Erkennt die Künstlersozialkasse folgende vertragliche Formulierung als künstlerische Tätigkeit an?

2 Antworten

Ich kann Dir nur raten, umgehend eine gewerbliche Tätigkeit anzumelden, sofern Dein Auftraggeber Dich - unzulässigerweise - mit einem Werkvertrag als "Tourbegleiter" abspeist. Die Weisungsgebundenheit hat übrigens nix damit zu tun, ob Du "künstlerisch" tätig bist - da geht es um die Frage, ob ein Angestelltenverhältnis vorliegt oder nicht. Tourbegleiter ist - und das nur nebenbei - auf jeden Fall keine künstlerische Tätigkeit. Im für Dich schlimmsten Fall darfst Du nach einer Prüfung durch die Rentenversicherung bei Deinem "Auftraggeber" (eigentlich ja Arbeitgeber) Deine gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen - viel Spaß beim weiter veräppeln lassen von den Firmen in dieser Branche!!!

Wenn Du keine 70% Deines Einkommens aus "künstlerischer Tätigkeit" zusammen bekommst, vergiss es. Ausserdem wirst Du auf Herz und Nieren getestet. Sowohl durch BWA´s , Kontoauszüge,etc. Früher, also vor dem Jahre 2000, war es noch  recht einfach, in die KSK zu kommen, aber heute muss masn jede Zahl sowohl mit Quittungen und gegengezeichneten Künstlerquittungen belegen. Bin bereits 2x geprüft worden und lief alles bestens. Nichtsdestotrotz ist es der MEGA-Aufwand, all diese Dokumente aus vergangenen jahren aufzutreiben. Was genau ist denn deine "künstlerische Tätigkeit"? 

Danke für Deine Antwort.

Ok, sorry, das habe ich nicht genau genug erklärt. Ich bin schon in der KSK (und so schwer war's gar nicht ;-) ). Es geht um eine Erweiterung meines Tätigkeitsbereiches.

Bisher war ich ausschließlich im Bereich Musik tätig.
Nun kommen noch verschiedene Tätigkeiten aus anderen Teilbereichen dazu. Für diese neuen Bereiche muss ich erneut (wie bei der Erstbewerbung) Nachweise schicken. Unter Anderem ist da eine Tätigkeit als Tourguide dabei. Darum geht es hier, aus diesem Vertrag stammt der Vertragstext.

Ich bin natürlich, wie es auch korrekt im Vertrag steht, darin frei, wie ich diese Touren gestalte und welche Informationen aus dem vorgegebenen Skript ich je nach Tour im Detail erzähle. Außerdem kann ich mir terminlich aussuchen, wann ich Touren gebe. Könnte man also als nicht weisungsgebunden sehen. Andererseits, und deshalb ja auch die vertraglichen Einschränkungen, ist der inhaltliche Rahmen natürlich schon vorgegeben (ich kann ja nicht irgendwas erzählen auf der Tour) sowie terminlich gesehen die Optionen, aus denen ich meine Arbeitszeiten auswähle.

Deshalb ist das so ein "Zwischending" und ich bin nicht sicher.

@fraegenfraegen

Du gehörst also zu denen, die sich aktiv am Lohndumping beteiliegen. Das finde ich nicht gut. Bist Du weisungsgebunden unterwegs, dann handelt es sich um eine nichtselbständige Tätigkeit. Das, was Du hier versuchst, riecht in meinen Augen nach Sozialbetrug. Andere Leute sollen also Deine Kosten und die Kosten Deines "Arbeitsgebers" für Deine Sozialversicherung bezahlen - schönen Dank auch!

@fraegenfraegen

Die Sparte Tourguide gehört definitiv NICHT in die Kategorie "Künstlerische Tätigkeit" mein lieber...