Rechnung auf alten oder neuen Firmennamen ausstellen?

3 Antworten

Solange sich die Rechtspersönlichkeit nicht ändert, sondern bloß die Firmierung, ist es völlig egal, ob du den alten oder neuen benutzt. Ich würde den neuen benutzen.

Die Frage ist, mit wem du den Vertrag geschlossen hast. Wenn du mit Firmierungsänderung sowieso nur "Hans Müller Malerei" in "Hans Müller Kunstmalerei" meinst, dann ist das letztendlich völlig egal was du raufschreibst, weil es ein und die selbe Person (nämlich Hans Müller) ist, die du notfalls verklagen kannst. Anders, wenn es von "Hans Müller Malerei" in "Hans Müller GmbH" geändert wurde. Dann war dein Auftrag nur von Hans Müller und du kannst nur ihm die Rechnung stellen und ihn notfalls verklagen.

Wenn sich tatsächlich "nur" die Firmierung geändert hat, dann ist es für dich egal, wem du die Rechnung ausstellst. Nur der Auftraggeber wird gerne die neue Firmierung drauf haben wollen, weil das Finanzamt u.U. Probleme machen könnte. Wird es aber in so einer Übergangsfrist nicht.

Die Grundfrage lautet: An welche Firma wurde die Leistung erbracht?

Als der Auftrag erteilt wurde, galt noch die alte Bezeichnung der Firma bzw. des Selbständigen. Der neue Name wurde gerade erst erdacht und war noch nicht angemeldet. Inzwischen kann er aber angemeldet sein.

@Provence22000

Nach Überprüfung der (handelsrechtlichen) Anmeldung der neuen Firma würde ich die Rechnung an die neue Firmenbezeichnung schicken, z.B.

XY GmbH (Rechtsnachfolgerin der ABC GmbH)                        

Anschrift...

Wenn Du allerdings ganz sicher gehen willst, musst Du Dir bei den entsprechenden Stellen (z.B. Amtsgericht, Fachanwalt für Unternehmensrecht etc.) eine verbindliche Rechtsauskunft einholen.

@Provence22000

Na was denn nun - welcher Name galt zum Datum der Auftragserteilung und welcher zum Datum der Rechnungsstellung?

Was ist denn überhaupt das Problem? Schreib die Rechnung an die alte, Dir zum Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung bekannten Adresse und fertig.

Was soll denn dann passieren können?

Eine Namensänderung hat doch überhaupt nichts damit zu tun?

Ich versteh das Problem einfach nicht?

@Bakaroo1976

Was, wenn der alte Briefkasten nicht mehr existieren würde?

Dann würde die Rechnung beispielsweise zurückkommen -- und dann würdest auch Du das Problem verstehen... :))

@verreisterNutzer

Dann ist der Briefadressat derjenige unter der neuen Bezeichnung, der Rechnungsadressat aber der unter der alten Bezeichnung.

Das ist doch eine rein technische und keine rechtliche Frage.

Noch einmal - wo ist das Problem???

@verreisterNutzer

Jetzt bitte keine Probleme erzeugen oder vermuten, wo keine Probleme vorhanden sind. Ich möchte dem Fragesteller helfen.

@Bakaroo1976

Ich auch - Du konntest die Fragestellung offensichtlich nicht einordnen!

@verreisterNutzer

Na dann sag mir doch bitte, wo ich in der Frage etwas von einer Anschriftsänderung finden kann bzw. einem Problem mit der Zustellbarkeit der Rechnung!

Bitte unterscheiden zwischen den verschiedenen möglichen Adressaten - postailscher Adressat, Leistungsadressat, Rechnungsadressat.

Noch einmal - wo ist das Problem?

@Bakaroo1976

Lies bitte noch einmal meinen obenstehenden, allerersten Kommentar - mehr ist zu der ganzen Sache nicht zu sagen!

An dieser Stelle möchte ich Dich nun bitten, keine zusätzlichen Probleme (durch dauerndes Fragen nach dem Problem) aufzuwerfen! 

Guten Abend.

@verreisterNutzer

Versteh ich nicht - Du fragst in Deinem Kommentar mit dem Ausdruck "Anschrift..." nach einer (möglichen neuen) Adresse (oder?), nicht der Fragesteller. Der Fragesteller erwidert darauf nichts. Die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) ist demnach aus Sicht des Fragestellers überhaupt nicht fraglich.

PS: Die Frage nach dem Problem richtet sich auch nicht an Dich.