Wasseruhr probleme?

5 Antworten

ich zahle 50 euro in 2 monaten, frag doch einfach bei eurer stadtverwaltung nach

die haben gesagt, dass die mit dieser wasseruhr nichts zu tun haben, da die vom vermieter selbst eingebaut wurde. es geht auch um die eichung

Jetzt wollen die 86 Eur für 7,5 Monate Grund und Bearbeitungsgebühr für eine Wasseruhr, mit der der Grundversorger nichts zu tun hat.

Zurecht: Gem. § 2 Nr. 2 BertKV zählen "die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung" zu den umlagefähigen Betriebskostenarten.

Ebenso "Kosten der Berechnung und Aufteilung".

Offenbar ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung mit Zwischenzähler vereinbart. Wenn ihr zurecht darauf hinweist, das die Eichfrist dieses Zwischenzählers abgelaufen ist. muss M handeln und darf euch die Kosten für diesen Wasserzählers auferlegen.

G imager761

Vieleicht das ganze mal an den mieterschutzbund herantragen. Die können dir ggf. besser helfen.

Ich würde ersteinmal die rechnungen verlangen die sie von den wasserwerken fürs haus bekommen hat.

Um zu schauen wie hoch diese eigentlich waren und wieviel kubik eigentlich verbraucht worden.

Und vorallem welche zäherlstände notiert worden sind.

Du hast mindestens vor 7,5 Monaten einen Mietvertrag abgeschlossen und die DHH vom Vermieter übernommen. Im MV sind die Mietkosten aufgelistet, die auch die Betriebskosten enthalten, deren Abrechnungsweise durch Vorauszahlung einschließlich der Kosten des Trinkwasserverbrauches benannt ist. Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate. Sollte das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum gelten, wäre die Abrechnung formell falsch, da erst 7,5 Monate vergangen sind. Bitte prüfen.

Bei der Übernahme der Mietsache werden Zählerstände gemeinsam abgelesen und notiert. Hat das stattgefunden?

Du kannst ohne weiteres beim Vermieter in die Abrechnungsunterlagen der Wasserkosten einsehen und diese auch zu Kontrollzwecken fotografieren.

"Jetzt wollen die 86 Eur für 7,5 Monate Grund und Bearbeitungsgebühr für eine Wasseruhr, mit der der Grundversorger nichts zu tun hat."

Wer ist denn "die"? Die Stadtwerke als Trinkwasserversorger hat mit euch keine Vertragsbeziehung, scheidet also aus. Der Vermieter kann das nur fordern,wenn hierüber eine Vereinbarung besteht. Ansonsten könnte er euch hälftig an den Kosten der Stadtwerke in dieser Hinsicht beteiligen. Darüber gibt die Abrechnung der Stadtwerke Auskunft.

Eichung der Wasseruhr: Hier wird wohl ein Austausch der WU auf eure Kosten vorgenommen werden müssen, weil die Eichung vermutlich teurer ist als ein Austausch. Eine Kaltwasseruhr kostet etwa 20€ ohne Installationskosten. Auftraggeber muss der Vermieter sein, der die Kosten dann in der BK-Abrechnung auf euch umlegt. Achtet auf die notwendige Größe der WU.

Hallo, danke für deine Antwort.

Gestern war ein Brief im Briefkasten von der Vermieterin.

Inhalt: Da die Wasseruhr nur für unsere Zwecke zum ablesen privat eingebaut wurde, müssen sie sich um eine Eichung oder einen Einbau einer neuen Wasseruhr kümmern.

Sollte Sie die Wassergebühr nicht bin zum 15.01.18 gegleichen, werden wir sie außerordentlich kündigen.

Auf dieses Schreiben habe ich geantwortet, dass ich die von ihnen Berechnete Wasserrechnung Wiederspreche.

Begründung: Die Verwendung eines Messgeräts, das nicht geeicht wurde, oder von einem Zähler mit abgelaufener Eichfrist ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Da sie mir in ihrem Schreiben eine außerordentliche Kündigung angedroht haben, habe ich zu unserer Sicherheit die Sache mit Fotos an das zuständige Ordnungsamt per E-Mail zur überprüfung weitergegeben.

Mit freundlichem Gruß

........

So, jetzt bin ich gespannt, was die nächste Zeit passiert, den ein Kündigungsgrund besteht auf keinster weise.

Seit der letzten Eichung der Wasseruhr, bestanden schon mehrere Mietverhältnisse. Aber keiner hat dies bemerkt.

@sageantwort

Für eichrechtliche Fragen ist das Eichamt zuständig!

Rechtsgrundlagen für Messgeräte im rechtsgeschäftlichen Verkehr:

  • Mess und Eichgesetz (MessEG)
  • Mess und Eichverordnung (MessEV)

Günter

Gewöhnlich werden Zählerstände beim Einzug notiert. Zunächst solltest Du die Rechnung vom Vermieter zeigen lassen. Er soll erklären, wie er auf den Betrag kommt. Ich kenne eure Wasserpreise nicht. Der Betrag ist hoch, aber nicht exorbitant hoch.

Dass die Eichfrist des Zählers abgelaufen ist, heisst nicht, dass sie ungenau geht. Ein Austausch kann umgelegt werden.