Warum gibt es nicht auch das Gesetz in Deutschland, dass Fremdgehen und Ehebruch unter Strafe verboten ist?

Warum sollte es das geben? Nur, weil Du unsicher bist?

Es sollte das Gesetz geben! Nicht nur wegen mir, sondern auch wegen anderer Opfer!

Den Opferstatus kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich passiert einem selbst ja nichts, wenn der Partner fremdgeht.

Doch! Aber na sicher. Du mussst nicht lügen! Und wenn jemand Dich beleidigt, passiert Dir ja im Grunde genommen auch nichts!!!!

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da gibt es wahrscheinlich zu viele Politiker geben würde, die ein Gesetz gegen sich selber verabschieden müssten.

Strengere Gesetze werden meist nur dann beschlossen, wenn es Minderheiten betrifft oder nicht die Wählerinnen und Wähler der Mehrheit der Parlamentarier.

Ehebruch und Fremdgehen unter Strafe zu stellen, würde bei Wahlen Stimmen kosten und kaum neue bringen.

Danke für den Stern.

als "community-experte" erwarte ich mehr! lies mal deinen ersten "absatz!!

@alexs72

Allerdings.

Das war tatsächlich mal unter Strafe gestellt, ist es mittlerweile allerdings nicht mehr und eine erneute Strafandrohung, wäre höchstwahrscheinlich auch verfassungswidrig. Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, sofern er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen das Sittengesetz verstößt. Das Sittengesetz ist ein ungeschriebenes Gesetz und dem zeitlichen Wandel unterworfen, hier geht es darum, ob eine bestimmte Handlung von der Gesellschaft als sittenwidrig angesehen wird. Solche Wertvorstellungen der Gesellschaft, ändern sich natürlich im Laufe der Zeit immer wieder und sind daher einem Wandel unterworfen. Heutzutage werden einige Handlungen, welche man vor 50 Jahren noch als "sittenwidrig" hätte bezeichnen können von der Gesellschaft allgemein anerkannt und sind es daher heutzutage nicht mehr. Eine Strafe kann zudem niemals dann angedroht werden, wenn sich die beteiligten Personen darauf einigen, dass sie es so handhaben möchten, zum Beispiel, wenn sich beide einvernehmlich darauf einigen, eine "offene Beziehung" führen zu wollen.

Mfg

Weil das ein Gesetz wäre, das praktisch nicht durchführbar ist.

Weil das eine Privatsache der Ehepartner ist, und somit den Gesetzgeber rein gar nichts angeht.

ach! Und verdroschen zu werden ist wohl auch eine Privatsache!

@Sonnenstrahl222

Kannst Du auch sachlich? Und ohne Ausrufezeichen?

@Sonnenstrahl222

Jemanden zu verdreschen ist sehr wohl eine Straftat. Dein Kommentar passt also nicht zur Frage.

@Sonnenstrahl222
ach! Und verdroschen zu werden ist wohl auch eine Privatsache!

Nein, das ist eine Straftat, weil hier gegen GG Art. 2 verstoßen werden würde. Inwiefern deine Meinung in irgendeinem Sachzusammenhang mit deiner Frage stehen soll, bleibt im Dunkeln.

@DerRoll

Das ist ein 223 StGB, das GG gewährleistet Grundrechte des Bürgers gegen den Staat.

Der Staat soll sich nicht in Liebesangelegenheiten einmischen. Er ist da für Recht und Ordnung und nicht für unser positives Liebesempfinden. Wenn man sich nicht sicher ist bei einer Person, dann lässt man es seien.