Bekommt man als "freier Mitarbeiter" bei einer Zeitung auch einen Arbeitsvertrag?

5 Antworten

Hei LiveConsellor, ein freier Mitarbeiter ist ein freier Mitarbeiter, der für seine Leistung ein Honorar erhält = Zeilengeld, das ggf. ausgehandelt werden muss. Ein "fester" freier Mitarbeiter erhält u.U. eine Honorar-Pauschale. Aber auch das ist kein Arbeitsvertrag. Häufig sind - zumal in den Lokalredaktionen - die freien Mitarbeiter Hobby-Journalisten, Amateure (oft Pennäler), die sich ein Zubrot verdienen (was allerdings bescheiden ist).

es liegt ja im Begriff "freie Mitarbeit", dass der Betreffende frei ist = ohne Vertrag und sein eigener Chef ist, auch ohne Verpflichtung, für die Redaktion zu arbeiten. Wenn er "tschüs" sagt, ist es so. Allerdings: Auf Abmachungen müssen sich beide Seiten schon verlassen können: Dass a) der "Freie" sein Honorar auch erhält und dass er b) die vereinbarte Leistung erbringt. Gell? Grüße!

Auch als freier Mitarbeiter bei einer Zeitung kann man einen Vertrag machen, muss aber nicht - es ist eine interne Vereinbarung und kommt auf das jeweilige Blatt an und darauf, was man festhalten möchte. Die meisten Zeitungen machen es heute schon allein deshalb, um die Sache mit der Selbständigkeit zu klären und einer eventuell nachträglich fälligen Sozialversicherungspflicht vorzubeugen. Wenn du einen Vertrag möchtest und das von der Zeitung nicht eh vorgeschlagen bekommst, dann überleg dir vorab schonmal, was dir alles wichtig ist (Auftragsumfang, Mindesteinsatz zum Beispiel, Vertragsdauer, Kündigungsmodalitäten usw., Honorierung...). Viel Glück!

Natürlich gibt es einen Vertrag.

Wie heißt so eine Art Vertrag?

kurzfristige Tätigkeit oder wie?

Arbeitsvertrag ist wichtig !

Ein "freier " verkauft jedes Ding [was auch immer] als einzelnes Unikat . Wie der Kaufvertrag an der Wurstbude .

KV , RV , UV sind sein eigenes Problem.