Was bedeutet Genossenschaftsbank?

5 Antworten

Der grundlegendeste Unterschied zwischen einer Genossenschaftsbank und der Bank in einer anderen Rechtsform wie z.B. GmbH oder AG ist folgender:

Banken, egal ob GmbH, AG oder Genossenschaft erzielen hohe Gewinne. Die Anteilseigner heißen bei der GmbH "Gesellschafter", bei der AG "Aktionäre" und bei der Genossenschaft "Mitglieder".

Bei Banken die in der Rechtsform GmbH oder AG firmieren, erhalten die Gesellschafter bzw. Aktionäre jährlich eine Dividende, sind ferner in voller Höhe am Vermögen der GmbH oder AG beteiligt und haben keine Haftung im Insolvenzfall.

Bei der Genossenschaftsbank erhalten die Mitglieder eine Dividende, sind NICHT am Vermögen der Genossenschaftsbank beteiligt, aber haben in den meisten Fällen im Insolvenzfall eine NACHSCHUSSPFLICHT in Form einer Haftsumme, die durchaus bis zum zusätzlich zehnfachen des vom Mitglied eingezahlten Geschäftsguthaben betragen kann. Wie hoch die Nachschusspflicht ist, steht meist in § 40 der Satzung der Genossenschaftsbank. Wie die Pflicht zur Zahlung der Haftsumme umzusetzen ist, ist im Genossenschaftsgesetz ab § 105 zu lesen.

Genossenschaftsbanken sind wie Sparkassen und andere Banken Kreditinstitute. Der Hauptunterschied ist, wer die jeweiligen Inhaber/Eigentümer sind.

Bei Sparkassen sind es die Eigentümer "öffentliche rechtliche" Träger, sprich: Städte und Kreise.

Bei Genossenschaftsbanken (z.B. Volks- und Raiffeisenbanken) sind die Eigentümer "Genossen", d.h. sie haben einen Genossenschaftsanteil erworben. Dann gibt es noch die "anderen Kreditinstitute", wie Großbanken, deren Eigentümer i.d.R. überwiegend Fonds sind.

Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind mehr "in der Fläche", d.h. mit Niederlassungen vor Ort aktiv und arbeiten i.d.R. weniger eigenkapitalrenditeorientiert.

Hallo,

eine Genossenschaftsbank ist eine Bank in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft.

Genossenschaften gehören ihren Mitgliedern. Mitglied kann jeder Kunde werden. Also gehört die Bank den Kunden, sofern diese Mitglieder wurden.

Die zentrale Aufgabe der Genossenschaft ist (§1, Abs. 1, Satz 1 Genossenschaftsgesetz) (Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist,) den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.

Also hat eine Genossenschaftsbank einen Förderauftrag für ihre Mitglieder.

Schöne Grüße

Hi! BurgN hat das schon super erklärt. Das Modell der Genossenschaftsbanken, zu denen Volks- und Raiffeisenbanken gehören, entstand, weil früher die nicht so reichen Leute keinen Kredit bekamen um z.B. Saatgut zu kaufen. Da schlossen sich viele zusammen und halfen sich gegenseitig. Daraus ist der Förderauftrag der Genossenschaft entstanden.

Gut, das ist etwas vereinfacht aber im Prinzip war es so ;-). Das nur zur Ergänzung. Gruss

Das ist wie eine Mitgliedschaft in einem Verein. Du trägst also alle Chancen und Risiken der Beschlüsse mit, die auf der Jahreshauptversammlung getätigt werden.