Hartz 4 und Normalverdiener in Partnerschaft

3 Antworten

Hab ich trotzdem weiterhin Anspruch auf Hartz 4? Oder wird ihr Gehalt dann auf mein "Hartz 4" angerechnet?

HartzIV ist eine Grundsicherung für Bedürftige. Bedürftige sind Personen, die als mittellos zu bezeichnen sind.

Wenn mehrere Personen einen gemeinsamen Haushalt bilden, werden sie zu einer Bedarfsgemeinschaft. Ob diese als bedürftig (mittellos) angesehen wird, hängt vom Haushaltseinkommen ab. Wenn das Haushaltseinkommen als ausreichend angesehen wird, bekommt diese Bedarfsgemeinschaft keine ergänzenden ALG2-Leistungen.

Deine Partnerin müsste also finanziell für Dich aufkommen (aufzukommen bereit sein), wenn Du kein eigenes Einkommen generierst (generieren kannst/möchtest).

ja das wird voll angerechnet (alle in einem haushalt lebenden personen zählen, egal ob mutti mit rente, neue freundin mit einkommen oder kind mit unterhaltszahlungen), ob es überhaupt noch einen zuschuss gibt, hängt dann von den sozialsätzen/grenzen ab. selbst geldgeschenke an deine freundin oder auch deren kinder zählen dann zum haushaltseinkommen mit und sie muss voll rechenschaft ablegen über ihre finanzen/ersparnisse usw. das muss man unbedingt bedenken, kann auch fix jemand in die wohnung kommen, der alles genau kontrolliert. ich rate im ernst dringend davon ab, zieh sie nicht mit hinein, es ist so unwürdig und deprimierend für alle. wir hatten 2x 3 jahre hartz iv, sind allerdings zum glück wieder von ab.

Wenn Ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft seid, wird's angerechnet.