was darf alles ein busfahrer machen?

12 Antworten

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Ich sehe schon, Du hast vor allem ein Problem damit, dass der sich die Adressen aufgeschrieben hat.

Adressen aufschreiben darf jeder bei jedem, immer, die ganze Zeit und ohne Einschränkung, das ist nicht verboten. Ihr müsst ihm jedoch nicht einmal ansatzweise diese Daten geben. Eine Identität festzustellen, dieses Recht hat z.B. die Polizei, sicherlich nicht ein Busonkel aus Hintertupfingen. Wenn der Euch nach Name und Adresse fragt, könntet ihr das "höflich" ablehnen, der kann gar nichts.

Die Busfahrkarte darf er sehen und überprüfen, wenn ihr gerade mit dem Bus fahren wollt - und sich daraus dann Notizen zu machen ist nicht verboten. Wollt ihr aber gerade nicht mit dem Fahren, geht die den gar nichts an, auch die Adresse darin nicht.

Soweit mag das ja mal ok sein, was der macht.

Hupend hinter Radfahrern herfahren und diese drängeln ist eindeutig nicht ok. Zumindest Hupen darf er nicht, kostet Geld und ihr könnt ihn Anzeigen. Fühltet Ihr euch zudem in dieser Lage eingeschüchtert, war das bedrohlich, ist der sehr dicht auf Euch aufgefahren, käme gar eine Nötigung in betracht, welche bestraft werden kann, wenn diese begründbar ist.

Alles in allem scheint das ein Oberwichtigtuer zu sein. Der hält sich für den Nabel der Welt, alles hört auf seine Anweisung!!!!!

Hat es mitunter, Menschen, die es zu nichts gebracht haben und aus dieser ohnmächtigen Lage heraus mit Wichtigtuerei reagieren, um die Welt um sie herum wenigstens ein bischen aufzumischen, dransalieren sie Kinder und Jugendliche, die wehren sich wenigstens nicht. Das ist eher traurig als ärgerlich, bemitleidenswert.

Als Jugendlichger befand ich mich in ähnlicher Lage, der Schulbusfahrer, ein Ekel, ein Oberwichtig bis zum Abwinken.

Ich hab den dann mal gefragt, wann er denn in Rente geht. Der wollte natürlich wissen, warum ich das wissen will, ich antwortete dem (so laut, dass es alle im Bus mitbekommen), dass viele Leute sich nach dem Tag sehnen, an dem dann wieder ein netter Busfahrer kommt, statt ihm!

Gelächter im Bus, und der ist fast ausgepflippt, dennoch hatte ich Ruhe danach, hörte nicht einen Pieps mehr von dem, niemals.

Er DARF auf jeden Fall,ob es was bringt ist eine andere Frage.Ich glaube dass er berechtigt ist euch auseinanderzusetzen,wenn er glaubt dass ihr sonst Ärger machen könntet.Die Polizei wird sich auch kaum einem so unwichtigem(vor allem versehentlichem) Vergehen(wenn es überhaupt eines ist) annehmen.Ihr könntet euch auch bei der Busfirma über den Typen beschweren.Das könnte zwar auf der einen Seite Probleme mit sich bringen,aber wenn schon mehrere Beschwerden über ihn existieren,könnte es was bringen.Trotzdem würde ich dir raten manchmal ein bisschen mehr Verständnis für Busfahrer zu haben.Wenn man sieht mit was für Leuten die sich manchmal rumschlagen müssen,kann ich deren Frust verstehen.

nein das darf er nicht. ein busfahrer darf nicht mal bei einem streit einschreiten, auch nicht mal wenn jemand mit einem messer bedroht wird.

wieso habt ihr ihm eure angaben gegeben? ohne grund darf er die nicht aufnehmen.

aber keine angst, die polizei wird er nicht einschalten weil er keinen grund dazu hat

BrettVormKopf  19.02.2011, 21:22

Völliger Schwachsinn. Auch ein Busfahrer ist im Recht, ja sogar in der Pflicht, Hilfeleistung zu erbringen. Wenn also jemand mit einem Messer jemand anderen bedroht, darf er, wie jeder Bundesbürger auch, dazwischengehen.

angela20  19.02.2011, 21:26
@BrettVormKopf

naja dann erzähle ich dir mal was: es ist noch nicht lange her als bei uns folgendes passiert ist: ein mädchen wurde von zwei männern bedroht, mit dem messer, sie wurde beschimpft, angespuckt usw. und das nur weil sie nicht wollte das sich die männer neben sie setzen. der busfahrer durfte NICHT eingreifen. das einzige was er darf ist anhalten und die polizei anrufen

crazyrat  19.02.2011, 21:26
@BrettVormKopf

Er muss sogar dazwischen gehen, solange er nicht sich oder andere in Gefahr bringt.

Aber die Daten darf er nicht aufnehmen.

BrettVormKopf  19.02.2011, 21:29
@angela20

In unmittelbarer Gefahrensituation ist das Eingreifer jeder Person erlaubt... Die von dir geschilderte Geschichte kann ich nicht so wirklich glauben

§ 323c "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

angela20  19.02.2011, 21:31
@crazyrat

das ist wirklich so. denkst du ich lüge hier rum? was bringt mir das? denkst du ich gebe eine antwort ab wenn ich mich nicht auskenne? wenn ich nicht mal selbst sowas gehört, gelesen oder erlebt habe?

der busfahrer bei uns durfte das nicht machen, okai? das stand so in der zeitung, das wurde von der polizei selbst in den nachrichten gesagt. du kannst es mir glauben oder nicht, das ist mir egal, weil ich weiß das es wahr ist und das ich mit dem was ich gesagt hab recht habe

angela20  19.02.2011, 21:31
@crazyrat

das ist wirklich so. denkst du ich lüge hier rum? was bringt mir das? denkst du ich gebe eine antwort ab wenn ich mich nicht auskenne? wenn ich nicht mal selbst sowas gehört, gelesen oder erlebt habe?

der busfahrer bei uns durfte das nicht machen, okai? das stand so in der zeitung, das wurde von der polizei selbst in den nachrichten gesagt. du kannst es mir glauben oder nicht, das ist mir egal, weil ich weiß das es wahr ist und das ich mit dem was ich gesagt hab recht habe

BrettVormKopf  19.02.2011, 21:36
@angela20

Oh man woher soll ich denn wissen, was es leuten bringt, im Internet zu lügen. Aber es kommt ja oft genug vor. Und da wir uns auch nicht sonderlich gut kennen, kann auch nicht auf das pure Vertrauen eingehen. Wenn man sowas hört, wäre eine dementsprechende Quelle einfach noch ganz hilfreich, denn man hört ja so vieles. Und dafür, dass es dir egal ist, ob ich es dir glaube oder nicht, regst du dich aber ziemlich auf...

angela20  19.02.2011, 21:39
@BrettVormKopf

oh bitte .. wenn du denkst das ich mich jetzt grad aufrege dann will du wahrscheinlich garnicht wissen wie es ist wenn ich mich wirklich mal über etwas aufregen muss ;)

BrettVormKopf  19.02.2011, 22:13
@angela20

Und wo ist da nun beschrieben, dass der Busfahrer nicht das Recht hatte, einzuschreiten?

angela20  19.02.2011, 22:19
@BrettVormKopf

das steht da nicht das ist mir auch klar aber es war so. ich würde zugeben wenn ich falsch liegen würde, wenn es anders wär. ich weiß noch das ich damals mit vielen verschiedenen leuten darüber diskutiert habe. hätte der busfahrer was gesagt, wäre er dazwischen gegangen dann hätte ich nie über das diskutiert. aber es hat mich eben aufgeregt das er es nicht gemacht hat. das hatte ich natürlich auch nicht geglaubt aber dann hab ich die zeitungsberichte und die nachrichten geguckt

BrettVormKopf  19.02.2011, 22:25
@angela20

Es ist ja aber auch schon ein Unterschied, ob er es einfach nicht getan hat, oder ob es es gesetzlich gesehen nicht durfte. Da eine Schusswaffe im Spiel war, musste er aufgrund der Hilfeleistung auch nicht eingreifen, da er sich dadurch selbst in Gefahr gebracht hätte. Aber er wäre gesetzlich wohl kaum belangt worden, hätte er es getan.

angela20  19.02.2011, 22:27
@BrettVormKopf

egal ob schusswaffe oder messer. er hätte sich selber auch in gefahr bringen können wenn der täter keine waffen gehabt hätte außer seine fäuste. ich mein ich steh nicht wirklich drauf eine in die fresse zu bekommen nur weil ich jemandem helfen will ich sag nur das was ich gehört und gelesen habe

BrettVormKopf  19.02.2011, 22:33
@angela20

Du hast in deinem ersten Beitrag behauptet, dass ein Busfahrer nicht eingreifen darf. Natürlich darf er das. Nur weil es der Busfahrer aus deiner Erfahrung her nicht gemacht hat, heißt das nicht, dass ein Busfahrer das nicht tun darf :)

angela20  19.02.2011, 22:35
@BrettVormKopf

ich habe aber jetzt gerade gesagt das ich nur das sage was ich gehört und gelesen hab oder? und ich habe eben gehört und gelesen das ein busfahrer nicht eingreifen darf. und ich war eben der meinung das die gesetze in österreich, deutschland und von mir aus der schweiz nicht sooo krass unterschiedlich sind

BrettVormKopf  19.02.2011, 22:38
@angela20

Ja okay, da hast du recht. Aber wie ich auch schon gesagt habe, glaube ich solche Dinge erst, wenn ich dafür eine Quelle habe. Deine Quelle schildert zwar den Vorfall, jedoch nicht die Aussage, die ich in Zweifel gezogen hatte. Ich will dich ja auch nicht als Lügnerin oder sonstiges abstempeln, ich bin nur im Internet immer Vorsichtig damit, wie schnell ich Sachen für Wahr betrachte :)

angela20  19.02.2011, 22:41
@BrettVormKopf

tut mir leid das ich keine im internet gefunden habe in der das stand. diese die ich dir geschickt hab und die anderen die ich gefunden hab waren ungefähr ein tag nachdem das passiert ist. da steht ja das der täter unbekannt ist und so. danach kamen immer wieder informatien zum vorschein und irgendwann wars einfach fertig. ist auch gut so das du damit vorsichtig bist, dagegen hab ich auch nichts, ich bin genauso so. aber ich hab das einfach nicht nötig .. darum verstehe ich auch nicht das es so viele falsche menschen im internet gibt .. ich kann nicht verstehen was die damit erreichen wollen

ABer, durfte er meiner Freundin die Busfahrkarte weggenehmen`? er meinte ganze zeit "ja gib sie her früher lass ich keinen ausm bus raus." sie meinte ganze zeit "warum?" er meinte "ja du bekommst die gleich wieder. also musste sie die busfahrkarte ihm geben. & dann schrieb er sich die adresse auf.. durfte er das? :O er meinte dass er das an die polizei weiterleiten würde wenn wir nochmal sowas mit dem fahrrad etc machen würde. aber das ist doch keine straftat? er hat jetzt unsere adressen in seinem buch!!! :'(

Ihr habt selbst bei einer Straftat (behinderung des Verkehrs) keine Ausweispflicht ihm gegenüber - Er kann die Polizei holen, die eure Daten dann abverlangen könnte. Ob er sich dadurch jetzt jedoch strafbar gemacht hat, wage ich zu bezweifeln.

JotEs  19.02.2011, 21:24

"Behinderung des Verkehrs" ist keine Straftat, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit - und das auch nur dann, wenn sie vermeidbar ist.

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Unvermeidbare Behinderungen, etwa die, dass man wegen einer engen Fahrbahn einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht überholen kann, sind hinzunehmen. Es gibt kein Recht auf freie Fahrt.

BrettVormKopf  19.02.2011, 21:25
@JotEs

Zeugenaussagen sind immer subjektiv - Und ich vermute mal das der Busfahrer die Vermutung hatte, dass die radfahrenden Kinder die Weiterfahrt extra behindert haben...