Wer haftet beim Abiball?

3 Antworten

Die Frage ist, ob der Vermieter sich auf eine juristische Person einlassen würde. Intern kann die Stufe ja eine Regelung treffen, nach außen wird aber wohl eine Person nötig seion, die am Ende die Verantwortung übernimmt.

Würden denn für den Vermieter Nachteile entstehen oder was würde so allgemein dagegen sprechen?

@Mondkind77

Der Vermieter möchte im Zweifel nicht hinter seinem Geld hinterherrennen müssen. Hat er einen (oder auch zwei) Ansprechpartner weiß er immer, wen er in Regress nehmen kann. 

Warum macht ihr es euch so kompliziert? Man bezahlt doch eh nur den Raum und das Buffet. Weitere Getränke im Laufe des Abends hat jeder selbst zu zahlen und so mit bleibt nichts ungedeckt. Ihr müsstet mal besser planen

Lg eyrehead2k17

Es ist alles geplant und auch durchdacht, trotzdem ist es eine gewaltige Summe. So ein Risiko möchte ein Schüler einfach nicht eingehen.

Das wird alles vorher bezahlt und dementsprechend auch von den Gästen das Geld eingesammelt und dann die Eintrittskarten vergeben. Wo liegt nun das Problem?

Lässt das über die schule laufen, sprich Schulleitung. Auf gar keinen Fall ein einzelner Schüler.

Das geht leider nicht, da wir zu dem Zeitpunkt keine Schüler mehr sind ( da wir am Mittag unser Zeugnis kriegen)... In dem Sinne ist das ganze auch keine Schulveranstaltung