Rechtsanwaltskosten trotz Berechtigungsschein?

2 Antworten

Ein wenig blauäugig bist Du schon - ich weiß zwar nicht, um welche Summen es geht, aber der Berechtigungsschein gilt für einen Sachverhalt und dafür hätte - soweit angemessen - der Steuerzahler auch die Kosten vorgestreckt.

Wenn es aber gleich um mehrere Schuldner geht, ist das ein anderes Thema, zumal Du für ein paar € einen Mahnbescheid verschicken kannst, der im Erfolgsfall die Verjährung unterbricht und bei erteiltem Vollstreckungsbefehl 30 Jahre das Eintreiben sichert

 

ich finde es eigentlich nicht blauäugig zu einem Anwalt zu gehen, der ja für einen arbeiten sollte und zu hoffen, dass er mich richtig berät. Er meinte, dass man die Leute vor einem Mahnverfahren anschreiben muss. Es handelt sich um mehrere Schuldner, weil es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. So steht das auch in meinem Schein. Es hat also nichts damit zu tun wieviele Schuldner es sind. Hast du für mich auch einen Rat oder wolltest du mir nur sagen, wie naiv ich bin?

@LiLafragt

Einfach die Rechnung beim Anwalt nicht begleichen ....

Es gibt kein Gesetz, das z.B. die "Erinnerungsschreiben" an Schuldner ein Anwalt schicken muß, dafür reicht ein simples Einwurfeinschreiben des Gläubigers.

Trotzdem finde ich die Blankovollmacht des Amtsgerichtes verwunderlich, den gerade Erbstreitigkeit sind oft aufwendig, langwierig und selten uneingeschränkt erfolgreich

Sofern das auf dem Scheint stand und du damit zum Rechtsanwalt mit dem Ersuchen um Beratungshilfe gegangen bist, dann darf er gesetzlich nicht einmal dir gegenüber die Kosten abrechnen, die durch die Beratungshilfe gedeckt sind. Ohne die Unterlagen, den Sachverhalt und Kenntnis der konkreten Tätigkeit des Anwalts kann man das aber nicht abschließend beurteilen. Eventuell mal beim Amtsgericht anfragen, ob ein entsprechender Antrag vorlag und wenn ja, wieso er zurückgewiesen wurde.