Was darf man in einer gemieteten wohnung alles ändern?

3 Antworten

Ich habe mal in einer teilmöblierten Wohnung gelebt, und die Möbel standen mit im Mietvertrag, sind somit ein Mietgegenstand. Die Möbel die ich nicht brauchen konnte, habe ich solang in den Keller und als ich auszog wieder in die Wohnung zurück. Sind ja nicht mein Eigentum. Klär am besten mit deinem Vermieter was mit alten Dingen passieren soll wenn du was erneuern willst.

so aufbewahren, dass den Möbeln kein Schaden entsteht, bei Auszug den Urzustand wieder herstellen

wie du die Aufbewahrung anstellst, ist deine Sache.

Einlagern und bei Auszug wieder aufstellen