A2 Führerschein, gedrosselte Maschinen über 70kw?
Hallo zusammen
min vergangenen Jahr habe ich meinen A2 gemacht. Seitdem spare ich für ein gebrauchtes Motorrad, muss aber nicht so schnell her.
Mich bin auf eine CBR 600 F gestoßen, die ungedrosselt 109 PS hat, der Besitzer sie aber bereits auf 48ps gedrosselt hat. Ich habe mal gehört, dass ich diese dann trotzdem nicht fahren dürfte. Stimmt das oder meint das Gesetz damit nur, dass ich diese Maschine dann nicht selbst drosseln dürfte? Weil im Prinzip Kauf ich ja eine Maschine mit 48 PS.
oder ist das jetzt wirklich so, dass ich, weil ich meinen Schein nach 2016 gemacht hab, NUR Maschinen bis maximal 96ps (ungedrosselt) fahren darf?
Vielen dank Schonmal.
6 Antworten
Hallo,
ja, das ist wirklich so.
Kaufen und drosseln darfst du alles - nur fahren darfst du leider nicht alles ;-)
So auch NICHT die Honda CBR600F, da sie "original" mehr als 70 kW hat.
Wer nach dem 27. Dezember 2016 die Fahrerlaubnis der Klasse A2 erworben hat, darf damit nur noch Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW fahren, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Das steht in § 6 und § 76 der Fahrerlaubnisverordnung.
Dabei zählt einzig und alleine das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis.
Es spielt dabei keine Rolle, wann das Motorrad gekauft oder wann es gedrosselt wurde.
Was auch nicht klappt, ist das Motorrad erst auf maximal 70 kW und dann auf 35 kW zu drosseln. Auch das wurde hier schon öfter vergeblich "angefragt", um die Regelung zu umgehen.
Richte dich immer nach den kW, denn nur die sind maßgeblich. Bei den PS liegt man durch das Runden ganz schnell mal daneben.
Viele Grüße
Michael
Schaue dir mal die Honda CB650F an - die darfst du gedrosselt fahren.
Oder auch mal ein Naked-Bike, die sind nämlich viel bequemer.
Gruß Michael
Die stand auch in meiner näheren Auswahl. Leider sind die bei meinen umliegenden Händlern schnell vergriffen...die cbr habe ich nur durch Zufall entdeckt, aber ich denke, dass ich mir sowieso keine Sportler zulegen werde.
Vielen Dank Michael
Gern geschehen ;-)
Genau du hast den Führerschein nach dem Stichtag gemacht dann darfst du eine MAschine mit maximal 35kw Leistung fahren.
Zur Drosselung darf nur eine Maschine heran gezogen werden welche Offen maximal 70kw Leistet.
Nein, die Maschine darfst du nicht fahren. Die Regeln sind klar, du darfst nur gedrosselte Maschinen fahren, die ab Werk nicht mehr als 70kW hatten.
Ein 280 kW Maschine 3x weiter zu verkaufen und jeder drosselt auf die Hälfte, erlaubt dir auf keinen Fall das Motorrad zu fahren.
Ich danke dir!
Du darfst die CBR600F so nicht fahren....
so nicht fahren
Sorry, wenn ich berichtige, aber durch das "so" könnte man meinen, er dürfte sie irgendwie anders fahren.
Er darf sie mit dem A2 aber überhaupt nicht fahren.
Gruß Michael
Das stimmt natürlich. Wenn er nicht gerade den Motor komplett umbaut und das alles vom TÜV abnehmen lässt, komplett verboten...
Ich habe mal gehört, dass ich diese dann trotzdem nicht fahren dürfte.
Das hast du richtig gehört. Hier ausführlich worum es geht:
https://www.600ccm.info/1/161227/A2_Neuregelung_in_Deutschland_Ab_heute_gilt_sie
Wirklich schade...aber gut, dann wird eben weiter gesucht :-)