Möbel in einer möblierten Wohnung

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Kannst du genau so mavhen wie du es schreibst! Wichtig ist eben das du es bei Auszug wieder aufbauen kannst!

Du kannst die Möbel gegen eigene "tauschen" du musst allerdings seine Möbel (die Du mitgemietet hast) sorgsam abbauen und ordentliche aufbwahren, damit Du bei Auszug den ursprünglichen zustand wieder herstellen kannst ...

wenn Du keinen Lagerraum für die Möbel hast (Keller / Speicher - die im Übrigen auch geeeignet sein müssen für die Lagerung von Möbeln) musst Du notfalls welchen anmieten ..

ggfls. stellt der Vermieter einen Aufbewahruzngsplatz zur Verfügung - muss er aber nicht ...

Wenn du eine möblierte Wohnung mietest, die keine Lagermöglichkeit bietet, musst du das Bett eben extern auslagern. Aber so, dass du es problemlos wieder aufstellen kannst, wenn das Mietverhältnis endet.

Zur Not musst du das bei einem professionellen Lager tun und natürlich auch bezahlen

Meine Frage ist, ob dies grundsätzlich möglich ist und wenn ja, welche Möglichkeiten ich habe das vorher vorhandene Bett zu "lagern". Meiner Meinung müsste dies möglich sein, da der Vermieter die Wohnung beim Auszug ja so möbliert vorfinden muss wie sie vorher war

fachgerecht einlagern u8nd bei Auszug die Möbel wieder aufstellen.

Natürlich kannst du ein eigenes Hochbett in die Wohnung einbringen.

Wegen der Lagerung des in der Wohnung vorhandenen Bettes sprich mit dem Vermieter. Vielleicht hat er eine Möglichkeit, das Bett unterzubringen.