Was für eine Strafe bekommt man, wenn man Sex mit einer Person hat, die unter 14 ist?

Merlin634  28.01.2022, 00:44

Wie alt ist denn die andere Person?

Jonas38384 
Fragesteller
 28.01.2022, 02:01

14 oder 15

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt zunächst einmal darauf an WO Du lebst.

In Österreich dürfen Jugendliche mit 13-jährigen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, wenn sie nicht mehr als DREI Jahre älter sind. Auch sexuelle Handlungen mit 12-jährigen ohne Penetration wären dort legal.

In Deutschland wäre schon ein Zungenkuss oder Petting als "Sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar - allerdings wird damit der Jugendliche nicht automatisch bestraft, da es mit $ 172 (2) einen "Gummiparagraphen" gibt, bei dessen Anwendung man straffrei ausgehen kann:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 KANN das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Es liegt also im Ermessen des Richters, ob er den Jugendlichen verurteilt.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jonas38384 
Fragesteller
 29.01.2022, 00:51

Vielen dank für die Erklärung:D ich verstehe nicht ganz was du mit "Seid nett aufeinander!" Meinst:)

RFahren  29.01.2022, 10:31
@Jonas38384

Das ist meine „Tagline“ - zwecks der Wiedererkennung… ;-)

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Kommt darauf an, wie alt du bist, wie alt die andere Person ist und welcher Art die sexuellen Handlungen sind. Strafbar ist es aber in jedem Fall.

Und ja, auch der Sex zwischen zwei 13-Jährigen ist dem Grunde nach von § 176 ff. StGB erfasst. Strafrechtlich sind in diesem Falle zwar beide nicht zur Verantwortung zu ziehen, aber das Familiengericht könnte grundsätzlich Maßnahmen beschließen, wenn es das für notwendig hält.

Libertinaerer  29.01.2022, 11:24
Und ja, auch der Sex zwischen zwei 13-Jährigen ist dem Grunde nach von  § 176 ff. StGB erfasst.

Nein, der Schutzzweck des Gesetzes steht dem entgegen.

Strafrechtlich sind in diesem Falle zwar beide nicht zur Verantwortung zu ziehen

... und zivilrechtlich auch nicht, denn: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

aber das Familiengericht könnte grundsätzlich Maßnahmen beschließen, wenn es das für notwendig hält.

Das wäre der Fall, wenn der Sex nicht einvernehmlich war, sondern einen sexuellen Übergriff darstellte.

Da wären wir gesetzlich aber schon nicht mehr beim § 176 StGB, sondern beim § 177 StGB.

Kommt auf das eigene Alter an beide unter 14 ist erlaubt. Bei einem Altersunterschied unter 3 Jahren gibt es für 13 Jährige eine Sonderregel schau mal hier bei der Kinder und Jugendanwaltschaft:

Sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen sind verboten. Beachte dabei, dass du unter 14 Jahren nicht bestraft werden kannst, − dein/e ältere/r Partner/in hingegen schon!
Ausnahmen: Nicht strafbar ist
Geschlechtsverkehr ab 13 Jahren, wenn dein/e PartnerIn nicht mehr als 3 Jahre älter ist oder
Doktorelektrik  28.01.2022, 00:59

Nicht bestraft werden ist nicht so ganz richtig - es kann vom Gericht die Anordnung erzieherischer Maßnahmen geben.

SalzburgerBub  28.01.2022, 01:04
@Doktorelektrik

Gleichaltrige dürfen solange alles freiwillig ist. Die mischen sich nur ein wenn z.b. ein 13 eine 9 Jährige vögelt.

Doktorelektrik  28.01.2022, 01:11
@SalzburgerBub

Das ist nicht richtig, auch dieser Fall wird dann genau geprüft. Wie gesagt, erzieherische Maßnahmen sind dann möglich - ob und in welchem Maße sie angeordnet werden, bestimmt das Gericht. Vor dem Gesetz heißt es "nicht strafbar", das stimmt. Aber es kann erzieherische Maßnahmen vom Gericht (Familiengericht) dazu geben. In den Erläuterungen der Gesetzestexte ist explizit das Beispiel mit zwei 13jährigen aufgeführt!

Nach deinem Pseudonym muss ich diese Auskunft natürlich erst mal auf Deutschland beschränken - dafür gilt meine Antwort.

SalzburgerBub  28.01.2022, 01:14
@Doktorelektrik

Solange beide gleich alt sind hat es nichts mit Pädokram zu tun. Könnt ihr Erwachsenen mal aufhören ständig überall Missbrauch zu sehen?

Doktorelektrik  28.01.2022, 01:20
@SalzburgerBub

Diskutiere das mit dem Grundgesetz - da wird die Rolle von Gesetzen beschrieben. Und dann kannst du daran ansetzen, wie mit Gesetzen zu verfahren ist in der Gesellschaft.

Deiner hohen Intelligenz nach wirst du sicher - oder hast es schon - Jura studieren und ein sehr guter juristischer Experte werden, der dann sicherlich auch in der Lage ist, das jetzt noch von dir kritisierte Strafrecht und die zugehörige Judikative sinnvoll zu pflegen und gegebenenfalls zu reformieren. Darauf hat die Menschheit schon lange gewartet.

Ach ja - du könntest das auch ganz einfach selbst nachlesen, statt hier an der Verharmlosungsschraube zu drehen - die ist bei dir eh endlos rundgedreht!

SalzburgerBub  28.01.2022, 01:24
@Doktorelektrik

Du bist das perfekte Beispiel warum man euch Deutsche bei uns Piefkes nennt.

Doktorelektrik  28.01.2022, 01:30
@SalzburgerBub

Siehst du. Aber wenn es um den Schutz von Kindern geht, bin ich gern dein Piefke. Besser in deinen Augen Piefke sein und Sex mit Kindern nicht zu verharmlosen als hinter der Salzach zu sitzen und die Judikative zu verunglimpfen.

War das Badewasser zu heiß, die Salzach zu kalt oder was ist los?

SalzburgerBub  28.01.2022, 01:32
@Doktorelektrik

Ich verharmlose kein Sex von Erwachsenen mit Kindern. Es geht um Sex unter Kindern mit geringem Altersunterschied.

SalzburgerBub  28.01.2022, 01:35
@Doktorelektrik

Langsam versteh ich warum eure Jugend Steine auf eure Polizisten wirft. Der einzige Vorteil an eurem Nannystaat ist, dass es keine Wehrpflicht gibt.

Doktorelektrik  28.01.2022, 01:43
@SalzburgerBub

Dein Niveau ist so, wie ich es befürchtet hatte.

Zusammen sein kannst du, so viel du willst. Sex dagegen kannst du nicht einfach mal eben so haben.

Das Gericht kann - ich wiederhole mich - für unter 14 Jährige erzieherische Maßnahmen im Falle von Sex mit Kindern anordnen, eben weil sie noch nicht strafmündig sind. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche gegen die Eltern durchgesetzt werden (Bezahlung von Behandlungen, Betreuungen, Kinderbetreuungskosten, Kindergeld,....).

Aber ab 14 ist Sex mit Kindern definitiv strafbar vor dem Gesetz.

So Ausdrücke wie "Bullenschwein" sind eine grobe Beleidigung und die solltest du nicht gebrauchen.

Was hat das Einhalten von Gesetzen mit der Verhinderung von Beziehungen zu tun? Es geht um die Strafbarkeit von Sex mit Kindern, nicht um die Be- oder Verurteilung von Freundschaften in dem Alter.

Allein deine zitierte Gewaltbereitschaft ist schon Schaden genug - von Hörigkeit und anderen Manipulationen mal ganz zu schweigen.

Gute Besserung!

Libertinaerer  29.01.2022, 10:52
@Doktorelektrik
Dein Niveau ist so, wie ich es befürchtet hatte.

Wer im Glashaus sitzt ...

Das Gericht kann - ich wiederhole mich - für unter 14 Jährige erzieherische Maßnahmen im Falle von Sex mit Kindern anordnen

... SOFERN ein sexueller Übergriff stattgefunden hat: "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

eben weil sie noch nicht strafmündig sind.

Das ist schlicht Unsinn. Einvernehmliche sexuelle Handlungen zw. Kindern sind nicht natürlich, sondern in Deutschland legal: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

Zudem können zivilrechtliche Ansprüche gegen die Eltern durchgesetzt werden (Bezahlung von Behandlungen, Betreuungen, Kinderbetreuungskosten, Kindergeld,....).

Auch das ist natürlich Unsinn. Kinder sind zwar nicht schuldfähig (strafmündig), aber bereits ab 7 deliktfähig und damit selbst voll haftungspflichtig (sofern sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen). Ab da kann man sie für ihre Taten rechtlich zur Verantwortung ziehen - auch was z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld angeht. Und das wird auch gemacht.

Die vielbeschworene "Aufsichtspflicht" der Eltern gilt, so wie Du dir das denkst, bei der Verletzung selbiger insbesondere bei Kleinkindern.

Weder können ältere Kinder 24/7 beaufsichtigt werden, noch müssen sie es, noch sollen sie es.

Answer1234567  28.01.2022, 01:12

Du solltest vielleicht dazuschreiben, dass das nur für Österreich gilt. Ich habe keine Landesangabe des Fragestellers gesehen.

SalzburgerBub  28.01.2022, 01:15
@Answer1234567

Gleichaltrige dürfen immer Sex in jedem deutschsprachigen Land.

Answer1234567  28.01.2022, 01:17
@SalzburgerBub

Nein. Auch der Sex zwischen zwei 13-Jährigen ist in Deutschland dem Grunde nach von § 176 ff. StGB erfasst. Das deutsche Strafrecht schaut nur nach dem Alter des "Opfers", nicht nach dem Alter des Täters.

Und wenn einer von beiden 14 ist, landet er dafür auch vor dem Richter.

RFahren  28.01.2022, 09:00

Das gilt in ÖSTERREICH! Die Deutschen sehen das leider etwas verklemmter!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Das ist Sex mit Kindern und wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet.

Wird diese Straftat von Jugendlichen begangen, wird sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Was zu dieser Frage dein perverser Smiley soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Ich finde es nur voll daneben.

Jonas38384 
Fragesteller
 28.01.2022, 00:51

lol was ist an dem Emoji pervers? Ich benutze den meistens immer wenn ich etwas nicht weiss

Doktorelektrik  28.01.2022, 00:56
@Jonas38384

Dann solltest du mal anfangen, nachzudenken. Auch ein LOL ist zu diesem Thema voll daneben - da ist nichts Lustiges auf weiter Front zu sehen.

Pädophilie ist grausam und grauenhaft. Da solltest du Distanz zeigen.

Nichts gegen kritische und heikle Fragen, aber deshalb solltest du in der Lage sein, dich erwachsener und menschlich zu verhalten.

Jonas38384 
Fragesteller
 28.01.2022, 00:58
@Doktorelektrik

Ich weiss, das sowas grausam und so ist. Tut mir leid, ich bin erst 14. ich versuche mich schnellst möglich, wie ein Erwachsen so verhalten. leider fehlt es mir schwer, ich arbeite aber daran.:)

kundryyy  28.01.2022, 01:01
@Jonas38384

Smiley heißt, ich finde das toll!!! Also bitte!

Doktorelektrik  28.01.2022, 01:04
@Jonas38384

Das wiederum ist kein Problem.

Ich verhalte mich gern deutlich, auch z.B. dir gegenüber.

Du musst immer bedenken, dass hier auch Jugendliche und Erwachsene nachlesen, die selbst entweder früher Opfer waren oder deren Kinder Opfer sind - da kannst du dir ja vorstellen, wie die sich dann fühlen, wenn sie meinen, du würdest darüber wirklich "lachen" - was du nicht tust.

Alles Gute!

Jonas38384 
Fragesteller
 28.01.2022, 01:08
@Doktorelektrik

Danke:) ich werde den Smiley entfernen, dass dauert aber leider ein bisschen, bis der entfernt wird.

Doktorelektrik  28.01.2022, 01:14
@Jonas38384

Du hast es ja nun verstanden.

RFahren  28.01.2022, 09:02

Es macht vor Gericht einen Unterschied, ob ein Erwachsener ein Kind vergewaltigt, oder eine Liebesbeziehung vorliegt, bei der der Partner nur wenig älter ist (siehe StGB § 176 (2) bzw. meine Antwort)!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Doktorelektrik  28.01.2022, 14:35
@RFahren

Natürlich. Ein Gericht entscheidet immer nach Situation. Sonst bräuchte man kein Gericht. Nur die Annahme, es gäbe für nicht strafmündige keine erzieherische Maßnahmen, ist eben falsch. Da herrscht wohl die Meinung, sich auf allen Gebieten alles heraus nehmen zu können. Dem ist nicht so. Zudem können auch die Eltern in Anspruch genommen werden.

Aber, wie hier schon heftigst diskutiert (warum eigentlich, es ist alles nachlesbar oder nachfragbar), das entscheidet dann das Gericht - wie du ja auch schreibst.

Ich habe mich auf das Deutsche Territorium bezogen.

Nur es heißt klipp und klar, und zwar ohne Altersbeschränkung nach unten, dass Sex mit Kindern, egal wie alt der "Partner" ist, verboten ist.....

Da wird munter und mit Absicht die Tatsache, nicht strafmündig zu sein, mit einem Freifahrtschein in sexueller Richtung verwechselt. Eltern, die ihr Sorgerecht nicht gefährden wollen, sind angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Sprösslinge sich auch an Recht und Ordnung halten.

RFahren  28.01.2022, 15:07
@Doktorelektrik

Die Rede war bislang von einvernehmlichen Sex. Natürlich kann das Jugendamt entsprechende Maßnahmen verhängen - bis hin zu einer geschlossenen Unterbringung - wenn ein Kind z.B. ein anderes Kind vergewaltigt.

Wenn aber zwei Kinder mit z.B. 13/12 Jahren einvernehmlich irgendwelche Sexperimente machen, dann ist dies eben nicht strafbar und auch bei einem Pärchen mit z.B. der Kombination 13/15 wird dies (für den Jugendlichen) nicht automatisch mit (wie in Deiner Antwort) "einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet".

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Doktorelektrik  28.01.2022, 15:43
@RFahren

Es bleibt verboten, was soll das Rumeiern?

Es gilt eine Schutzaltersgrenze von 14 Jahren für Sex.

Für 13 Jährige kann es eben sein, dass dann vom Gericht erzieherische Maßnahmen angeordnet werden - auch bei einvernehmlichen Sex. Da haben die Eltern auch ein Wörtchen mitzureden.

Strafmündig sind sie nicht, Konsequenzen kann es dennoch haben - auch unangenehme. Das entscheidet eben eine Gericht, nicht hier das Forum, die Eltern oder der gute Wille oder die romantische Stimmung.

Wenn also einer in die Sekte "wir freuen uns für unsere Kinder" eingetreten ist und sich dort Elternpaare einigen, ihren Kindern, beide 13, mal eben so Sex zu erlauben, kann das ein Gericht ahnden. In der Türkei mag das erlaubt sein, in Deutschland bis dato nicht.

Ich habe den Gesetzestext und dessen Erläuterung ausgeführt. Ich mag hier auch nicht darüber diskutieren, dass die Antwort, die ich gegeben habe, im Strafmaß nicht für Neugeborene unter Neugeborenen oder so gilt.

Die Intelligenz, eine strafbare Handlung auch auf die Altersgruppe zu beziehen und dort die Strafmündigkeit zu prüfen, setze ich hier im Forum voraus - es war auch nicht danach gefragt. Ich habe sogar noch für Dummies den Bogen zum Jugendstrafrecht gespannt. Auf die Strafmündigkeit von Kindern bin ich nicht eingegangen, oh wie fatal!

Demnächst diskutieren wir noch darüber, ob Mord verboten bleibt.

Man sollte schon zwischen einem Gesetzesverstoß und dem angewandten Strafmaß unterscheiden können und darüber wissen, dass es vom Gesetzgeber noch ganz andere Möglichketen gibt für die Erziehung oder gar den Schutz anderer. Gut so!

Man, lest doch mal die Gesetzestexte, dann sparen wir uns hier diese unsägliche Diskussion und das Taktieren und Spielen mit Worten - ich bin raus, das ist mir zu primitiv.

RFahren  28.01.2022, 16:15
@Doktorelektrik

Das stimmt so nicht. Auch in Deutschland dürfen die Eltern Sexperimente ihrer Kinder verbieten - aber auch fördern.

Der Grund, warum Kinder untereinander sexuelle Handlungen ausführen dürfen, ist NICHT deren Strafunmündigkeit. Kollege Libertinaer hat das HIER mal ausführlich erklärt: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#answer-162761554

Libertinaer ist strafrechtlich bei dem Thema ganz gut bewandert und kann Dir evtl. offen gebliebene Fragen beantworten...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Libertinaerer  29.01.2022, 11:02
@Doktorelektrik
Es gilt eine Schutzaltersgrenze von 14 Jahren für Sex.

Entgegen anscheinend mancher Ansicht, soll das "Schutzalter" nicht vor Sex "schützen" (eine ziemlich kranke Vorstellung), sondern geschützt werden soll die sexuelle Entwicklung von Kindern - zu der, Überraschung!, auch sexuelle Handlungen miteinander gehören.

Man, lest doch mal die Gesetzestexte, dann sparen wir uns hier diese unsägliche Diskussion und das Taktieren und Spielen mit Worten - ich bin raus, das ist mir zu primitiv.

"Primitiv" ist, ohne weitere Kenntnisse einen Gesetzestext zu lesen, und dann zu glauben, man hätte ihn vollumfänglich verstanden (vom Gesetz selbst, das weder für sich alleine steht, noch nur aus dem Text besteht, mal ganz zu schweigen).

Merke: "Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (Weidinger)

Libertinaerer  29.01.2022, 11:09
@Doktorelektrik
Wenn also einer in die Sekte "wir freuen uns für unsere Kinder" eingetreten ist und sich dort Elternpaare einigen, ihren Kindern, beide 13, mal eben so Sex zu erlauben,  kann das ein Gericht ahnden. In der Türkei mag das erlaubt sein, in Deutschland bis dato nicht.

Überraschung! Ist ihnen in Deutschland ausdrücklich erlaubt (§ 180 StGB).

Aber deine Denkweise wie auch deine Aussagen bzw. Formulierungen, lassen insgesamt tief blicken ...