Was bedeutet das genau. Darf ein 21-jähriger mit einer 14-jährigen zusammen sein?

Bild 1 - (Liebe, Sex, Beziehung) Bild 2  - (Liebe, Sex, Beziehung)

8 Antworten

Beziehungen sind nie verboten, nur die darin enthaltenen sexuellen Handlungen können dies sein.

Du machst dich nach §182 des StGB strafbar, wenn

1. du eine Zwangslage des Mädchens ausnutzt,

2. der Sex gegen Entgelt stattfindet oder

3. du die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Mädchens ausnutzt.

Liebe Grüße

MilchSchnitte01  26.04.2016, 20:58

Was soll das mit Feldende fähigkeiten bedeuten

BrightSunrise  26.04.2016, 21:01
@MilchSchnitte01

Ds heißt so viel wie, dass sie nicht reif genug dafür ist.

Bis einschließlich des 13. Lebensjahr gilt man vor dem Gesetz als Kind. Ab dem 14. Lebensjahr ist man dann per Gesetz Jugendlich.

Wäre sie 13 Jahre alt, wäre es illegal. Da Sie aber 14 ist und du nicht älter als 21 ist einvernehmlicher Sex nicht strafbar.

Die Ausnahme wäre, wenn deine Freundin für ihr alter auffallend unreif ist - geistig gesehen natürlich. Wenn sie geistig auf dem Stand einer 8jährigen wäre, du also ihre Ahnungslosigkeit ausnutzen würdest, dann wäre es strafbar. Wobei es da natürlich auch erstmal zu einer Anzeige kommen müsste.....

Wie lange seid ihr denn zusammen? Kennen ihre Eltern dich? Wenn ja, wie stehen die denn zu der Beziehung?

BrightSunrise  26.04.2016, 20:43

Bis einschließlich des 13. Lebensjahr gilt man vor dem Gesetz als Kind. Ab dem 14. Lebensjahr ist man dann per Gesetz Jugendlich.

Das hast du falsch formuliert. Befindet man sich im 13. Lebensjahr, ist man 12 Jahre alt und befindet man sich im 14. Lebensjahr, ist man 13 Jahre alt. Wir leben ja auch im 21. Jahrhundert, obwohl wir 2016 haben.

Richtig formuliert wäre es: "Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr..."

Liebe Grüße

Bossplayer95 
Fragesteller
 26.04.2016, 20:44

Geht eine Anzeige den durch von den Eltern

BrightSunrise  26.04.2016, 20:47
@Bossplayer95

Nein, da sie dich nicht anzeigen können, es sei denn du machst dich nach §182 des StGB strafbar.

Ja darf er.

Die 14 jährige müsste schon ziemlich geistig im Alter zurückgeblieben sein um die fehlende Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung durch den Älteren >21 auszunutzen, in dem es im §182 StGB geht.

Machs einfach ihr wollt es doch beide ausserdem bekommt es eh Niemand mit.

Warum will ein junger Mann mit 21, ein 14-jähriges Mädchen, dass noch ein halbes Kind ist, unreif ist.. Ne versteh ich nicht. Aber ja, wäre machbar und alles gute :)