Was bekomme ich für eine strafe wenn ich mit einem 120ps motorrad auf 48ps gedrosselt fahre (mit dem a2 führerschein)?

4 Antworten

Wichtiger Hinweis für das Ausland
  Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. 
Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt  Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 
Dies wiederum hat neben der Strafe  auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.
Das wird auch hier so bestraft  wen man sich nicht an einfachste Regeln halten kann  .

Da steht bis zu 1 Jahr Gefängnis drauf oder ersatzweise bis 180 Tagessätze Geldstrafe = halber Jahresbruttolohn für den Mist  . 

Fahrzeug wen Eigentum wird dann  meist auch eingezogen  als Tatwerkzeug das bekommt man nicht mehr zurück es wird zwangsversteigert  mit oder ohne Papiere Schlüssel etc.  

Fahrt im Ausland:

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Strafe nach dort geltendem Recht, das ist oft erheblich höher als hier und zudem ist auch die Beschlagnahme des "Tatwerkzeuges" und dessen Versteigerung möglich.

Fahrt innerhalb Deutschland:

FE der Klasse A2 vor dem 27.12.2016 erworben:

Fahrt ist zulässig.

FE der Klasse A2 nach dem 27.12.2016 erworben:

Straftatbestand nach §21 StVG:

Freiheitstrafe für Fahrer und Halter bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

(I.d.R. zwischen 30 und 90 Tagessätzen)

eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis die sache kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

(über sinn und zweck der regeldung lässt sich aber tatsächlich streiten)

das ist dann fahren ohne gültign führerschein. 

sozialstunden -harte geldstraffe. wenn du schon mal in erscehinung getretten bist in flensburg, kann es auch deinen führerscehin kosten