Wo dürfen Cityroller nicht gefahren werden?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

in der Fußgängerzone 50%
auf dem Gehweg 50%
auf dem Radweg 0%

3 Antworten

in der Fußgängerzone
E-Scooter sind auf  Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen  E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/

Beachte auch örtliche Regelungen, z.B. Im englischen Garten in München ists verboten.

Warum eine Abstimmung über klare Ansagen: https://tretroller-shop.com/fragen-zum-taeglichen-gebrauch

"Fragen zum täglichen Gebrauch

Was muß ich im Straßenverkehr beachten ?

Durch Muskelkraft betriebene Roller gelten z.Zt. laut Gesetz in Deutschland nicht als Fahrzeuge sondern als Spielzeug oder als Sportgerät.

Demzufolge darf ich den Roller nur auf Gehwegen benutzen, hat aber auch den Vorteil Fußgängerzonen, Wald- u. Feldwege fahren zu dürfen.

Radwege dürfen sofern Gehwege vorhanden sind nicht befahren werden."

oder hier: https://scooterundroller.de/wo-darf-man-mit-einem-tretroller-fahren-das-musst-du-wissen/

Ein City-Roller mit Tretantrieb darf überall dort gefahren werden. Einer mit E-Antrieb weder in Fussgängerzonen noch auf Gehwegen.