Darf ich als 18 jähriger mit einer 16 jährigen zusammen sein?
Hallo, ich bin 18 und habe letztens ein Mädchen kennengelernt, das ich ziemlich cool finde. Habe mich auch bissl in sie verliebt, also da war schon ein besonderes Gefühl dabei.
Jz ist meine frage halt. Gesetzlich gesehen: darf ich mit 18 jahren mit jemanden unter 18 zusammen sein oder gibts da auch was gesetzliches? Weil beim sex ist das ja auch geregelt.
Und wo wir gerade beim Thema sind: wer will denn bitte wissen ob eine Person die mit minderjährigen sex hat volljährig ist oder nicht. Weil ein kollege von mir ist 18,dessen freundin ein halbes Jahr jünger. Heißt ja die beiden dürften ja gesetzlich gesehen ein halbes Jahr keinsn sex haben, lieg ich da richtig? Wo liegt der sinn? Weil wenn beide Personen minderjährig sind dann dürfen die das? Ist doch iwie k....äse.
Bevor jemand was sagt... Die frage stelle ich aus reinstem intedesss. Ich werd mich wenns so ein gesetz gibt eh nicht an sowas halfen weil das besser nichts. Das selbe mit nem sex gesetz..das ist mir sch...eibenhaufen egal ob das mädchen 13 oder 19 ist wenn ich sie liebe ist das alter wurscht.
6 Antworten
Also mein Freund, wenn sie 13 ist, lässt du die Finger von ihr! Danke.
Ansonsten ist alles Legal bei dir und ihr, die Eltern müssten nur einverstanden sein.
Viel Glück bei dir undso <-
Werde aber bitte nicht Pädophil und rechtfertige es damit das es egal ist weil es Liebe ist.
Mit freundlichen grüßen
Hey :D
In Deutschland darf man mit jedem über 14 Sex haben, sobald man 14 ist. Dh eine 14jährige dürfte theoretisch sogar was mit einem 80jährigen haben, solange er keine Lehrperson oder kein naher Verwandter ist, sie nicht bezahlt oder sexuelle Unwissenheit ausnutzt. Krass sowas. Dennoch sollte man aufpassen, da es schon mal vorgekommen ist, dass eine Minderjährige nach der Trennung behauptet hat vergewaltigt worden zu sein aus Rache.
Wenn sie unter 14 ist, dann darf höchstens 3J Unterschied sein. Zb darf sie 12 und er 15 sein.
In der Schweiz ist es erst ab 16 erlaubt. In Österreich glaube ich ebenso.
Grob gesagt bei Sex ohne Bezahlung, Zwang, Abhängigkeit:
ab 14 erlaubt:
aber Eltern haben Vetorecht und im Extremfall könnten sie z.B. sogar mit Psychologischem Gutachten Nachweisen dass die Tochter noch zu unreif ist und wie unter 14 behandelt wird. Und dann wirds schwer für den Erwachsenen dagegen zu halten. --- deshalb in der Praxis: 14-17 Jährige nur gemeinsamer Sex wenn man höchstens 3 Jahre älter ist.
unter 14 verboten, aber wenn beide unter 14 wieder erlaubt, da beide strafunmündig sind.
Beispiel: wenn 2 Kinder schon seit sie 11 sind sex haben und der eine ist 2 Monate älter als der andere. Sie machen Sex regelmäßig seit sie 11 sind. Aber nur in genau den 2 Monaten wo der eine 14 ist und die andere (oder der andere) noch 2 Monate 13 ist könnte es vor gericht angezeigt werden und der/die 14-jährige würde bestraft. Wahrscheinlich auch nur mit Sozialstunden --- aber so doof ist das Gesetz in der Theorie. Praktisch wird sowas wohl kaum genau so verhandelt.
Da gibts kein Gesetz dagegen, sogar wenn sie nur 14 wäre. Darunter wird es kritisch.
Deine Beziehung und/oder Sex zwischen Euch kann Euch weder der Staatsanwalt noch ihre Eltern ohne weiteres verbieten - ihr seid da in Deutschland (und den meisten anderen europäischen Staaten) absolut auf der sicheren Seite!
In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!
Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.
Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolgt hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:
Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 2 oder 3 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.
Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren