Wird mein Gehalt bei Hartz/4 meines Lebensgefährten angerechnet?

6 Antworten

Wenn ihr angebt, dass ihr eine WG seid (also eben keine Lebens-, sondern eine Wohngemeinschaft) bekommt er weiterhin sein eigenes Geld zum Leben und auch den Anteil für die Miete. Wenn ihr das aber nicht wollt und darauf besteht, eine Lebensgemeinschaft (= Bedarfsgemeinschaft) zu sein, so wird es angerechnet.

Ihr werdet zusammen veranlagt.

Auf jeden Fall darauf achten, das die Wohnung auf H4 niveau ist.

Euch stehen 400 € je Person und die Warmmiete zu, davon wird dein monatliches Nettoeinkommen abzüglich eines Freibetrages angerechnet. Was fehlt zahlt das Amt.

Kurzes Beispiel Miete 500, 2 Personen 800 =1300 Regelbedarf 

angenommenes Nettoeinkommen 1000 € abzüglich Freibetrag ca 800 €

1300-800 € macht 500 € die das Amt ca noch zahlen wird.

Alle Werte sind Circa werte, Gerundet und ohne Garantie

Euer gesamtes Haushaltseinkommen wird betrachtet, wenn ihr zusammen zieht und dann wird geprüft ob Euch allen ergänzendes HartzIV zusteht.

Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft und er wird nicht mehr als Einzelperson betrachtet.

Du wirst wohl kaum mit dem mickrigen Gehalt Deine Familie ernähren. Da kommt sicher noch Kindergeld, Unterhalt, etc. dazu. Das alles ist Haushaltseinkommen.

Wenn Ihr zusammenzieht, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Es werden alle Einkünfte und das Vermögen zusammengerechnet. Ob Ihr dann über den Sätzen liegt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Selbst wenn Ihr die Sätze nicht erreicht, benötigt eine Bedarfsgemeinschaft weniger, als der ALG-II-Satz für eine Person beträgt.

bei zusammenzug seit ihr eine bedarfsgemeinschaft... alle  eure einkommen werdern zusammen gerechnet