Darf ich als 18 jähriger mit einer 16 jährigen zusammen sein?

6 Antworten

Also mein Freund, wenn sie 13 ist, lässt du die Finger von ihr! Danke.
Ansonsten ist alles Legal bei dir und ihr, die Eltern müssten nur einverstanden sein.

Viel Glück bei dir undso <-
Werde aber bitte nicht Pädophil und rechtfertige es damit das es egal ist weil es Liebe ist.

Mit freundlichen grüßen

Ehrlich gesagt: Wenn ein mädchen das ich mag 13 wäre wobei ich 18 bin, wäre das für mich das selbe wie wenn sis 20 wäre und ich 25. Das geht mor so am miststreued vorbei.. Natürlich würde ich mich hierbei mit sex ect. pp. zurückhalten. Um dich zu beruhigen ich glaub ich nicht dass ich mich in ein "Kind"(gesetzlich) verlieben würde. Ich stehe auf frauen und eine frau ist für mich nicht ein Weibliches kind(um es verständlich zu machen).

@Pumah

Was?! 13-18 != 20-25!!!!
Check das!

Mit 13 ist sie noch ein Kind und befindet sich noch in der Entwicklung, was soll sie schon wissen was für sie gut ist und was nicht?
Also ich muss dir leider sagen (als 20 Jähriger) das deine einstellung total falsch und verwerflich ist, gesetzlich ist es verboten und auch gesellschaftlich wird es nicht gern gesehen.

Ich hab eine Schwester in dem Alter und würde dich dafür echt nicht mit offenen Armen in der Familie heim empfangen.

Hoffe du verstehst es, es gibt Grenzen.

Mit freundlichen grüßen

@Tribbe

Hast du meinsn kommi ganz durch gelesen?^^ das was da in den letzten 2 setzen steht soll so den sinn von deinem ganzen text hier ergeben^^ ist nicht böse gemeint, aber wenn ich mich in eine 13 jährige verlieben würde muss da shon was ganz tüftiges inzwischdn stehen. Weil sie ist n kind. Und mit einem kind kann man keine richtige "erwachsenen" Diskussion führen. Damit meine ich zum beispiel übed politik oder irgendwas, das eine 13 jährige nicht intedessieren würde. Geschweigeden davon muss ich dir zustimmen man müsste sich schon iwie dafür schämen🤷🏻‍♂️

Aber das mit gesellschaftlich... Da ist das selbe mit 18-16.. Lies dir dir die kommis von den anderen durch fast in jeden stsht dass es nicht gern gesehen wird oder sogar vor gericht führen könnte..

@Pumah

Dazu war das mit 13 ein Beispiel. Und ja doch iwie haste schon recht, normal ist das falsche wort.. Sagen wir du bist 20 und deine freundin...sagen wir 55. Wird in der Gesellschaft auch nicht gern gesehen. Genauso wie lespen, schwule sowie transen oder was weiß ich.. Das ist von meiner sicht her das selbe.. Wird gesellschaftlich ja auch nicht gerne gesehen ja gut.. 13-18 ist vlt viel aber 16-13? Wär doch iwo auch noch pädophil oder etwa nicht?..

@Tribbe
Mit 13 ist sie noch ein Kind

Rechtlich schon (betr. Strafbarkeit), medizinisch/biologisch nicht (betr. Pädophilie, bzw. eben nicht).

und befindet sich noch in der Entwicklung,

Das spielt keine Rolle.

Entwickeln tut man sich die ganze Jugend über.

Was Sexualität angeht: "Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste [kindliche] Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

was soll sie schon wissen was für sie gut ist und was nicht?

Das herauszufinden, ist Teil der Jugend.

Also ich muss dir leider sagen (als 20 Jähriger) das deine einstellung total falsch und verwerflich ist,

Nö - vielmehr muss ich das DIR sagen (als 53-Jähriger,).

@Pumah
Wird gesellschaftlich ja auch nicht gerne gesehen ja gut.

Erfreulicherweise leben wir mittlerweile in Zeiten, in denen es niemanden zu interessieren braucht, wie "die Gesellschaft" irgendwas sieht. 8-)

13-18 ist vlt viel aber 16-13? Wär doch iwo auch noch pädophil oder etwa nicht?

Weder das eine, noch das andere.

Allerhöchstens ist es hebephil - wenn überhaupt irgendwas.

Das EInverständnis der Eltern ist nicht erforderlich.

Die Eltern müssen NICHT einverstanden sein! Eine Beziehung ist sogar GEGEN den Willen der Eltern legal!

Es ist zwar sinnvoll auf ein gutes Verhältnis zu den Eltern zu achten und den Partner zuhause vorzustellen - aber nicht rechtlich verpflichtend. Die Eltern haben allerdings Hausrecht und müssen z.B. den Freund der Tochter nicht in ihrer Wohnung dulden - aber viel mehr Handhabe haben Eltern nicht...

Abgesehen davon solltest Du Dich nicht mit Begriffen wie "pädophil" wichtig machen, da Du scheinbar keine Ahnung hast, was dieser bedeutet! Damit wird nämlich sexuelles Interesse an Kindern VOR Eintritt der Pubertät beschrieben, was bei dieser Frage nicht einmal ansatzweise eine Rolle spielt!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Und was hat deine (dumme) Antwort mit der Frage zu tun?

"Pädophilie" bezieht sich auf Kinder vor der Pubertät. 13-jährige Mädchen sind da üblicherweise schon in der Hochphase selbiger.

Und man "wird" nicht pädophil, sondern man ist es oder eben nicht. Ist angeboren.

Hey :D

In Deutschland darf man mit jedem über 14 Sex haben, sobald man 14 ist. Dh eine 14jährige dürfte theoretisch sogar was mit einem 80jährigen haben, solange er keine Lehrperson oder kein naher Verwandter ist, sie nicht bezahlt oder sexuelle Unwissenheit ausnutzt. Krass sowas. Dennoch sollte man aufpassen, da es schon mal vorgekommen ist, dass eine Minderjährige nach der Trennung behauptet hat vergewaltigt worden zu sein aus Rache.

Wenn sie unter 14 ist, dann darf höchstens 3J Unterschied sein. Zb darf sie 12 und er 15 sein.

In der Schweiz ist es erst ab 16 erlaubt. In Österreich glaube ich ebenso.

"Wenn sie unter 14 ist, dann darf höchstens 3J Unterschied sein. Zb darf sie 12 und er 15 sein. " - Nein, unter 14 ist es IMMER verboten, und diese Dreijahresregel gibt es in Deutschland nicht.

@hydrahydra

Sry, danke dafür :D aber Rest stimmt ja ;)

In Deutschland ist ab 14 mit fast jeden über 14 erlaubt. Da gibt es keine Regelung mit maximal 3 Jahren

VORSICHT! Deine "unter 14"-Regelung gilt NICHT in Deutschland (aber z.B. Österreich)! Hierzulande wäre schon ein Zungenkuss zwischen 14 und 13 "sexueller Missbrauch von Kindern" - da ist das deutsche Gesetz leider völlig unflexibel!

Die Behauptung der Sex sei nicht einvernehmlich gewesen, verfolgt einen Mann übrigens lebenslang - nicht nur bei Teenagern..

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

8da es schon mal vorgekommen ist, dass eine Minderjährige nach der Trennung behauptet hat vergewaltigt worden zu sein aus Rache.

Ach, ist es?

Definitiv vorgekommen ist allerdings, dass das erwachsene Frauen behauptet haben.

Sogar ohne jemals eine auch nur irgendwie geartete Beziehung gehabt zu haben.

Ist übrigens eine Straftat.

Worauf möchtest Du also hinaus?

Wenn sie unter 14 ist, dann darf höchstens 3J Unterschied sein. Zb darf sie 12 und er 15 sein.

Nein, ab 12 mit 4 Jahren Abstand in Österreich.

In Deutschland dürfen Ü14 generell nicht mit U14 sexeln - nur U14 miteinander.

In der Schweiz ist es erst ab 16 erlaubt.

Vor 16 ist dort einfach der maximal erlaubte Altersabstand 3 Jahre.

Fazit: In keinem deutschsprachigen Land ein Problem, bzw. in ganz Europa nicht, bis auf Irland und theoretisch noch Malta.

@Libertinaer

Danke dafür. Rest stimmt ja was ich sagte. Habe einen Kumpel aus der Schweiz und daher versehentlich die 3Jahresregel zu Deutschland hinzugefügt anstatt zu erwähnen das dies so für die Schweiz gilt.

Ja gut. 3 Jahresregel gilt für Schweiz und vll Österreich, aber nicht Deutschland. Der Rest stimmt aber ^^

Grob gesagt bei Sex ohne Bezahlung, Zwang, Abhängigkeit:

ab 14 erlaubt:

aber Eltern haben Vetorecht und im Extremfall könnten sie z.B. sogar mit Psychologischem Gutachten Nachweisen dass die Tochter noch zu unreif ist und wie unter 14 behandelt wird. Und dann wirds schwer für den Erwachsenen dagegen zu halten. --- deshalb in der Praxis: 14-17 Jährige nur gemeinsamer Sex wenn man höchstens 3 Jahre älter ist.

unter 14 verboten, aber wenn beide unter 14 wieder erlaubt, da beide strafunmündig sind.

Beispiel: wenn 2 Kinder schon seit sie 11 sind sex haben und der eine ist 2 Monate älter als der andere. Sie machen Sex regelmäßig seit sie 11 sind. Aber nur in genau den 2 Monaten wo der eine 14 ist und die andere (oder der andere) noch 2 Monate 13 ist könnte es vor gericht angezeigt werden und der/die 14-jährige würde bestraft. Wahrscheinlich auch nur mit Sozialstunden --- aber so doof ist das Gesetz in der Theorie. Praktisch wird sowas wohl kaum genau so verhandelt.

Hmm ok soweit so klar ja das gesetz ist überall irgendwie komisch.. Wenn es zu so einen fall kommen würde, dann müsste der/die 14jährige eh nur ne halbe Minute sozial stunden bekommen. Weil im fall vom berlosconi far da ja auch sowas dass er eine 17 jährige zur Prostitution gebrachf hatte und der hat (meines wissens) nur 15 sozialstunden bekommsn und ist glaubich jetzt 64 wenn mich nicht alles teuscht^^

@Pumah
Wenn es zu so einen fall kommen würde, dann müsste der/die 14jährige eh nur ne halbe Minute sozial stunden bekommen.

Ja, unsinnig.

Deswegen ist es auch nicht strafbar, wenn beide mit 14 bereits damit begonnen haben.

Und wenn nicht, werden Verfahren üblicherweise einfach eingestellt, wenn der Altersabstand (und damit die Schuld des Täters) gering ist.

@Libertinaer

Korrektur:

Deswegen ist es auch nicht strafbar, wenn beide mit 14 bereits damit begonnen haben.

Sollte natürlich heißen:

Deswegen ist es auch nicht strafbar, wenn beide vor 14 bereits damit begonnen haben.

Ohje, das hast du aber einiges missverstanden...

"aber Eltern haben Vetorecht" - Nein, haben sie nicht.

"und im Extremfall könnten sie z.B. sogar mit Psychologischem Gutachten Nachweisen dass die Tochter noch zu unreif ist und wie unter 14 behandelt wird." - Nein, wenn sie 14 ist, ist sie 14, und wird dann auch so behandelt.

Es KANN strafbar sein, wenn jemand ÜBER 21 mit einer Person von 14 oder 15 Jahren Sex hat. Aber das ist NUR DANN strafbar, WENN die ältere Person die sexuelle Unreife der jüngeren ausgenutzt hat. DAS muss dann durch ein Gutachten geklärt werden, aber das tun nicht die Eltern, sondern eben ein psychologischer Gutachter, der vom Gericht bestellt wird. So oder so, es ändert nichts daran, dass man ab 14 auch so behandelt wird. Und auch wenn die Tochter mit so einem Gutachten als zu unreif diagnostiziert wird, ist es immer noch nicht strafbar, wenn der andere noch unter 21 ist.

"Und dann wirds schwer für den Erwachsenen dagegen zu halten" - Nein, wird es nicht. Dieser Paragraf ist extremst randständig und kommt kaum zur Anwendung.

"aber wenn beide unter 14 wieder erlaubt, da beide strafunmündig sind." - Nur, weil alle Beteiligten strafunmündig sind, heißt das nicht, dass es erlaubt wäre.

"deshalb in der Praxis: 14-17 Jährige nur gemeinsamer Sex wenn man höchstens 3 Jahre älter ist." - Oder man hält sich einfach ans Gesetz... Das sollt man dann aber auch kennen.

@hydrahydra

wegen des ersten habe ich mich erkundigt: eltern haften eben nicht für ihre kinder ... wenn also zwei 13-jährige sex haben und jemand will das vor gericht bringen werden weder die eltern noch die kinder bestraft. also was soll dann deiner meinung nach passieren, wenn das welche instanz auch immer bestrafen will ?

und wie gesagt: es ist eben nicht sicher dass wenn eine 14-17 jährige mit einem erwachsenen "durchbrennt" dass das gut aus geht ... und meist sind es eben doch genau die eltern die das ins rollen bringen, deswegen VETO, dass du so verneint hast. ... je älter der erwachsene, desto leichter das VETO. meine schätzungeben ... bis 3 Jahren unterschied wird das VETO verpuffen.

@iqKleinerDrache

Das 1. Ist falsch doch die Eltern werden bestraft. Google mal richtig, da gibt es urteile drüber

@iqKleinerDrache

Auch bei 20 Jahren wird das Veto verpuffen, weil es legal ist und teenager sich oft nichts verbieten lassen und stur bleiben

@iqKleinerDrache

Vergiss bitte den Begriff "VETO" in diesem Zusammenhang! Bei dem Fall, auf den ich in meiner Antwort verlinkt habe, glaubten die Eltern ihre 15-jährige Tochter, die mit dem 30 Jahre älteren angeheirateten Onkel durchgebrannt war, entmündigen und in die Psychiatrie einweisen zu können.

Am Ende haben sie dann das Sorgerecht verloren, ihre Tochter ist immer noch mit dem Ex-Onkel zusammen und demnächst wollen die beiden sogar heiraten!

Soviel zum elterlichen "Vetorecht"...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

@hydrahydra
Nur, weil alle Beteiligten strafunmündig sind, heißt das nicht, dass es erlaubt wäre.

Korrekt - bei illegalen Handlungen. Aber sinnfrei, da Kinder bereits ab 7 deliktfähig sind.

Erlaubt ist es, weil der Schutzzweck des Verbotsparagraphen Kinder als Täter (immer noch) auschließt: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-schlimm-wenn-cousenk-und-cousine-was-hatten-s#comment-103897715

Davon abgesehen dürfen Eltern das (ebenfalls immer noch) fördern: § 180 StGB

Merke (irgendwann dann vielleicht doch mal): "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

"Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht." (Laubenthal)

"Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

Der Rest deines Kommentars war aber gut.

@Littleevil3005
die Eltern werden bestraft.

Nein, sie sind grundsätzlich explizit von Bestrafung ausgeschlossen (§ 180 StGB).

Bestraft werden sie nur, wenn sie a) wissentlich duldend gegen den Willen der Eltern des Partnerkindes handeln bzw. dies ermöglichen, oder wenn b) eine illegale Handlung vorliegt (z.B. 13-Jährige Tochter mit 16-jährigem Freund).

@iqKleinerDrache
bis 3 Jahren unterschied wird das VETO verpuffen.

Das verpufft immer - sofern nicht sonstige (seltene) Gründe in der Beziehung zu finden sind (s. RFahrens Antwort).

Einer der Merksätze aus dem dortigen (letztinstanzlichen und rechtsgültigen) Urteil: "Natur und Recht fordern die Loslösung von den Eltern" - ihnen kommt deswegen ab 14 keine bestimmende, sondern nur noch eine kontrollierende Funktion zu.

@hydrahydra
auch wenn die Tochter mit so einem Gutachten als zu unreif diagnostiziert wird, ist es immer noch nicht strafbar, wenn der andere noch unter 21 ist.

Für Ü21 auch nicht, sofern es nicht ausgenutzt wird.

Das wäre bei Verführung zu Spontansex möglich, in einer Beziehung nicht.

PS: In Urzeiten betraf das erwachsene Männer, die U16-Mädels verführten und dann nicht heirateten. ^^

@Libertinaer

Korrektur:

die U16-Mädels verführten

"Ehrbare" Mädchen mussten es übrigens wörtlich oder zumindest sinngemäß übrigens auch sein. ^^

@RFahren

Das Mädel war, 14 er 32 Jahre älter PS die sind heute noch zsm und verheiratet

@Littleevil3005

Im Artikel ist von 15 die Rede - solange sie nicht UNTER 14 war, spielt es aber keine Rolle, ob 14 oder 15. Ob er nun 30, 32 oder 69 Jahre älter ist, ist ebenfalls irrelevant... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

@RFahren

Stimmt aber gerade 14 sieht die Mehrheit noch als schlimmer und wenn richtet das erlauben zeigt es ja das diese anti Haltung total fehl am Platz ist

@RFahren
Im Artikel ist von 15 die Rede

Ja, das war ihr Alter, als die letzte Instanz das abschließende Urteil fällte.

Als die (verheimlichte) Beziehung von den Eltern entdeckt wurde - und der Streß, auch der gerichtliche, losging -, war sie noch 14.

PS: War auch eines der vielen Urteilsgründe, wieso die Eltern überhaupt auf so einen Unfug kommen konnten, wo sie doch überhaupt keine Verhaltensveränderung ihrer Tochter zum Negativen festgestellt haben.

1.) Die Eltern haben KEIN "Vetorecht"! Die Eltern dürfen eine Beziehung ihres jugendlichen Nachwuchses (also ab 14) nur DANN z.B. durch ein Umgangsverbot verhindern, wenn vom Partner eine OBJEKTIVE GEFAHR ausgeht - weil dieser z.B. von harten Drogen abhängig ist oder für eine religiöse Sekte (IS...) wirbt! Wenn ihnen das Alter, die Nationalität, die Hautfarbe, der Beruf, die Frisur oder der Kleidungsstil nicht gefällt, dann genügt das NICHT!

Wenn sie einen Gutachter finden, der feststellt, dass ein ÜBER 21-jähriger(!) die fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung einer 14- oder 15-jährigen AUSGENUTZT hat, dann KÖNNTEN sie ihn erfolgreich anzeigen, was aber nur sehr sehr sehr selten Aussicht auf Erfolg hat! Da der Fragesteller 18 und sein Mädel 16 ist, entfällt auch diese Möglichkeit ERSATZLOS!

2.) Dass sexuelle Handlungen unter Kindern nicht bestraft werden, liegt nicht allein an der fehlenden Strafmündigkeit, sondern in der Absicht des Gesetzgebers kindliche Neugierde und die Entwicklung bzw. Entdeckung der Sexualität nicht zu kriminalisieren!

3.) Dein Beispiel bliebe ohne Konsequenzen, da nicht bestraft werden kann, was vorher erlaubt war. Ich bin kein Jurist - aber da gibt es gewisse Grundsätze. Daher reicht auch das von Dir beschriebene "Anzeigefenster" nicht für eine Verurteilung.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

@RFahren
da gibt es gewisse Grundsätze.

Für eine Strafbarkeit muss eine sexuelle Handlung vorliegen, "die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit" ist, (§ 184i StGB).

Das betrifft zwar nicht den Altersunterschied (das wird bei Geringfügigkeit über andere Gesetze gehandhabt), aber sorgt dafür, dass ehedem erlaubtes nicht plötzlich verboten ist.

@Libertinaer

Danke für die Ergänzung - das war der Grundsatz, den ich gemeint hatte...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Grob gesagt bei Sex ohne Bezahlung, Zwang, Abhängigkeit:ab 14 erlaubt

Grob gesagt sind die ersten beiden Punkte richtig, der letzte nicht.

aber Eltern haben Vetorecht

Nein.

und im Extremfall könnten sie z.B. sogar mit Psychologischem Gutachten Nachweisen dass die Tochter noch zu unreif ist

Wenn sie möchten und es der Wahrheit entspricht, können sie auch mit einem Gutachten nachweisen, dass sie schlafwandelt.

und wie unter 14 behandelt wird.

Falsch.

Und dann wirds schwer für den Erwachsenen dagegen zu halten.

Falsch.

deshalb in der Praxis: 14-17 Jährige nur gemeinsamer Sex wenn man höchstens 3 Jahre älter ist.

Blödsinn.

aber wenn beide unter 14 wieder erlaubt, da beide strafunmündig sind.

Falsch. Ist schlicht nicht verboten.

könnte es vor gericht angezeigt werden und der/die 14-jährige würde bestraft.

Nein.

aber so doof ist das Gesetz in der Theorie.

Nein. Könnte zwar besser sein, aber sooo doof sind die deutschen Gesetze nun auch wieder nicht. ^^

Praktisch wird sowas wohl kaum genau so verhandelt.

Korrekt.

(Huch, habe ich gerade zugestimmt? ^^)

Da gibts kein Gesetz dagegen, sogar wenn sie nur 14 wäre. Darunter wird es kritisch.

Für beides, oder nur zusammen sein?

@Pumah

Du kannst sie nageln bis der Feuermelder anschlägt! :)

@Andi848484

Gutes argument hahahah^^

@Pumah
Für beides, oder nur zusammen sein?

Gegen das Zusammensein gibt es kein Gesetz.

Auch nicht mit Händchen halten, kuscheln und schmusen.

Nur Sex mit U14 ist in D für Ü14 verboten. Und der geht erst ab Zungenkuss los ...

Deine Beziehung und/oder Sex zwischen Euch kann Euch weder der Staatsanwalt noch ihre Eltern ohne weiteres verbieten - ihr seid da in Deutschland (und den meisten anderen europäischen Staaten) absolut auf der sicheren Seite!

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich! 

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird. 

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolgt hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:  

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html  

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 2 oder 3 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.  

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .  

Seid nett aufeinander!  

R. Fahren  

Woher ich das weiß:Berufserfahrung