Was darf ich während einer Krankschreibung?

5 Antworten

Ein Arbeitnehmer darf während seiner Arbeitsunfähigkeit allen Tätigkeiten nachgehen, die SEINER GENESUNG NICHT ENTGEGEN STEHEN. Durch sein Verhalten darf der die Heilung jedoch nicht erschweren oder verzögern. Was das im Einzelfall konkret bedeutet, hängt von der Art der Erkrankung oder Verletzung ab. Mit einer Knieverletzung darfst du das Bein/Knie selbstverständlich nicht stärker belasten als unbedingt nötig bzw. im Interesse einer verzögerungsfreien Ausheilung angemessen. Lange Reisen zu einem Rennen oder irgendeinem 'Event' sind fast zwangsläufig mit häufigem und längerem Laufen verbunden - das lässt sich quasi ja überhaupt nicht vermeiden. Zu diesen beiden konkreten Fragen deshalb ein klares 'no way'! Ein Besuch einer lokalen Sportverantaltung mag eventuell okay sein - WENN damit keine genesungsgefährdenden Belastungen damit verbunden sind. Im Zweifel solltest du dazu deinen Arzt/Orthopäden fragen, der kennt schließlich ja auch die Art und Schwere deiner Verletzung besser und kann deshalb einschätzen, was die Genesung behindert und was nicht.Viele Arbeitgeber verstehen beim Thema 'krachen lassen trotz Krankschreibung' überhaupt keinen Spaß - deshalb ist im Hinblick auf mögliche Überschreitungen tolerabler Betätigungen im Krankenstand Vorsicht geboten!

Kommt darauf an was du hast, ins Ausland darfst du auf keinen Fall, dazu müsste dein Arzt wie deine Krankenkasse einwilligen.

 Das geht eigentlich nur, wenn man im Ausland Verwandte hat die dich pflegen könnten wenn du keine Hilfe zu Hause hättest.

Zu einem Event oder Motorradrennen kannst du mit einer Knieverletzung nicht, du könntest im Getümmel stürzen.

Wer an solche Veranstaltungen geht, kann in der Regel auch arbeiten.

Übrigens musst du nach 22:00 zu Hause sein. Wer krank ist, darf die Nacht nicht zum Tag machen.

Naja gut, nach Holland würde mein Vater mitkommen. Und auf ner Tribüne sitzen ist ja auch nicht annähernd so anstrengend für den Körper wie die Dauerbelastung die meine Arbeit für das Bein darstellt :)

@PeterFraese

Kein Arzt und keine KK willigt dazu ein. Du kannst deinen Job verlieren und deinen Versicherungsschutz.

Ich glaube nicht, dass du das darfst.

Der Krankenschein besagt das du aufgrund deiner Verletzung nicht arbeitsfähig bist.
Das heißt aber nicht das du jetzt zuhause rumhängen musst. Tätigkeiten die mit deiner Verletzung vereinbar sind darfst du durchaus nachgehen.
Ob allerdings eine Reise ins Ausland dazu gehört ist fraglich. Für den Rest sehe ich kein Problem

Danke für die Antwort, das klingt schonmal etwas ermutigender ;-)

Ja Ausland ist leider immer so eine Sache.. 

Was hat der Arzt verorne

Richtig: Ruhe für das Knie!

Damit ist deine Frage  - vorerst - beantwortet

Später, wenn das Knie weitgehend belastbar ist, dann kannst du so etwas machen - vielleicht auch arbeiten?

Ok, ja die Veranstaltung ist halt erst Ende Juni, bis dahin sollte ich das Bein min. Teilbelasten dürfen. Da ist meine Frage wohl bisschen missverständlich gestellt.