Was bedeutet die außergerichtliche Vertretung

3 Antworten

Außergerichtliche Vertretung ist alles, was nicht oder noch nicht vor einem Gericht gelandet ist.

Dazu gehört im wesentlichen: Beratung mit dem Anwalt, rechtliche Prüfung des Sachverhalts und der Unterlagen, vorgerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenseite (Briefschreiberei).

Die Vergütung richtet sich nach den Vorgaben des RVG.

Bedeutet, dass er für Dich Briefe geschrieben oder sonstwie mit einer möglichen Gegenseite gesprochen hat, ohne dass das Teil einer Klage vor Gericht war.

Rechtsschutzversicherungen haben manchmal sonderbare Wege, um ihre Kosten zu senken - sie zahlen meist nur, wenn sie vorher eine Deckungszusage erteilt haben, einige verlangen, dass man vor einem Prozess erst mal eine Schlichtung versucht.

Das ist nicht immer sinnvoll - und manchmal gelingt es dem Kunden oder dem Anwalt, eine Versicherung davon zu überzeugen, dass eine Schlichtung ohnehin aussichtslos ist, das Verfahren ohne eine vorherige außergerichtliche Vertretung nicht sinnvoll sei.

Aus dem Grund sollte man dem Anwalt klar den Umfang der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung klar machen und ihn bauftragen, nur Dinge zu tun, die durch die Deckungszusage abgedeckt sind - oder ggf. selbst in Abstimmung mit der RSV dafür zu sorgen, dass die Deckungszusage entsprechend ausgeweitet wird.

Ist, wie bei fast allen Verträgen, eben wichtig, dass man vor Abschluss und Inanspruchnahme einer Versicherung wirklich die Vertragsinhalte liest und beachtet...

Na, aussergerichtlich heisst einfach nur, daß er Dich beraten hat, oder Dich gegenüber jemanden mit seinem Namen und Deiner Vollmacht vertreten hat.