Arbeitssuchend und BU-Auszahlung bekommen?!

5 Antworten

Das Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit ist eine Versicherungsleistung. Da wird Ihre BU-Rente nicht angerechnet. Sie haben also Ihre private BU-Rente komplett zusätzlich.

Anders wäre es, wenn Sie ALG II beziehen würden. Das ist eine Sozialleistung, die nur gezahlt wird, wenn Sie bedürftig wären. Bei einer Sozialleistung wird jedes Einkommen angerechnet.

Wenn nach der Umschulung eine neue Tätigkeit 'konkret' ausgeübt wird, kann es zu einer Einstellung der BU Rente kommen. Das ist von den allgemeinen Versicherungsbedingungen abhängig.

Die Versicherung spricht hier von der konkreten Verweisung: "Die konkrete Verweisung bedeutet die Berücksichtigung einer anderen Tätigkeit, die die versicherte Person zum Zeitpunkt der Leistungsprüfung tatsächlich ausübt. Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung kommt es nicht darauf an, ob die versicherte Person arbeiten könnte, sondern dass sie dies auch konkret tut. Die konkret ausgeübte Tätigkeit muss der Ausbildung und den Fähigkeiten sowie der bisherigen Lebensstellung entsprechen."

Wenn die neue Tätigkeit nicht der Ausbildung und den Fähigkeiten entspricht und auch mit einem verringerten Einkommen im Vergleich zum vorherigen Einkommen einhergeht, kann die BU Rente auch weiterhin gezahlt werden.

Viel Glück Holger Kösling

Vielen Dank!

Dir steht die komplette Berufsunfähigkeitsrente zu. Aber ich muss auch fragen, wieso die Umschulung? Hier gibt es gute Informationen http://www.berufsunfaehigkeit.com/berufsunfaehigkeitsversicherung/abstrakte-verweisung Wenn das nicht vorliegt, dann weiß ich nichtt wieso das Amt dich dazu zwingen will. Du solltest in deinen Vetragsklauseln von deiner BU Verischerung nachlsen und genau gucken, ob du musst oder könntest.

Vielen Dank!

Hallo LeBella,

wenn der Versicherer die BU-Rente zahlt, dann erhältst du diese bis zum Ende Deiner Umschulung. Wenn das ein Beruf ist, bei dem du 51% Prozent in der Lage bist, diesen gesundheitlich auszuüben, dann fällt die Rente ab Monat der bestandenen Prüfung in der Regel weg und die beitragspflichtige Versicherung greift wieder. Ansonsten hat mein Kollege Kösling dir die Frage beantwortet.

Beste Grüsse

Dickie

Hi, die Berufsunfähigkeitsrente bekommst du normalerweise komplett. Willst du freiwillig umschulen oder wieso? Normalerweise ist dies bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nötig, es sei denn, diese enthält abstrakte Verweisungen. Dazu kannste unter http://www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-test.de/verweisung-abstrakt-konkret einiges lesen. ;-)

Vielen Dank. Ich werde gleich mal den Link anschauen!!!

Leider kann ich in den alten Beruf nicht mehr zurück und aus diesem Grund möchte das Amt, dass ich umschule :/ Sonst habe ich ja keine berufliche Zukunft!?

wird gegeneinander aufgerechnet wenn du noch ALG oder Hartz beziehen solltest

Hallo.

Ich bekomme momentan NUR ALG1!!! KEIN ALG2 oder HARZ4.