A2 Führerschein - Gedrosselte 1000er nach neuem Gesetz?

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Hallo,

doch, mit einem Motorrad, welches original mehr als 70 kW hat, ist das ist dann Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Der Hubraum spielt dabei aber überhaupt keine Rolle, sondern eben nur die Leistung.

Kaufen und drosseln darfst du alles - nur fahren darfst du leider nicht alles ;-)

Wer nach dem 27. Dezember 2016 die Fahrerlaubnis der Klasse A2 erworben hat, darf damit nur noch Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW fahren, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Das steht in § 6 und § 76 der Fahrerlaubnisverordnung.

Dabei zählt einzig und alleine das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis.

Es spielt dabei keine Rolle, wann das Motorrad gekauft oder wann es gedrosselt wurde.

Was auch nicht klappt, ist das Motorrad erst auf maximal 70 kW und dann auf 35 kW zu drosseln. Auch das wurde hier schon öfter vergeblich "angefragt", um die Regelung zu umgehen.

Richte dich immer nach den kW, denn nur die sind maßgeblich. Bei den PS liegt man durch das Runden ganz schnell mal daneben.

Viele Grüße

Michael

Natürlich fährst du ohne Fahrerlaubnis weil die Regelung mit maximal 70 kW entsprechend beim A2 vermerkt ist. Einzige Ausnahme: Du hast vor dem Stichtag den A2 erworben und fährst ausschließlich in Deutschland. Ansonsten -> § 21 StVG.

Zum Lesen: https://www.600ccm.info/1/161227/A2_Neuregelung_in_Deutschland_Ab_heute_gilt_sie

Nein, du dürftest dieses Motorrad nicht fahren. Es handelt sich dabei im Fahren ohne Führerschein.

Nein. Es würde sich um "Fahren ohne Fahrerlaubnis" handeln, nicht um "Fahren ohne Führerschein". Das ist etwas anderes.

@Gaskutscher

Danke für die Richtigstellung

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Jede Woche ploppt die gleiche Frage auf.

Natürlich darfst du mit A2 ein Motorrad mit mehr als 96PS drosseln. Du darfst auch komplett ohne Führerschein ein Motorrad mit 200PS drosseln. Nur FAHREN darfst du es nicht.