Was passiert mit meinem Eigentum bei einem Verstorbenen?

6 Antworten

Wenn die Wohnung nicht von Amts wegen versiegelt ist, darfst du sie jederzeit betreten. Niemend kann und darf dir verbieten, dein Eigentum dort wegzuholen. Ebenso würde ich "Erinnerungsstücke" mitnehmen. Im Zweifel hast du diese von deinem Vater zu Lebzeiten geschenkt bekommen. ;-)

Schönes Wochenende + lg mike

Natürlich, das hat ja nichts mit dem Erbe zu tun. Aber halt keine Sachen, die Deinem Vater gehört haben.

Zudem wäre es sinnvoll die Gläubiger zu fragen, ob Du persönliche Dinge haben kannst. Fotos oder so. Dagegen wird idR nichts gesagt.

Dein Eigentum darfst Du natürlich abholen. Insbesondere, weil es hier ja dadurch, dass Du Dein eigenes Zimmer hast, auch klar abgrenzbar ist.

Was soll mit deinem Eigentum geschehen?

deine privaten gegenstände kannst du mitnehmen. das wird wohl nur im beisein des Erverwalters möglich sein.

Ja dein Eigentum darfst du mitnehmen. Nimm am besten jemanden als zeugen mit.