Welcher Abstand muss eingehalten werden, wenn man in einer Reihenhaus-Siedlung einen Zaun errichten möchte?

5 Antworten

Das ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Da wir nicht wissen, wo du wohnst, kann man hier auch keine zuverlässige Aussagen machen.

Man muß danach googlen.


Hab wirklich schon lange gegoogelt. NRW. Nach dem Bebauungsplan sind 2 m höhe erlaubt, so das amt. Da es sich um eine Reihenhaus-Siedlung handelt, sind mir nur Zäune von 1 m Höhe erlaubt die zur Einfriedung dienen. Ich möchte jedoch ein Sichtschutzhaben, wie kann ich diesen erreichen, ohne das hier sich ein Nachbar angegriffen fühlt?

@Salvadore83

Halten Sie sich schlicht an die Regeln in Ihrer Teilungserklärung!

Die kommunalen Richtlinien, die sich an der Landesbauordnung und dem Nachbarschftrecht orientieren, geben Ihnen Auskunft.

Im Allgemeinen ist direkt an der Grundstücksgrenze ist die Errichtung von Sichtschutzwänden bis zu einer Höhe von 1,8 beziehungsweise 2,0 Meter innerhalb der im
Zusammenhang gebauten Ortsteile (Innenbereich) in vielen Bundesländern ohne Baugenehmigung baurechtlich zulässig.
Es können jedoch andere Umstände einschränken. So, wenn die Sicht auf öffentliche Verkehrsflächen, wie Straßenkreuzungen, durch die Sichtschutzwand beeinträchtigt wird. Wenn die Höchstgrenze der
Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes nicht eingehalten worden ist, liegt nahe, dass von der Sichtschutzwand eine gebäudeähnliche Wirkung
ausgeht und deshalb auch die Abstandsregeln für Gebäude greifen. Aus privatrechtlicher (im Gegensatz zu öffentlich-rechtlicher) Sicht ist eine Sichtschutzwand an der Grundstücksgrenze eine Einfriedung, und deshalb sind privatrechtlich an die Wand die gleichen Anforderungen zu
stellen wie an die Errichtung von Zäunen. Von diesen Regeln kann mit dem Einverständnis des Nachbarn
abgewichen werden. Wenn verunstaltet wird, hilft das Einverständnis des Nachbarn voraussichtlich nichts, weil die Behörden nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Verunstaltungen einschreiten
dürfen.


Nach dem Bebauungsplan sind 2 m höhe erlaubt, so das Amt. Da es sich um eine Reihenhaus-Siedlung handelt, sind mir nur Zäune von 1 m Höhe erlaubt die zur Einfriedung dienen.
Ich möchte jedoch ein Sichtschutzhaben, wie kann ich diesen erreichen, ohne das hier sich ein Nachbar angegriffen fühlt? Muss ein Abstand eingehalten werden?

Vorsicht bei Ihrer sogenantne Reihenhaussiedlung!

Nach Ihrem Vortrag hinsichtlich Sondernutzungsrecht am Garten, scheint es sich hier bei ihrem Haus um Wohnungseigentum zu handeln!

Da zieht in erster Linie die Teilungserklärung, welche die Spielregeln der WEG aufzeigt! - Das öffentliche Baurecht ist da draußen vor! -

Das ist korrekt. In der Teilungserklärung ist lediglich zur Einfriedrung der Hinweis, dass dieser mit einem Zaun gestattet ist bis zur einer Höhe von 1m mit einem Zaun.

Somit ist klar, dass auf der Grundstücksgrenze ich kein 2m Zaun aufstellen darf. 

Wenn ein Abstand von 0,50m eingehalten wird, ist ein Zaun von 2 m Höhe erlaubt? Es wäre ja eine "tote Einfriedung".

@Salvadore83

Sofern außer einem Grenzzaun mit einer maximalen Höhe von     1 m nichts sonst an Bauwerken für ihren Garten aufgeführt ist, dann brauchen Sie für jeden "Furz" die Zustimmung der Mehrheit der Eigentümergemeinschaft auf dem Beschlußwege bei der nächsten WEG-Versammlung!

Kommen Sie mit der einfachen Lösung Vertikalrollo für gewissen Stunden denn nicht zurecht?

Dann sollten Sie verkaufen und sich sich ein "normales" Haus anschaffen, bei dem dann die Zaungestaltung nicht einer Teilungserklärung sondern dem Nachbarschaftsrecht der Kommune unterliegt.

Die genauen Vorschriften, was, wo und wie hoch, tief oder weit gebaut werden darf kann jede Stadt für fast jede Fläche eigenständig festlegen.

Daher mein Rat, gehe zum Bauamt deiner Stadt, die Leute können dir für jede Ecke genau sagen was erlaubt ist und was nicht.

Persönliches Beispiel: Zwei Häuser mit einer Entfernung von 2km in der selben Stadt. Andere Vorschriften für Grundstückseinfriedung (lebende Hecke max. 80 cm, am anderen Haus alles bis 1,8m erlaubt).

Das solltest du bei deiner Gemeinde erfragen, denn da können unterschiedliche Regelungen bestehen.

Zur Einfriedung sind Zaun-Höhen von 1m nur rlaubt bei der WEG, jedoch auf Grunstücksgrenze. Da bereits ein Sichtschutzals Hecke bereits steht und nur 1,20m wachsen darf, kann ich gegen den Willen in der Ortschaft Einfriedungen von 2m aufstellen. Welchen Abstand muss ich zum Nachbarn einhalten?

@Salvadore83


Zur Einfriedung sind Zaun-Höhen von 1m nur erlaubt bei der WEG

Hier gilt das, was die Teilungserlätung der WEG, deren Inhalt sich sich beim Kauf in der Abtl. II des Grunsdbuches unterworfen haben, bestimmt und kein öffentliches Baurecht!