Warum sind Notfallsanitäter & Co. keine Beamte dafür Feuerwehren & Co.?

4 Antworten

Feuerwehr und Polizei nehmen Aufgaben wahr, die der Staat erfüllen muss - sogenannte hoheitliche Aufgaben - und die er durch eigenes Personal erfüllt. Staatsbedienstete sind häufig Beamte. Mittlerweile gibt es immer mehr Staatsbedienstete, die keine Beamte sind. Die sind nämlich unter dem Strich "billiger" - was mittlerweile angezweifelt wird. Bei der Polizei und den hauptamtlichen Feuerwehren werden die Mitarbeiter aber immer noch durchweg verbeamtet. Deswegen sind Feuerwehrleute und Polizisten "Beamte". Das hat aber keinen Einfluss auf ihre Befugnisse.

Freiwillige Feuerwehrleute sind hingegen KEINE Beamte, da sie keine Beschäftigten sind, sondern Freiwillige, die von jetzt auf gleich den Löschschlauch hinwerfen und nach Hause gehen können.

Ebenso sind Rettungssanitäter und Notärzte keine Beamte. Sie arbeiten für private Unternehmen wie das DRK, den ASB, etc. und nicht für den Staat. Beamte bei der Deutschen Bahn sind Überbleibsel aus der Zeit, in der die DB kein Privatunternehmen sondern ein Staatsunternehmen war.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Beamter" übrigens häufig nicht korrekt gebraucht. Meist wird damit einfach ein Staatsbediensteter bezeichnet, dem man aber nicht ansieht, ob er tatsächlich Beamter oder "nur" ein Angestellter ist. Für die Befugnisse des Staatsbediensteten spielt der Beamtenstatus aber ebenso wenig eine Rolle, wie die Farbe seiner Unterwäsche.

Hi,

das Problem sind prinzipiell zwei Punkte - einmal die Dienstherrenfähigkeit, einmal die hoheitliche Aufgabe. Beides wäre für die Einstellung von Beamten eine Grundvoraussetzung.

Dienstherrenfähigkeit meint das Recht, überhaupt Beamte haben zu dürfen - das sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Bund, Länder und Kommunen.

Nun wird auffallen, dass der Rettungsdienst zu sehr großen Teilen durch Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD) und durch private Anbieter geleistet wird. Diese sind alle privatrechtliche Organisationen (Ausnahme: BRK als KdöR) und haben per se schon mal keine Dienstherrenfähigkeit.

Selbst kommunale Rettungsdienste (= Eigendurchführung durch Städte/Landkreise) sind oftmals privatrechtliche Unternehmen und haben damit ebenfalls keine Dienstherrenfähigkeit.

Lediglich die Berufsfeuerwehren hätten diese grundsätzlich.

Und dann ist da das Problem der hoheitlichen Aufgabe. "Hoheitliche Aufgabe" heißt: der Staat muss diese Aufgabe selbst durchführen - so wie es beim Brandschutz oder dem Polizeivollzugsdienst der Fall ist.

Nun ist - da der Rettungsdienst als solcher ist historisch gesehen relativ jung ist - dieser zwar eine kommunale Pflichtaufgabe (= die Kommunen müssen dafür sorgen, dass es einen Rettungsdienst gibt), aber eben keine hoheitliche Aufgabe - sie müssen ihn also nicht selbst durchführen.

Stattdessen werden beispielsweise die Hilfsorganisationen mit der Durchführung als Leistungserbinger beauftragt.

LG

wead12qwe 
Fragesteller
 28.02.2021, 04:00

Aber ist ja voll unfair das diese Gruppe dann keine Beamten sind oder sehe ich das anders?

Zuerst mal: "Feuerwehren & Co" ist eine völlig falsche und unpräzise Aussage, Feuerwehren bestehen aus weit mehr als verbeamteten Brandmeistern (technischen Angestellten in der Werkstatt, in der Verwaltung und im Einsatzdienst, Beamte in der Verwaltung, auch ärztlicher Dienst), was "&Co" sein soll, ist mir erst Recht schleierhaft.

Ganz einfach: weil reine Rettungsdienstler im Angestellenverhältnis recht neu bei Feuerwehren sind, während Brandmeister (die ja nun mal als Beamte hier gemeint sind) schon immer da waren und die Zahl der Verbeamtungen im öffentlichen Dienst immer mehr zurück geht (siehe Lehrer, Postboten, Eisenbahner etc.).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Weil es sich beim Rettungsdienst um keine hoheitliche Aufgabe handelt. Es muss zwar überall' einen Rettungsdienst geben, dass ist in den Landes- Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Länder vorgeschrieben, jedoch wird der Rettungsdienst anders als Polizei und Feuerwehr NICHT vom Staat selber durchgeführt sondern dieser beauftragt die Hilfsorganisationen und die privaten Rettungsdienstunternehmen damit den Rettungsdienst durchzuführen. Keine hoheitliche Aufgabe bedeutet man kann kein Beamter sein, weil man nicht dem Staat angehört.

Mfg.