Busfahrer - Fahrtdauer, Pausen und Stau?

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Das ist mit einem Fahrer rechtlich nicht möglich.

Ein Reisebus darf max. 100km/h fahren.
Da die Strecke wohl nicht ausschließlich auf der Autobahn zurückgelegt wird bezweifle ich das ein Alleinfahrer das legal schaffen kann.

Man bedenke das hier mindestens ein kleiner Anteil an Stadt- und Landstrecke hinzukommt, außerdem dürfte es auch einige Baustellen geben wodurch der Geschwindigkeitsschnitt reduziert wird.

Im besten Fall kann man wohl von einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 85km/h ausgehen - kaum mehr. Somit braucht man also schon mal 10,5 Stunden für 900km Strecke.
Kommt ein Stau dazu wird das Problem noch gravierender.
Denn im Stau steht ja nicht die ganze Zeit - man rollt langsam.
Und das ist Fahrzeit, man legt nur sehr viel weniger Strecke zurück.

Was die Pausen betrifft:
4,5 Stunden fahren, 45min Pause, 4,5 Stunden fahren, 45min Pause, 1 Stunde fahren sind das Maximum.

Ja, die Pause ist so zulässig bzw. vorgeschrieben. Nach 4,5 h muss eine Pause von 45 Minuten gemacht werden, wenn nicht die Pausenzeit gesplittet wird und vorher schon eine kürzere Pause gemacht wurde.

Die Standzeiten im Stau gelten nicht als Pause. Je nach Länge gelten sie als Lenkzeit, oder als Arbeitszeit, die dann aber nicht zur Lenkzeit zählt. Längere Standzeiten im Stau gelten also nicht als Lenkzeiten, der Fahrer kann dementsprechend länger hinterm Steuer sitzen.

Sobald der Bus aber rollt ist es auf jeden Fall Lenkzeit.

Die maximale Lenkzeit am Tag darf 9 h betragen, 2x pro Woche auch 10 h.

900 km an einem Tag mit nur einem Fahrer sind somit sehr knapp und eigentlich kaum zu schaffen.

Ich kenne mich mit den rechtlichen Regelungen, was die Lenk- und Ruhezeiten im Güter- und Personentransport betrifft, nicht aus und habe mal gegoogelt. Zitat:

Lenkzeit und Lenkzeitunterbrechung

Nach einer Lenkdauer von 4 ½ Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt. Diese Unterbrechung darf auch in 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden.
Danach beginnt ein neuer Lenkzeitabschnitt mit max. 4 ½ Stunden Lenkzeit.

Hierbei dürfen weder die Summe der Teillenkzeiten 4 ½ Stunden überschreiten noch die Teilunterbrechungen 15 bzw. 30 Minuten unterschreiten.
(Art: 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 561/2006)

Es ist zu beachten, dass der Fahrer während dieser Unterbrechungen keine anderen Arbeiten ausführen darf.

Mit Fahrtunterbrechung ist die Pause gemeint, mit Ruhezeit die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, sprich: die Freizeit. Die letztgenannte muss 11 Stunden betragen.

http://lenkundruhezeiten.org/

Gruß Matti

Wenn der Bus in einen Stau kommt wird sich die Fahrzeit deutlich verlängern, denn die Standzeiten im Stau zählen nicht als Pause.