Darf man den mobilen Rollenprüfstand verweigern?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klar darfst Du das verweigern nur bettelst Du damit geradezu, dass man genauer hinschaut.

Man wird Dir dann Dein Mopedle unter dem Hintern weg beschlagnahmen, damit ist es in der Obhut der Polizei, was damit dann passiert entscheidest dann nicht mehr Du und nur Minuten später wird man es auf den Rollenprüfstand stellen und austesten.

Als Grund wird man den begründeten Verdacht angeben, dass da was nicht stimmt und zwar aufgrund Deiner Weigerung entsteht dieser Verdacht, dass Du etwas zu verheimlichen versuchst.

Rechtlich komplett einwandfrei.

Ich weiß schon was Du bezweckst, Du suchst eine Masche, um eine solche Kontrolle herumzukommen. Nur klappt das nicht - zumal das mit dem luftgekühlten Motor nur eine Ausrede ist, oder machst Du Dein Teil aus an einer Ampel, wenn Du warten musst und in der Zeit kein Fahrwind herrscht?

Also, Unsinn. Du solltest Polizisten nicht für blöd verkaufen.

Deine Bedenken sind technisch unbegründet! Du kannst widersprechen, aber die Beamten werden das nur informell registrieren und ihr Ding durchziehen. Falls etwas passieren sollte, wären die Beamten regresspflichtig.

die sind alle gebläsegekühlt folgedessen piepegal,der tüv prüft auch nicht anders,wenn du auf tüv bestehst das kannst du haben.da kommt der abschleppdienst und das zahlst du auch

wenn er ungedrosselt ist machen sogar 10 Minuten Vollgas auf dem Teststand ihn nicht kaputt....

Was hat denn das mit der Kühlung zu tun? Vielleicht wegen dem Fahrtwind? Alle Luftgekühlten Roller haben eine Zwangskühlung, die auch ohne Fahrtwind funktioniert und eine Prüfstandfahrt macht da gar nichts aus.. In dem Motor befindet sich nämlich ein Lüftergebläse, welches vom Motor angetrieben wird, die Kühlluft wird meistens rechtsseitig angesaugt und "umspült" den Zylinder und Zylinderkopf, je schneller der Motor dreht umso höher der Luftdurchsatz..