Vermögensnachweis für den Staatsanwalt

6 Antworten

Sende eine Kopie des ALG-II-Bescheides ein - er dient dann zur Festsetzung einer angemessenen Rate.

ALG2-Bescheid und aktueller Kontoauszug.

Erkläre in dem Schreiben, dass du seit ..... ALG 2 beziehst, füge eine Kopie (bloß nicht das Original!) des ALG 2-Bescheides bei, mach eine Aufstellung der Kosten, die du monatlich / regelmäßig von deinen ALG 2-Bezügen zu bestreiten hast (Strom, Internet.... und was halt sonst so) und füge als Beleg Kopien deiner Kontoauszüge bei, auf denen die jeweiligen Abbuchungen dafür erkennbar sind. Dann erklärst du in dem Schreiben außerdem, dass du im Sinne des SGB keinerlei Vermögen hast. Das sollte reichen, die Ratenzahlung wird sicherlich genehmigt werden.

Ein Nachweis über die Vermögenslage beinhaltet meiner Meinung nach eine Aufstellung über Einkünfte und Belastungen, also die ALG-Leistung auf der Einnahmenseite und z.B. die Miete auf der Ausgabenseite. Der derzeitige Kontostand gehört auch dazu. Die Staatsanwaltschaft muss doch erkennen können, wie hoch die Rate festgelegt werden kann.

Wenn du Rücklagen verschweigst oder unvollständige Angaben machst, ist das eine weitere Straftat. 

Zum Vermögensnachweis gehören alle Konten, die du hast, auch wenn du dort kein Geld hast. Also: Aktuelle Kontoauszüge kopieren und mitschicken.

"Ich erkläre an Eides Statt, dass ich keine weiteren als die angegebenen Konten besitze und kein weiteres Barvermögen..."