Baumrückschnitt auf dem Sondernutzungsrecht-wer trägt die Kosten?

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Lies mal hier nach, insbes. den letzten Absatz:

http://www.immobilienverwalter-nrw.de/Portals/0/Gallery/WEG%2014%202009.pdf

Bitte auf keinen Fall selbstätig den Auftrag vergeben und im Nachgang dann bei der Verwaltung die Rechnung einreichen, denn es gilt, 'wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch'.

Die Verwaltung hat zu Lasten der Gemeinschaft den erforderlichen Auftrag zu vergeben.

Danke geige, das ist schon sehr große Hilfe. Ich setzte noch eine Frage hinterher - Wenn es sich um Herstellung der Verkehrssicherheit handelt, wer muss es dann zahlen? Und noch weiter gefragt - wenn die Verkehrssicherheit nicht hergestellt ist und etwas /jemand verletzt wird, wer haftet dann?

was steht denn in der TE??? So wie ich es kenne wird zwar großzügig mit Sondernutzung umgegangen, aber die Kostenverteilung nicht bestimmt. Wenn dies hier auch so ist, ist die ETG Auftraggeber, Zahler und Haftbar.