Gartenbesitzer möchte sein Garten wieder zurück?

7 Antworten

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Kein Vertrag oder so vorhanden.

Doch, denn:

Ein Bekannter hat uns sein Garten vermietet, dass sie seit 3 jahren nicht benutzt haben.
Und seit 2 jshren geben wir das geld ihnen.

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die gibt es hier. Ihr wolltet den Garten pachten und wart bereit dafür 5 EUR pro Monat zu bezahlen und der Bekannte wollte euch den Garten für 5 EUR im Monat verpachten. Somit kam ein Pachtvertrag für 5 EUR pro Monat zustande. Vertragsbestandteil sind sämtliche Absprachen zwischen euch bzgl. des Gartens. Für Bereicht in denen keine Regelungen getroffen wurden gilt das BGB.

Der Garten sieht jetzt viel viel besser aus, habe sogar einen Haus gebaut für 800 euro und viel gepflegt, gepflanzt.

Der Bekannte könnte einen Anspruch auf Rückbau haben wenn der Pachtvertrag endet. Dann müsstet ihr das kleine Haus auf eigene Kosten abreißen oder abreißen lassen.

Jetzt ist der Mann und die Frau zufällig vorbeigelaufen am garten und haben plötzlich ihre meinungen geändert, so wie es aussah.

Meinungen kann jeder ändern wie er will, Verträge aber nicht.

Wir hsben soviel investiert, seis leistung oder geld und jetzt wollen die es zurück haben, kann ich was dagegen machen?

Du kannst einen Höheren monatlichen Betrag bieten der es für den Verpächter attraktiver macht den garten an dich zu verpachten. Wenn er sich darauf nicht einlässt, dann ist das eben so. Da ihr offenbar nichts anderes vereinbart habt gibt das BGB bzgl. Kündigungsfrist. Gemäß §584 kann der Pachtvertrag nur zum Ende des Jahres gekündigt werden und muss spätestens zum dritten Werktag des halben Jahres erfolgen.

MSKarnas 
Fragesteller
 03.06.2020, 06:20

Danke sehr! Das hat mich etwas beruhigt

""""Kein Vertrag oder so vorhanden.""""

Und somit müsst ihr den Garten verlassen.
Schliesslich zahlen die 5 € Miete und das mit Sicherheit mit Vertrag mit der Stadt.

Dass kein Vertrag vorhanden ist, ist bitter.

Somit ist der Garten vertraglich dann der Kollegin von der Stadt her zugeschrieben. Auch wenn ihr monatlich an die Kollegin zahlt, habt ihr ja keine Handhabe.

Das ist ja ein schöner Mist.

Bei der Stadt man nachfragen, wie das mit den Verträgen ausschaut, ob die Kollegin eingetragen ist.

alles Gute, wie schade, dass ihr so viel Arbeit investiert habt.

vielleicht würde ich noch eine Rechtsberatung herbei ziehen, ob ihr nicht doch eine Chance habt, den Garten zu behalten.

EphraimUlk  01.06.2020, 00:27

Es besteht ein mündlicher Vertrag, und dass sie fünf Euro im Monat dafür bezahlen, beweist das.

DianaValesko  01.06.2020, 01:06
@EphraimUlk

Ja, aber ich kenne die Rechtslage nicht, ob das anerkannt wird.

Aswan  01.06.2020, 02:05
@DianaValesko

Pachtverträge bedürfen nicht der Schriftform. Der Vertrag kam also wirksam zustande.

DianaValesko  01.06.2020, 10:05
@Aswan

Dann freue ich mich für den FS. 🌼

Man könnte hier an eine Geschäftsführung ohne Auftrag denken oder ans Bereicherungsrecht

DonWhiteman  31.05.2020, 20:23

nein, es heißt pacht eines grundstückes

nanfxD  31.05.2020, 20:26
@DonWhiteman

es geht um das verbessern des Grundstückes nicht den Vertragstyp, aber ja wäre ein Pachtvertrag

DonWhiteman  31.05.2020, 20:27
@nanfxD

das gibt es nicht

im gegensatz

das gepachtete grundstück ist geräumt zurück zu geben

sonst wird es auf kosten des pächters geräumt

nanfxD  31.05.2020, 20:28
@DonWhiteman

Anders könnte es aber aussehen wenn die nicht wollen das die Hütte abgerissen wird

DonWhiteman  31.05.2020, 20:29
@nanfxD

dann könnten sie sie abkaufen

MSKarnas 
Fragesteller
 31.05.2020, 20:43
@DonWhiteman

Wir haben 1 woche gebraucht das zu bauen... stehen die arbeitskosten bei einem abkauf zu? Oder nur materialkosten?

Aswan  31.05.2020, 22:28
@MSKarnas

Nein sie stehen euch nicht zu, auch nicht die Materialkosten. Es gilt Privatautonomie, der Preis ist also Verhandlungssache.

Setz dich doch mal mit dem Eigentümer des Grundstücks in Verbindung -der Schuss könnte allerdings auch noch hinten los gehen.

Da der „ordentliche“ Pächter mit Sicherheit einen schriftlichen Pachtvertrag hat in dem steht, dass Unterverpachtung verboten ist und zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ebenso sind bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Eigentümers zulässig.

Aber auch ohne schriftlichen Pachtvertrag zwischen dir und dem Pächter: muss er meines Wissens dennoch die Kündigungsfrist einhalten, wenn du einen Nachweis über deine Pachtzahlung an ihn hast. ( Kontoauszug Pacht....)

https://www.anwalt.org/pachtvertrag-kuendigen/

Einen Anspruch gegen den Pächter hast du nicht, außer dein Eigentum mitzunehmen und die Fläche im vorgefunden Zustand zu übergeben.