kann ein Beamter mein Handy beschlagnahmen, ohne dass ich jegliche Verbindung zu der Straftt habe?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kurz gesagt: Ja!

Das Handy wird von der Polizei als Beweismittel angesehen, auch wenn es nicht direkt bei der Tat gebraucht wurde, sondern evtl. nur der Tatvorbereitung diente.

Hier gilt StPO §94(1):

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

Hier reicht also bereit die Möglichkeit einer Relevanz aus, um eine Sicherstellung durchzuführen.

Auch die "Drohungen" sind nach StPO §94 (2) rechtens:

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme

Die Beschlagnahme kann durch einen Richter angeordnet werden oder bei "Gefahr im Verzug" auch durch einen Polizisten. Siehe StPO §98:

(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.

Gefahr im Verzug lag hier vor, da Du das Handy theoretisch noch manipulieren könntest (z.B. Anruflisten oder SMS löschen).

Gegen die Beschlagnahme kannst Du dich nach StPO §95 (1) auch erst einmal nicht wehren:

(1) Wer einen Gegenstand der vorbezeichneten Art in seinem Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ihn auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern.

sonst gibt's nach StPO §95 (2) Ärger:

(2) Im Falle der Weigerung können gegen ihn die in § 70 bestimmten Ordnungs- und Zwangsmittel festgesetzt werden. Das gilt nicht bei Personen, die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind.

Da es sich "nur" um deinen Freund und nicht deinen Ehemann handelt, bist Du auch nicht zeugnisverweigerungsberechtigt.

Du kannst allerdings immer noch der Sicherstellung widersprechen, dann muß nach StPO §98(2) ein Richter zustimmen:

(2) Der Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklichen Widerspruch erhoben hat. Der Betroffene kann jederzeit die gerichtliche Entscheidung beantragen.

Allerdings ist das a) eine SOLL-Regelung, b) dauert die Bearbeitung meist länger (in 3 Tagen soll nur der Antrag geschrieben werden, der Beschluß kann länger dauern) und c) ist das idR reine Formsache, in den allermeisten Fällen wird der Beschluß unterschrieben.

Du wirst also dein Handy sehr wahrscheinlich erst nach Einstellung oder Abschluß des Verfahrens wiedersehen, was zwischen 3 Monaten und 2 Jahren dauern kann.

Obwohl sich das Handy die ganze Nacht bei mir befand....

Erwartest Du tatsächlich, dass Dir jemand das einfachso abnimmt?

Ein Polizist weiß oder weiß nicht, er glaubt nichts und niemandem, da er und die Pfarrer zu den am meisten angelogenen Leuten im Land gehören. Du bist zudem der Kumpel des Straftäters, für Dich gilt so in etwa der Satz:" Frag mein Bruder in der Küch, der lügt genauso wie ich".

Dein Straftatkumpel hat gesagt, das sei "sein" Handy, als er gefragt wurde, wo "sein" Handy sei. Also war das seins und könnte ja sein, dass der Rest gelogen war.

Genau das wird nachgeprüft.

In wessen Eigentum das Teil steht oder wer die Gebühren jeweils zahlt ist völlig egal, das gilt auch für das Fahrzeug Deiner Mutter, ist absolut unerheblich, es wird durchsucht werden - was ja auch selbst erklärend ist, um das an einem Beispiel festzumachen, der Dealer bunkert Stoff in einem geliehenen Fahrzeug und wenn es durchsucht werden soll, dann sagt er:"Ist gar nicht meins" und dann wird da nicht weitergemacht? Dann braucht man nicht einmal anzufangen.

Und die Ankündigung einer Durchsuchung ist keine Drohung sondern einfach nur die Ankündigung einer völlig rechtmäßigen Maßnahme.

Und ob Du nicht doch irgendwie in Verbindung stehst, auch das werden die Ermittlungen ergeben, jeder Straftäter streitet erstmal alles ab, also wird alles ausermittelt.

Ja der darf das Handy sicherstellen, das Fahrzeug durchsuchen und auch das androhen, in jedem Fall.

Und dürfen ist auch schon nicht zutreffend, der muss. Nirgendwo im Gesetz steht irgendwas, was die Polizei darf. Die Polizei muss, tut sie es nicht, wird der Polizist selbst bestraft.

Dein Handy wird wieder ausgehändigt, und zwar dem, der nachweisen kann, der Eigentümer zu sein. Die Polizei ist nun nicht einmal berechtigt, das Teil wieder herzugeben, egal an wen, das entscheidet ausschließlich die Staatsanwaltschaft.

Kommt die nach der Überprüfung des Handys zur Erkenntnis, dass das Teil für die Tat nicht als Beweismittel anzusehen ist, dann wird sie der Herausgabe zustimmen, keine Sekunde vorher.

Sollten bei einer Überprüfung jedoch noch andere Dinge ans Licht kommen, wird man diese auch verfolgen, das nennt sich Zufallsfund und auch das ist erlaubt. Bis dahein werden mehrere Wochen vergehen können.

Sollte das Handy als Beweismittel angesehen werden, z.B. weil man darauf Anhaltspunkte, Indizien einer Straftat entdecken konnte, wird das Teil bis zum Abschluß des Verfahrens einbehalten. Das kann mal locker 1 1/2 Jahre gehen.

Ist es in irgend einer Form Tatmittel (auch in Sachen Zufallsfunde) droht die Einziehung, dann siehst Du es gar nicht wieder.

Und nochmal, ob Dir das Teil gehört oder nicht und ob Du die Gebühren dafür zahlst ist völlig egal.

Und nein, Du bekommst dann keine Entschädigung. Zivilrechtlich hast Du diese Ansprüche nicht an die Ermittlungsbehörde zu richten sondern an den, der Dein Handy als Tatmittel bei was auch immer verwendet hat. Durch dessen Verfehlung ist Dir dann ein Schaden entstanden, den Du bitte dann auch bei dem einforderst, der die Verfehlung durchgeführt hast.

Wenn Du also jetzt Dein handy wieder willst, dann solltest Du Dich an Deinen Straftatkumpel wenden. Durch seine Taten ist es dazu gekommen, soll der Dir ein handy spendieren. So einfach ist das.

MLX3OF 
Fragesteller
 02.03.2014, 13:06

Les bitte richtig, bevor du meinst n einstein raushängen zu lassen! Er wurde mit 2 weiteren Mittätern direkt am Tatort festgenommen, hat handschellen anbekommen, wurde aufs revier gefahren und sofort durchsucht. Er hatte kein handy bei sich und wurde gefragt wo das ist und hat gesagt, dass es bei mir im Auto liegt. als ich morgens aufs revier kam ca 6 uhr (tatzeit ca. 2 uhr) hatte ich das handy dabei, huuuuch und wie? Richtig, weil es die ganze nacht über in meinem auto war! Soo mittäter bin ich also plötzlich auch noch, obwohl ich wie oben schon geschrieben hab, dass ich von ca 1.15- 3.05 uhr mit einer frrundin am Rasthof war >>>> wofür es zeugen und sogar aufnahmen von den ÜBERWACHUNGSKAMARAS gibt, vondenen es an Tankstellen/ rasthöfen bekanntlicherweise immer welche gibt :) <<<<<< ah und das war an einem ganzanderem Ort. Hab ich aber auch oben schon mehrmals gegeschrieben. Ahja richtig das handy war auch zu der zeit bei mir, denn es konnte ja schlecht aus seinem ar*** fliegen, denn Klamotten etc wurden beschlagnahm wodurch er nackt in der zelle war.. soweit mitgekommen, oder wieder nicht?

Ich habe auch nicht die Durchsuchung gemeint (damit habe ich die Täter beschrieben, die zur tatzeit ihr handy dabei hatten und auch benutz haben), als ich von der drohung sprach, sondern von der Beschlagnahmung der schlüssel, die zum Auto meiner mutter gehören, welches ich genutz habe um 30 km zum Polizeirevier zu fahren. Aber wer lesen kann ist bekanntlich im vorteil nä :)))

Und OBEN hab ich schon gesagt, dass ich das handy aus beruflichen Gründen brauch, nicht weil ich angst hab, dass dort noch mehr zu sehen ist. Und zu finden ist dort auch sicherlich nichts weiteres mehr ich hab einfach nur ein problem damit das mein handy weggenommen wurde, ich es brauch und meimen vertrag trotzdem zahlen muss. Begriffen?

So herr neunmalklug, auch jetzt liegst du leider wieder falsch. Wenn wir es genau nehmen wollen dürfen sie nicht das auto beschlagnahmen ohne dass meine mutter es weis (das hatten wir nämlich schon :))) und mein Handy auch nicht ohne richterlichen beschluss beschlagnahmen, denn unterschrieben und erhalten hab ich nach der sicherstellung nichts :)) aber erhalten haben sie es trotzdem, weil ich unbedingt wollt, dass die Polizei den ganzen rest auf dem handy findet und ich ein riesen gaudi hab, erhalten haben sie es dann freiwillig ;)) kannst dich darüber gleich mal im Internet etwas informieren, würd dir sicher gut tun, sonst schreibst am ende wieder einen meilen langen text der völlig unnötig ist, und mich kein bisschen weiter gebracht hat.... :(((

Wirklich schade, aber ein versuchs wars wert (dank dir weiß ich endlich, dass ich mittäter war!

P.s. ich habe diesen beitrag hier erstellt, in der Hoffnung einer hat ahnung und kann mir weiter helfen, nicht um hier ne geschichte zu erzählen wo ich die hälfte gelogen ist.. aber du füchsle hast es glücklicherweise erkannt.. MERCIIII ....

Dein Freund und Du haben zu viel gequatscht. Glaubt blos nicht, dass die Polizei Euch es dann noch abnimmt.

Dein Anwalt wird Dir sagen, dass Du bei der Polizei nicht aussagen mußt und auch nicht Dein Handy herausgeben mußtest.

Du bist als Beschuldigter angesehen worden!

Die Polizei hat sich nur deshalb um die Beweise gekümmert, damit jeder Verdächtigte auch beschuldigt und verureteilt werden kann.

Jetzt denke doch mal scharf nach, was man mit dem Handy macht und was man in dem Auto gefunden hat. Die Spurensicherung kann so vieles ermitteln und sicherstellen.

Du warst nicht verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen.

Das Handy wurde nach deinen eigenen Angaben von deinem Freund genutzt. Du sagst, dass du das Handy die ganze Nacht im Besitz hattest. Somit hätte dein Freund ein Alibi für die Tatzeit, oder der Staatsanwalt den Beweis, dass du lügst und dein Freund ein Mittäter ist. Da die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme beantragt, wird innerhalb von drei Tagen ein Gericht über den Fortbestand der Beschlagnahme entscheiden. Kurz und knapp: ja, alles geschieht nach den Regeln der StPO!

klar, das ist rechtens.

hast du angst?

lenkradkasper87  02.03.2014, 00:30

Sehr Geile Antwort. Ohne jegliche Begründung.

Es kommt auf die Straftat an ob er es einfach machen darf oder deine Erlaubnis braucht. Ist es einen schärfere Straftat und der freund nutzt das Handy, muss dieses denke ich mal auch dringend kontrolliert werden. Meine ex hat mich damals angezeigt, weil ich angeblich ihren Mail account gehackt haben sollte. Die Beamten fragten mich damals, ob sie Handy und Laptops mitnehmen dürften. Wenn ich mich weigern würde, würde mich das nur mehr verdächtigen.

Wenn du nichts zu befürchten hast, ist das doch Ok.

MLX3OF 
Fragesteller
 02.03.2014, 01:11

Hast du Hirn? Mit Angst hat das ganze hier am wenigsten zu tun, denn für Angst ist es an dieser Stelle definitiv zu spät ;) aber hättest Hirn, würdest lesen können, dass Sie es bereitsbekommen haben und du mit deinem sinnlosen kommentar leider völlig fehl am Platz bist!

Für Menschen, die nicht in der Lage sind es selber herrauszulesen: Ich habe diesen Beitrag nicht aus langeweile erstellt um mir irgendwelche blöden antworten durchlesen zu müssen!

ich bin auf der suche nach erfahrungen oder kentnisse von menschen, die es ernst meinen, und ihre erfahrungen etc. Mit mir teilen würden, um mir weiter zu helfen.. WER KEIN INTERESSE HAT SOLL BITTE EINE ANDERE FRAGE AUFSUCHEN, DUMME UND UNNÖTIGE KOMMENTARE SIND UNERWÜNSCHT UND VÖLLIG ÜBERFLÜSSIG! FÜR SOLCHE ANTWORTEN BRAUCH ICH KEINE HIFE

DANKE!!!!