Rechtliche Lage: A2 Führerschein 117PS auf 49PS Drosseln erlaubt?
Hey Leute, Ich wollte mir zu meinem 18. Geburtstag (in 1 Jahr) eine Yamaha R6 kaufen und sie passend zum A2 (den ich bis dahin habe) auf 48PS drosseln lassen. Nur gab es ja die Anklage der EU gegen Deutschland, dass die "großen-Superbikes" nicht mehr gedrosselt gefahren werden dürfen, wenn sie auf mehr als die hälfte der PS gedrosselt werden müssen und da Deutschland diese Regel eben nicht eingeführt hat, hat die EU Deutschland verklagt. Dadurch kam ja das Gerücht oder die Wahrheit, keine Ahnung, dass das eben ab dem 27.12.16 nicht mehr erlaubt sein wird. So, jetzt zu meiner Frage: Darf ich mit dem A2 die Yamaha R6 (600ccm, 88kW, 120Ps) auf 48PS, 35 kW Drosseln lassen, obwohl ich um mehr als die hälfte der PS drosseln müsste?
Und was wenn ich die Maschine schon gedrosselt kaufe?
6 Antworten
Drosseln ist natürlich weiterhin erlaubt - nur das Führen einer solchen Maschine mit A2 nicht. Macht auch nicht wirklich viel Laune, der Gaswegbegrenzer greift so früh -> kommst nicht wirklich in den Bereich wo es vom Drehmoment her interessant wird.
Zum Lesen: http://www.600ccm.info/1/161227/A2_Neuregelung_in_Deutschland_Ab_heute_gilt_sie
Gedrosselt kaufen <- geht auch nicht. Es wird die ungedrosselte Leistung herangezogen. Also ist sie entweder auf 70 kW homologiert worden (siehe z.B. Kawasaki Z800e), dann ist es möglich. Hat sie ungedrosselt mehr als 70 kW, geht es nicht.
nein darf man nicht mehr
nein geht nicht mehr- die maschine darf ungedrosselt nicht mehr wie 96 ps haben- sonst fahren ohne gültigen führerschein
nein,geht nicht mehr
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/drosselung-auf-35-kw48-ps-neues-gesetz.755508.html
Der IVM rät jedoch dringend davon ab, mit diesen Motorrädern ins Ausland zu fahren.