeckiBeckstein

Das klingt merkwürdig. Aber es sit schon so, wenn der Auftrag/der Job verlangt, dass du dch für eine gewisse Zeit in ein Team einbinden mußt, und du diesen Auftrag annmmst, ist das rechtens. Aber der Auftrag muß eben im Umfang klar sein, also auch zeitlich begrenzt.

Ich hab ein Gewerbe, aber meine Tätgkeit ist auch die eines freien Mitarbeiters, wenn ich einen Auftrag annehme, der Teambildung voraussetzt, muß ich mich natürlich auch daran halten und mich mit dem Team auf gemeinsame Arbeitszeiten einigen. Ich muß zum Briefing anwesend sein oder meinerseits Briefings dann durchführen, wenn die anderen auch da sind. Und natürlich auch mit dem Auftraggeber, der z.B. die Räume, die Mittel und das Team zur Verfügung stellt. Undich muß eine besimmte Leistung erbringen, wenn ich mein Geld haben will.

Was für ein Job ist das? Welche Art von Vertrag hast du? Werkvertag?

Was wird es nun, entweder bist du selbstständig und hast einen Dienstleistungsvertrag oder du bist angestellt und hast einen normalen Arbeitsvertrag.

Du schreibst nichts was du machst und wo du arbeitest. Arbeitest du in den Räumlichkeiten des Auftraggebers bist du schon an seine Zeitrahmen gebunden. Wenn der Auftraggeber eine bestimmte Dienstleistung zu einer bestimmten Zeit erwartet, dann kann man das auch so vereinbaren.

Das sollte man klären bevor man sich in das Abenteuer "Selbstständigkeit" stürzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du wirst doch einschätzen können, ob Du einen Auftrag/ein Projekt eigenverantwortlich durchführen kannst, oder ob sich der Auftraggeber immer wieder einmischt und Dir einzelne Arbeitsschritte, Arbeitszeiten etc. konkret vorschreibt.

Die Grenzen sind in der Praxis häufig fließend.

Hast Du irgendeine Art von schriftlichem Vertrag mit dem Auftraggeber (Dienstvertrag, Werkvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, ...)? Wenn ja, was steht da drin?

BeckiBeckstein 
Fragesteller
 09.11.2018, 15:10

Kein vertag und wie bei Dr. anderen Antwort als Kommentar geschrieben auch "feste" Zeiten. Also wenn wir an dem Tag doch nicht können, müssen wir uns um Ersatz bei den anderen Kollegen kümmern. Fühlt sich nach festem dienstverhältnis und nach weisungsgebundenheit an. Ich denke ich werde da abgezockt weil sie keine krankheits- und Urlaubstage zahlen wollen.

Bitterkraut  09.11.2018, 15:18
@BeckiBeckstein

Das denke ich auch. Freie Mitarbeit geht anders.