Bank Frage

5 Antworten

Man darf keinerlei Informationen herausgeben. Es muss ein Mitarbeiter der Bank gewesen sein. Am besten reiche eine Anzeige gegen unbekannt ein. Wenn die Bank ein Schreiben der Polizei hat wird sie nachforschen. Außerdem würde ich mich direkt bei der Filialleitung schriftlich oder auch wenn es geht persönlich (eher nicht möglich) beschweren.

Es ist auf jeden Fall strafbar und keiner darf Informationen an andere Personen herausgeben, es sein denn, die Person hat eine Vollmacht oder ihr habt ein Gemeinschaftskonto.

Ich würde ein offizielles Beschwerdeschreiben an den Vorstand der Bankvorstand schicken. Darin darfst Du aber keine konkreten Namen nennen, wenn Du keine Beweise hast. Du kannst nur auf familiäre Verbindungen und eine Vermutung hinweisen, aber keine direkte Anschuldigung formulieren. Da es bei Deiner Schwägerin um den Job gehen kann, wird sie sich wehren wollen und da keine Krähe einer anderen die Augen aushackt, auch eventuell Unterstützung von der Bank bekommen. Dann kann es bei einer direkten Anschuldigung ohne Beweise einen Bummerang geben und Du hast eine Anzeige wegen Verleumdung am Hals. Besser gleich unabhängig davon noch die Bank wechseln und zwar sofort.

Geh zum Filialleiter und mach richtig ein Fass auf und mach gleich klar wen du in Verdacht hast.

Stell vielleicht noch in Aussicht das du die bank wechselst wenn das nicht in Ordnung kommt.

Es ist kein Verstoß gegen ein Gesetz. Das Bankgeheimnis besteht nur aus Tradition. Es ist nirgendwo niedergeschrieben. Auch Traditionen können Gültigkeit haben, wenn sie eben im Alltag wie Gesetze behandelt werden.

Das kannst du nicht nachweisen. Wechsel die Bank, aber nimm eine, wo keine Verwandten von dir arbeiten.