Was darif ich auf meinem GArtengrundstück ausserhalb?
HAllo, vielleicht kennt sich jemand aus oder weis aus Erfahrung bescheid. Bei mir geht es darum das ich auf meinem Grundstück ausserhalb des Ortes einen Zaun vom Vorbesitzer habe der weg muss. Vorher stand wohl auch mal eine größere Hütte drauf die Rückgebaut werden musste. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ist eine dichtwachsende Hecke das selbe wie eine Einfriedung/Einzäunung und Genehmigungspflichtig? Und darf ich mir zumindest einen Unterstand auf meinen Grund setzen da ja 10m³ umbauten Raumes ja grade mal für eine Schubkarre langen. Kann aber in den Gesetzen nichts finden ob man nicht einen Unterstand stellen darf der nicht für Tiere gedacht ist. Und nein ich bin kein Landwirt also greifen die vorschriften für " priveligierte Landesschnorrer" nicht.
6 Antworten
Hallo, du solltest zum Grundbuchamt deiner Gemeinde gehen und mit ihnen besprechen. Der Sachbearbeiter kann dir haarklein sagen, was Sache ist. Und wenn du damit zufrieden bist, lass es dir unbedingt schriftlich geben. Die Mitarbeiter wechseln, der Neue hat womöglich ganz andere Ansichten.
Grundbuchamt hat damit nun gar nichts zu tun!. Antwort ist kompletter Unsinn.
Wenn es ein Gartengrundstück ist, solltest Du mal im Bundeskleingartengesetz nachsehen. In § 3 steht da, dass eine Laube maximal 24 qm Größe habe darf.
Das muss nicht festgesetzt werden. Es müsse nur die Voraussetzungen von § 1 erfüllt sein.
Nein es ist kein Kleingartenglände das grundstück hat knapp 1000m²
Das kommt auf die Lage des Grundstücks an. Wenn es Außenbereich nach § 35 BauGB ist darfsat Du darauf gar nichts machen; evtl. verbietet Dir die Natursvchutzbehörde sogar die Gartennutzung und schreibt Dir die Art der Bepflanzung vor.
Anders ist es erst, weenmn in einer Bauleitplasnung das Grundstück als "Gartenland" ausgewiesen ist. Dann darfst Du das bauen und pflanzen, was der "Gartennutzung dient", aber keine Wohnnutzung oder Tierhaltung.
Wenn das Grundstück im Bereich eines ausgewiesenen "Kleingartengebietes" liegt gilt die entsprechende Kleingartensatzung nach Bundeskleingartengesetz.
Definiert er nicht ganz schlicht ausdrücklich "Gartenland"?
Es kommt nicht auf die tatsächliche privatrechtliche Nutzung, sondern auf die öffentlich-rechtlichen Festsetzungen an. Und die richten sich nach dem Bauplanungsrecht und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung und ggfs. nach dem Bundeskleingartengesetz. Und danach gibt es dann die unterschiedlichsten Vorschriften zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen, Gebäuden, Bepflanzungen, Zäunen, Hecken und Tierhaltung.
So schlicht wie der Fragesteller und Du sich das vorstellen ist das Leben in Deutschland leider nicht!
Einrichtungen auf Ihrem Grundstück dürfen Sie entfernen. Hinsichtlich zulässiger neuer Einrichtungen, wie Einfriedungen, Geräteschuppen o.ä. gibt Ihnen die zuständige Kommunalverwaltung Auskunft.
Das ist zu schlicht! So einfach ist das mit Gartenland nicht.
Na dann lassen Sie mal was lesen!?!
so etwas ist am besten gleich mit der gemeinde zu klären...hingehen und besprechen was du vorhast und ob es evtl. etwas dagegen zu beanstanden gibt...spart geld, zeit und nerven...
Die Gemeinde hat damit nur sehr wenig zu tun und gibt keine verbindlichen Auskünfte.
wer hat denn den abriss des zaunes bestimmt???
Die zuständige Behörde sagt wörtlich " Stellen können sie was sie wollen, wo kein Kläger, da kein Richter " was mir nicht wirklich weiter hilft da es in diesem dummen deutschen Rechtstaat, jedem Hawx möglich ist einen anonym anzuscheißen oder anzuzeigen. Und auch wenn ich mir nur einen Unterstand aus Abfallbrettern Zimmern würde wäre die Anordnung zum Entfernen insofern ärgerlich das es mich Zeit gekostet hat
Ja, wenn.... Es ist aber wohl nicht als Kleingartengelände festgesetzt!!