Was bekommt meine Freundin (Hartz 4) wenn wir zusammen ziehen?

5 Antworten

376 €? Pro im Haushalt lebende erwachsene Person wenn es mehrere sind und dazu angemessene Warmmiete, das ist das was euch zusteht.

Davon wird euer Eigenverdienst Abgerechnet. Die ersten 100 € sind frei und der vom rest sind 80 % an euren H4 Bedarf anzurechnen.

Also fang an, nachzurechnen, keiner weis, wie teuer eure Wohnung ist, und ob sie im Rahmen von H4 liegt.

berlina76  04.07.2018, 15:17

Beispiel Miete 500 Warm+ 2x376 macht zusammen einen bedarf von 1252 €

(1375-100)x80%= 1020 € Anrechnungsbetrag.

Bekommt ihr also noch 230 € vom Amt.

beangato  04.07.2018, 15:26

Sie sind im 1. Jahr noch keine BG.

isomatte  05.07.2018, 07:49

Für das 1 Jahr des gemeinsamen Zusammenlebens darf sein Einkommen nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden, wenn nicht gerade gemeinsame Kinder vorhanden sind bzw.min.ein Kind gemeinsam erzogen wird !

Deine 376 € würden so oder so nicht stimmen, selbst wenn sie gleich eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würden, es wären nur 374 € und deine Berechnung ist auch nicht korrekt.

Es gelten auf Erwerbseinkommen die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, er hätte also min.300 € an Freibetrag und diese berechnen sich aus dem Bruttoeinkommen.

Erst diese werden dann theoretisch von den 1375 € Netto abgezogen, er hätte dann max.1075 € anrechenbares Einkommen.

Bei 500 € KDU - und 2 x 374 € Regelleistung läge der Bedarf min.bei 1248 €, abzüglich max.1075 € anrechenbarem Einkommen würde ihnen in einer BG - min.173 € monatlich zustehen.

Wenn du zu ihr ziehen möchtest, dann soll sie in ihrer ALG - 2 Veränderungsmitteilung ( findet man im Internet zum ausdrucken ) darauf achten, dass sie dich nicht als Person in ihrer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angibt, du bist dann nach dem Zusammenzug für das 1 Jahr nur eine Personen die zu ihrem Haushalt gehört !

Dann darf nämlich übersteigendes anrechenbares Nettoeinkommen, was du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr brauchst, nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden.

Erst nach diesem Jahr müsst ihr dann nachweisen das ihr keine BG - bildet.

Was sich aber ändert ist, dass sich dann ihr Bedarf bei den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) verringert, dieser wird um 50 % gesenkt, die anderen musst du ihr dann selber zahlen und dazu min.noch 50 % des monatlichen Abschlags für den normalen Haushaltsstrom.

Mein Tipp: ihr zieht zusammen und meldet das beim JobCenter. Dann wird das Amt die Zahlungen an deine Freundin einstellen, weil du ja genug verdienst.

Danach kann sich deine Freundin auch einen Job suchen und fortan wird es euch finanziell gut gehen, ganz ohne öffentliche Mittel.

wahrscheinlich bekommt sie nichts mehr.. weil du ja gut verdienst