Warum will der Jobcenter eigentlich immer eine Schulbescheinigung

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird deshalb verlangt,um zu sehen,ob du noch die Schule besuchst,denn wenn nicht,musst du dich Ausbildung oder Arbeitsuchend melden,denn ab dem 15 Lebensjahr giltst du im SGB - ll als arbeitsfähige Person !

Solange du also zur Schule gehst und das belegen kannst,bekommt dein Vater auch weiterhin Leistungen für dich gezahlt,solange Bedürftigkeit besteht.

Würdest du aber nicht mehr zur Schule gehen,dich aber nicht auf dem Amt melden und die Schulbescheinigung somit nicht vorweisen können,dann würde dein Vater auch keine Leistungen mehr für dich bekommen.

isomatte  20.09.2014, 07:55

Danke dir, für deinen Stern !

Als Leistungsbezieher nach dem SGB II hast Du grundsätzlich für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung zu stehen.

Du kannst davon ausgenommen werden, wenn Du was anderes ähnlich Sinnvolles tust wie Bewerbungskurse des JC zu besuchen oder im Ein-Euro-Job Laub zu kehren oder Flaschen zu sammeln.

Das muss natürlich nachgewiesen werden. Und dass Du letztes Jahr zur Schule gegangen bist, heisst noch nicht, dass Du es dieses Jahr auch tust.

Ich bin auch mal zur Schule gegangen und tue es trotzdem derzeit nicht mehr.

Weiter zur Schule zu gehen, hast Du dringend nötig...

Es ist übrigens das Zentrum, nicht der.

Ich weiß, das ist lästig, aber der Grund ist simpel: bestimmte Leistungen bekommen die Eltern nur, solange Du in Ausbildung bist und nicht etwa schon jobst

Das macht das Jobcenter auch nicht aus Spaß an der Freud, sondern es ist verpflichtet, regelmäßig den Leistungsbezug zu überprüfen - es geht also nicht um Details, sondern nur um das "ob" ...

Hat ein wenig damit zu tun, daß zuviele Eltern "vergessen", eventuelle Änderungen den Behörden mitzuteilen und es dann sehr aufwendig ist, zu Unrecht bezogene Gelder wieder zurückzubekommen

Wenn Du nicht mehr zur Schule gehen würdest, zählst du zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft und wärst entsprechend den Vorgaben des SGBII zu fördern und zu fordern (das heißt in Arbeit bzw. Ausbildung) zu vermitteln ...

Du kannst ab 14 im Prinzip arbeiten bzw. in eine Ausbildung gehen. Dann würde u. U. eine andere Bemessungsgrundlage existieren. Daher das Ganze.

derdorfbengel  17.09.2014, 23:01

Falsch.

Schon die Altersgrenze. Die ist nämlich 15.

Vienna1000  18.09.2014, 00:58
@derdorfbengel

In Ausnahmefällen in der dualen Ausbildung auch 14.