Warum zweimal Wasserzähler ablesen?

4 Antworten

Es besteht keine Notwendigkeit für das Ablesen der Wasseruhr durch die Vermieterin. Und somit kein Anlass sie allein deswegen ins Haus zu lassen.

Zudem ist die Abrechnung der Wasserwerke verbindlich, solange ihr dem abgelesenen Wert zustimmt. Außerdem warum rechnet ihr nicht direkt mit dem Versorger ab?

allesokalles 
Fragesteller
 02.01.2018, 19:27

Hallo,

weil der Versorger das überwiegend über die Vermieter laufen läßt.

Aber warum droht sie mir mit Anwalt? Was hab ich falsch gemacht?

MarkusGenervt  02.01.2018, 19:31
@allesokalles

Der Versorger hat da nichts zu bestimmen, wer sein Kunde ist. Das wäre ja noch schöner.

Das mit dem Anwalt ist entweder ein Bluff oder/und die ist einfach ein Vermieter-Tyrann.

wilees  02.01.2018, 19:31
@allesokalles

Schlicht weil Du Dich geweigert hast sie reinzulassen.

MarkusGenervt  02.01.2018, 19:33
@wilees

Ist er unter diesen Umständen aber auch nicht zu verpflichtet.

allesokalles 
Fragesteller
 02.01.2018, 21:21

naja sie sagte, dass sie keinen termin zur ablesung braucht und ich sie sofort reinlassen muss. Sie sagte auch, dass der grundversorger nur ablesen tut, aber nichts berechnet. Das müsse sie machen. Also ehrlich, sowas habe ich noch nie gehört.

wilees  02.01.2018, 21:26
@allesokalles

Na ja und der Grundversorger schickt nur aus Langeweile jemandem zum Ablesen / Anschauen des Zählerstandes vorbei. Einen größeren Unsinn habe ich noch von keinem Vermieter gehört.

allesokalles 
Fragesteller
 02.01.2018, 21:55

die vermieterin ist in rente, 70 jahre alt, der mann fast ein pflegefall zuhause

Nein, du brauchst die Vermieterin nicht ohne Termin in die Wohnung zu lassen.Wenn du jetzt am Zweifeln wegen des Ablesens bist, mach ein Foto des Zählers und schick ihr das zu. Kannst ja ne Tageszeitung dran halten, damit die das Datum glaubt.

Aber ich nehme an, die ist Neugierig.

allesokalles 
Fragesteller
 02.01.2018, 19:43

Hallo, ja glaub ich auch, aber ich brauche die Neugier nicht tollerieren.

MarkusGenervt  02.01.2018, 20:12
@allesokalles

Nein, da solltest Du einen Riegel vor setzen, sonst darfst Du demnächst sogar noch Rechnschaft über Deinen Besuch ablegen.

allesokalles 
Fragesteller
 02.01.2018, 20:18

ja soetwas ähnliches gab es auch schon

MarkusGenervt  02.01.2018, 22:03
@allesokalles

Informiere Dich mal endlich gründlich über Deine Rechte als Mieter. Die verarscht Dich nach Strich und Faden und macht sich selbst dabei noch strafbar. Alter schützt vor Fiesheit nicht.

Nope. Du hast alles richtig gemacht. Wenn etwas von einem Anwalt kommt – was ich sehr stark bezweifle –, gleich zum Gegenschlag ausholen und selbst einen Anwalt einschalten. Mit der stimmt etwas nicht.

Ich würde auch gleich mal bei einen Anwalt, dem Mieterschutzbund oder der Verbraucherzentrale nachfragen, ob diese Abrechnung des Wasserverbrauchs über den Vermieter überhaupt rechtmäßig ist, wenn sonst niemand mit am Zähler hängt. Ich bin mir da nicht sicher, aber es klingt nicht koscher.

Auf jeden Fall würde ich ab jetzt mit allen möglichen Schikanen rechnen. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Eine Rechtsschutzversicherung wäre zumindest jetzt erst mal angeraten.

allesokalles 
Fragesteller
 02.01.2018, 19:42

Hallo,

also wenn die Stadtwerke schon abgelesen haben vor ca. zwei Wochen, braucht ich sie nicht mehr ablesen lassen, da die Stände nicht übereinstimmen würden, oder?

sie sagte mir auch, dass sie niemals eine Jahresabrechnung machen würde. Wenn uns das nicht passt, sollen wir ausziehen. Wenn es etwas zum Zahlen gibt, kommt sie immer vorbei und will es sofort in BAR haben.

MarkusGenervt  02.01.2018, 20:10
@allesokalles
sie sagte mir auch, dass sie niemals eine Jahresabrechnung machen würde.

Das ist ein klarer verstoß gegen das Mietrecht. wenn hier schn eine Vereinbarung mit dem Wasserversorger besteht, dass diese Abrechnung über den Vermieter läuft und dieser dann auch einen Pauschalbetrag in der Miete vorsieht, dann muss auch eine ordentliche Abrechnung hierzu – inklusive Rück- und Nachzahlung eventueller Jahresverbrauchs-Differenzen – gemacht werden.

Ggf. kannst Du hierzu sogar eine Mietminderung geltend machen. Aber dazu informiere Dich vorher ganz gründlich, über die Möglichkeiten.

Klarer Fall für eine dringende Rechtsberatung.

Auch das mit dem Spruch zum Auszug ist nicht statthaft. Wenn es ihr nicht passt, dann soll sie sich eben keine Mieter ins Haus holen. Solange aber ein Mietverhältnis besteht, hat auch sie sich auch an das geltende Mietrecht zu halten.

Auch die Forderung nach Bargeld ist nicht statthaft. Ich vermute auch mal, dass sie diese Einnahmen an der Steuer vorbei kassiert. Da würde ich mal das Finanzamt einschalten.

Abgesehen davon, was soll denn das mit "wenn es mal was zu zahlen gibt"? Zu zahlen gibt es nur die Miete und ggf. Nachzahlungen vom Mehrverbrauch für Wasser, wozu sie aber keine Abrechnung erstellt und es damit auch hier nichts nachzuzahlen gibt.

Ehrlich, hier lohnt sich ein Anwalt. So wie sich die Sache anhört könnte es durchaus sein, dass Du zu viel gezahlt hast und hier eineige Rückforderungen Deinerseits fällig werden dürften. Aber dazu sind alle Details erforderlich.

Nimm alle Forderungen, Abrechnungen und Zahlungen zusammen und geh zum Rechtsanwalt. Das wird bestimmte in Riesen-Spaß für den.

allesokalles 
Fragesteller
 04.01.2018, 21:25

hallo, gestern lag ein brief von ihr an meiner türe. da stand, dass sie monatlich ablesen will und für den aufwand 6 euro in rechnung stellt.

MarkusGenervt  05.01.2018, 19:58
@allesokalles

Reine Schikane, unzulässig und illegal. Das musst Du nicht machen und sie hat auch keine Rechtsmittel hierzu.

Der Vermieter/Eigentümer hat durchaus das Recht ein/zweimal im Jahr nach dem Rechten zu sehen und das auch nur bei begründetem und nachweisbarem Verdacht auf eine unzulässige Nutzung des Mietobjektes, aber ganz sicher nicht einmal im Monat und auch schon gar nicht in Verbindung mit nicht vertraglich vereinbarten Zusatzkosten.

Leg ihr ebenfalls einen Brief vor die Tür mit den Worten:

Hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung ausdrücklich und fordere Sie gleichsam auf, von weiteren derartigen Schikanen abzusehen.
Bitte konsultieren Sie Ihren Rechtsanwalt und lassen sich mal über das Mietrecht in Deutschland aufklären.

Eigentlich wäre ein Einschreiben sicherer. Da sie aber selbst ihre Note nicht per Einschreiben zugestellt hat, hat sie auch selbst keinen Nachweis für eine ordentliche Zustellung. Falls sie also behaupten sollte, dass sie Deinen Widerspruch nicht erhalten habe, dann behauptest Du einfach, dass Du ihr Schreiben nicht erhalten hast – mal ganz abgesehen vom inhaltlichen Unfug.

Bewahre dennoch diese Korrespondenz (ggf. in Kopie) sorgfältig auf. Ich fürchte, dies ist erst der Anfang eines langen Krieges. Da sie aber schon recht alt ist, hast Du – im wahrsten Sinn – den längeren Atem. Aussitzen, Widerspruch gegen jeden Furz einlegen und warten, bis sie aufgibt – oder der Herr sie aufgibt.

Wenn dieser Vermieter-Terror jedoch nicht aufhört, kannst Du wirklich alle Register ziehen und das einfachste Rechtsmittel ist eine Unterlassungsklage und auch eine Einstweilige Verfügung.

Einstweilige Verfügungen sind ein wirklich tolles Rechtsmittel – immer vorausgesetzt, dass man auch im Recht ist. Aber letztlich entscheidet auch ein Richter darüber. Wenn die Gegenpartei sich nämlich nicht an die Einstweilige Verfügung hält, drohen Bußgelder und weitere Zwangsmaßnahmen – auch Beuge-Haft! Aber man sollte wirklich, wirklich, wirklich davon absehen, dies als billiges Rechtsmittel zu missbrauchen. Die Einstweilige Verfügung ist kein Urteil und daher kann man durchaus in einem späteren Prozess unterliegen. Und dann kommt der Ärger doppelt hart wieder zurück und es wird dann mindestens richtig teuer. Daher im Zweifelsfall immer vorher einen Rechtsanwalt konsultieren!

Lass Dich nicht ver4rschen. Hier kannst Du richtig was lernen und so würde ich den ganzen Terror auch nehmen. Es gibt miese Mieter und miese Vermieter. Aber wer hier nicht den Kopf verliert, der kann dann auch klug alle Rechtsmittel nutzen, um so etwas von höherer Stelle unterbinden zu lassen. Da muss man nicht verzweifeln. ;)

Deine Vermieterin hat kein Recht unangekündigt deine Wohnung zu betreten, solange keine Gefahr droht z.B. Haus brennt, Überschwemmung die sich in der Wohnung unter euch bemerkbar macht etc.