Was darif ich auf meinem GArtengrundstück ausserhalb?

6 Antworten

Hallo, du solltest zum Grundbuchamt deiner Gemeinde gehen und mit ihnen besprechen. Der Sachbearbeiter kann dir haarklein sagen, was Sache ist. Und wenn du damit zufrieden bist, lass es dir unbedingt schriftlich geben. Die Mitarbeiter wechseln, der Neue hat womöglich ganz andere Ansichten.

Seehausen  08.11.2013, 10:23

Grundbuchamt hat damit nun gar nichts zu tun!. Antwort ist kompletter Unsinn.

Wenn es ein Gartengrundstück ist, solltest Du mal im Bundeskleingartengesetz nachsehen. In § 3 steht da, dass eine Laube maximal 24 qm Größe habe darf.

Seehausen  08.11.2013, 10:24

Ja, wenn.... Es ist aber wohl nicht als Kleingartengelände festgesetzt!!

miboki  08.11.2013, 11:24
@Seehausen

Das muss nicht festgesetzt werden. Es müsse nur die Voraussetzungen von § 1 erfüllt sein.

Haligast 
Fragesteller
 08.11.2013, 12:51
@Seehausen

Nein es ist kein Kleingartenglände das grundstück hat knapp 1000m²

Das kommt auf die Lage des Grundstücks an. Wenn es Außenbereich nach § 35 BauGB ist darfsat Du darauf gar nichts machen; evtl. verbietet Dir die Natursvchutzbehörde sogar die Gartennutzung und schreibt Dir die Art der Bepflanzung vor.

Anders ist es erst, weenmn in einer Bauleitplasnung das Grundstück als "Gartenland" ausgewiesen ist. Dann darfst Du das bauen und pflanzen, was der "Gartennutzung dient", aber keine Wohnnutzung oder Tierhaltung.

Wenn das Grundstück im Bereich eines ausgewiesenen "Kleingartengebietes" liegt gilt die entsprechende Kleingartensatzung nach Bundeskleingartengesetz.

schelm1  08.11.2013, 14:40

Definiert er nicht ganz schlicht ausdrücklich "Gartenland"?

Seehausen  08.11.2013, 18:02
@schelm1

Es kommt nicht auf die tatsächliche privatrechtliche Nutzung, sondern auf die öffentlich-rechtlichen Festsetzungen an. Und die richten sich nach dem Bauplanungsrecht und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung und ggfs. nach dem Bundeskleingartengesetz. Und danach gibt es dann die unterschiedlichsten Vorschriften zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen, Gebäuden, Bepflanzungen, Zäunen, Hecken und Tierhaltung.

So schlicht wie der Fragesteller und Du sich das vorstellen ist das Leben in Deutschland leider nicht!

Einrichtungen auf Ihrem Grundstück dürfen Sie entfernen. Hinsichtlich zulässiger neuer Einrichtungen, wie Einfriedungen, Geräteschuppen o.ä. gibt Ihnen die zuständige Kommunalverwaltung Auskunft.

Seehausen  08.11.2013, 10:21

Das ist zu schlicht! So einfach ist das mit Gartenland nicht.

schelm1  08.11.2013, 14:16
@Seehausen

Na dann lassen Sie mal was lesen!?!

so etwas ist am besten gleich mit der gemeinde zu klären...hingehen und besprechen was du vorhast und ob es evtl. etwas dagegen zu beanstanden gibt...spart geld, zeit und nerven...

Seehausen  08.11.2013, 10:25

Die Gemeinde hat damit nur sehr wenig zu tun und gibt keine verbindlichen Auskünfte.

captron15  08.11.2013, 11:10
@Seehausen

wer hat denn den abriss des zaunes bestimmt???

Haligast 
Fragesteller
 08.11.2013, 12:54

Die zuständige Behörde sagt wörtlich " Stellen können sie was sie wollen, wo kein Kläger, da kein Richter " was mir nicht wirklich weiter hilft da es in diesem dummen deutschen Rechtstaat, jedem Hawx möglich ist einen anonym anzuscheißen oder anzuzeigen. Und auch wenn ich mir nur einen Unterstand aus Abfallbrettern Zimmern würde wäre die Anordnung zum Entfernen insofern ärgerlich das es mich Zeit gekostet hat