Bei Wohnungseinzug Möbel im Keller: Darf ich die entsorgen?

8 Antworten

Beim Einzug in meine neue Wohnung habe ich gesehen, dass noch alte Möbel in meinem persönlichen Kellerbereich stehen. Sind alt und verschimmelt, so dass ich damit nichts anfangen kann außer sie zu entsorgen. Bei Wohnungseinzug Möbel im Keller: Darf ich die entsorgen?

Nein, darfst Du nicht.

Bevor ich einen Sperrmülltermin beantrage, muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen, denn schließlich ist es ja sein "Eigentum"? Habe natürlich keine Lust, meinen Kellerraum mit fremden Müll zu verschwenden.

Der Vermieter darf die Sachen auch nicht einfach entsorgen. Er muss den ehemaligen Mieter eine Frist setzen, dass dieser die Sachen selber entsorgt oder abholt.

Oder kann bzw. muss ich den Vermieter auffordern, dass er die Dinge selbst entfernt?

Richtig, der Vermieter muss Ihren Keller räumen, so gehen Sie vor:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

Dann kannst Du angemessen die Miete mindern, solange der Keller nicht zur Verfügung steht.

Hier mal eine Mietminderungstabelle:

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

MfG

Johnny

Wenn dieser vollgeräumte Kellerraum im Wohnungsübergabeprotokoll nicht erwähnt ist, kann der Vermieter einfach behaupten, dass der Keller frei war, als er ihn übergeben hat.

Nachkarten gilt nicht.

@DerHans

Weshalb ist hier der Mieter in der Beweispflicht?

so etwas bespricht man VOR dem Einzug und lässt es mit in den Mietvertrag aufnehmen. Also schau zuerst dort, ob da steht, dass alle angemieteten Räume leer zu übergeben sind.......wenn nicht, kannst du dich mit deinem Vermieter rumärgern, denn ER muss entsorgen/entsorgen lassen und bezahlen. sagt er, dass du das entsorgen sollst, dann lass es dir schriftlich bestätigen, auch wer die Kosten hierfür übernimmt.....

Ruf den Vermieter einfach an, das ist bestimmt einfacher, als rumzuraetseln was erlaubt ist und was nicht.

Da gibt es nichts zu rätseln. Der Vermieter hat eine mängelfreie Mietsache zu übergeben. Der BERÄUMTE Keller gehört dazu.

@Gerhart

Das nützt nur jetzt nichts mehr, wenn es nicht im Mietübergabeprotokoll festgehalten wurde.

wenn dein Keller noch voll Müll ist, hat der Vermieter dafür Sorge zu Tragen das diese leer sind, du hast auch diesen Raum leer gemietet

Du darfst natürlich nicht fremdes Eigentum entsorgen. Hinterher sagt der Eigentümer noch, das wären antike Möbel gewesen und außerdem wären da noch mehrere tausend Euro verteckt gewesen. (mal ein bißchen übertrieben, aber eben nicht unmöglich).

Vorausgetzt der Keller gehört zu deiner Mietsache, dann fordere den Vermieter schriftlich auf, die Möbel aus dem Keller zu entfernen. Setze ihm dafür eine Frist (mit Datumsangabe), ansonsten wirst du die Möbel auf seine Kosten entsorgen lassen. Sollten es möglicherweise nicht seine Möbel sein, sondern z. B. vom Vormieter, kann er sie trotzdem nicht in dem von dir angemieteten Keller lagern.

Auch der Spiegel im Bad ist Eigentum des Vermieters und Teil deiner Mietsache. Den kannst du natürlich auch nicht entsorgen, sondern musst ihn aufbewahren und bei deinem Auszug wieder anbringen. Aber ich vermute mal, dass der Spiegel in deinem hoffentlich bald leeren Keller nicht allzuviel Platz wegnehmen wird.