mietrecht - möbel in wohnung bei Übergabe. Miete zahlen?

4 Antworten

Sowas sollte eigentlich Jedem KLAR sein, ist die Wohnung nicht geräumt und man hat noch einen Schlüssel, so ist die Miete für den folgenden Monat noch zu zahlen. du kannst gar nix gegen tun. Wenn du die Möbel noch die nächsten 3 Monate drinne lässt, so zahlst du eben auch die Miete, man bekommt nix geschenkt.

Nicht Miete ist zu zahlen. Vielmehr taggenau bis zur Räumung eine Nutzungsausfallentschädigung. Was steht dazu im Übergabeprotokoll? Wenn dort festgehalten ist, was du hier schreibst, wäre natürlich das verbindlich und nicht jetzt die Kehrtwende.

Mir ist das ja alles klar. Aber es war so abgesprochen das es IN ORNUNG ist mit der Maklern. Das ist das Problem!

Sowas macht man natürlich nur schriftlich.Denke beim nächstes Mal dran.

Natürlich musst du die Miete zahlen, wenn du noch einen Schlüssel hast. Wie kann denn dein Mietvertrag aufgelöst sein, wenn du noch alle Möbel in der Wohnung stehen hast?

Da kannst du nichts gegen machen.Räum die Wohnung umgehend und geb den schlüssel ab,dann redest du mit dem Vermieter und zahlst anteilig für diesen Monat