Ich bekomme Arbeitslosengeld 1 und meine Freundin Hartz 4 wird es angerechnet

6 Antworten

Wenn man grade seine Ausbildung bestanden hat und nicht mobil ist ist es schwer Arbeit zu kriegen

Wenn man nicht genügend Geld zur Verfügung hat, zieht man auch nicht in eine eigene Wohnung, sondern bleibt bei den Eltern wohnen und sucht sich eine Arbeitsstelle. Erst wenn man genügend Geld hat, kann man ausziehen.

Dann ist jetzt die Gelegenheit bundesweit zu suchen....eine bessere Gelegenheit gibt es nicht, denn ihr habt beide keine Arbeit. Das Jobcenter wird euch dabei sicher gerne unterstützen

Ja, das zählt als Einkommen.

"Welches Einkommen wird bei Hartz IV berücksichtigt?

■Entgeltleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld"

http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-einkommen.html

Ihr könnt quasi ein Jahr "zur Probe" zusammen wohnen, und erst danach müsst ihr beweisen, dass ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft seid. Vorher müsste das JobCenter das Gegenteil belegen

Natürlich kannst du nicht kostenlos bei ihr leben, sondern musst 50 % der Miete tragen

Wenn sie schon in einer eigenen Wohnung lebt,dann muss dein Einzug vorher beim Jobcenter mitgeteilt werden !

Wollt ihr euch nicht freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen wollt,dann darf dein ALG - 1 bzw.dein Einkommen,für min.1 Jahr,nicht auf den Bedarf der Freundin angerechnet werden.

Was du aber dann zu zahlen hast,sind 50 % ( Kopfanteil ) der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),weil sie dann nur noch ihren Regelsatz + 50 % der KDU - Kosten bekommt.

Mein Rat: Sucht beide nach einer Anstellung, mit der ihr Euch alleine finanzieren könnt. Wenn ihr sowieso umziehen wollt und derzeit keine Anstellung habt, ist dies eine tolle Gelegenheit die Arbeitssuche räumlich auszuweiten. Wenn dann eine Anstellung gefunden wurde, zieht man dahin um, wo man Arbeit hat.

Ansonsten: Selbstverständlich bildet man bei gemeinsamen Haushalt eine Bedarfsgemeinschaft und Deine Freundin kann nicht mehr "für sich allein" HartzIV beziehen.